Genealogische Notizen

Familienforschung kann spannend sein wie ein Kriminalroman. Wir möchten Euch teilhaben lassen an den aufregenden Geschichten, die wir in Kirchenbüchern und Archiven ausgraben. Taucht ein mit uns in vergangene Epochen und rätselhafte Verwicklungen, historische Lebensumstände und die Geschichte einer Region, die es heute so nicht mehr gibt: das frühere Ostpreußen.

Freitag, 25. November 2011

Erinnerungen an den Dorfkrug in Stombeck

Betty Schweichler 1938
Von verschiedenen Lesern meiner BLOG-Beiträge wurde ich gefragt, was denn in einem ostpreußischen Dorfkrug früher so getrunken wurde. Meine vor einiger Zeit erschienenen Geschichten über den Dorfkrug in Stombeck beleuchten weit in der Vergangenheit liegende Zeitumstände. Interessant ist aber auch, wie die Leute z. B. in den 1930er Jahren gelebt und gefeiert haben. Hierzu habe ich als Zeitzeugin meine Mutter befragt (Betty geb. Schweichler *1932 in Stombeck). Das hat sie berichtet:

Das Getränkeangebot:
Das Bier kam aus Königsberg-Ponarth. Die Bierflaschen trugen auf dem Verschluss die Signatur JPS (Brauerei Johann Philipp Schifferdecker). Im Volksmund hieß die Abkürzung auch: „Jeder Ponarther säuft“. Für den täglichen Bedarf gab es Flaschenbier. Zu größeren Veranstaltungen wurden Bierfässer bestellt.

Nicht-alkoholische Getränke:
Zitronen-Brause und Himbeer-Brause (mit echtem! Geschmack)
dunkles Bier/ Malzbier

Hochprozentiges - hauptsächlich von Teucke & Koenig aus Königsberg:
Korn
Rum (überwiegend für Grog)
Weinbrand (trank man gern mit einem Zuckerwürfel und Kaffeebohne)
Charlotte & Kurt Schweichler
Königsberger Kümmel

Wein und Sekt – nur für besondere Veranstaltungen

Liköre:
Königsberger Kaffeelikör
Aprikosen-Brandy
Kirsch mit Rum
Escorial Grün
Pfefferminzlikör
Bärenfang
Danziger Goldwasser

Neben den regelmäßigen Festen (Pfingsball, Feuerwehrfest, Fischerball) gab es Familienfeiern im Krug. Hochzeiten fanden hier statt, weil die privaten Wohnverhältnisse oft nicht ausreichten für viele Gäste. Für solche Feste wurde das Getränkeangebot den Wünschen der Gäste angepaßt und besonderes eingekauft. Dann gab es z.B. Sekt und Wein, aber auch „feinere“ Liköre, die im üblichen Alltagsgeschäft kaum nachgefragt wurden. Außerdem wurden Musiker und Aushilfskellner engagiert. Falls etwas von den feinen Fest-Getränken übrig blieb, bereicherten sie das alltägliche Angebot.

Die idyllische Lage des Kruges direkt am Haffufer lockte im Sommer auch Gäste von außerhalb an. Übernachtungsmöglichkeiten wurden jedoch nicht angeboten. Aber gelegentlich ließ mein Großvater junge Leute in der Scheune im Heu schlafen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß auf Tour waren.

Außerdem verkauften meine Großeltern im bescheidenen Umfang sogn. Colonialwaren und Naschereien, die auf dem Lande nicht selbst produziert werden konnten. Im Krieg wurde der Verkauf eingestellt, weil meine Großmutter die umständlichen Bezugsscheinformalitäten und Markenzählereien zu aufwändig für den nur nebenbei betriebenen Verkauf fand. Sie mußte sich ab 1942 um die ganze Wirtschaft allein kümmern, bekam "Fremdarbeiter" für die Landwirtschaft zugewiesen und fröhliche Feiern im Krug waren grundsätzlich verboten. Wegen der Behandlung der Fremdarbeiter gab es gelegentlich bedrohliche Auseinandersetzungen mit Parteigernegrößen, denen der familiäre menschlichen Umgang meiner Großmutter mit ihren Arbeitern nicht paßte. Man schaute gelegentlich überraschend vorbei und verprügelte die harmlos am Feierabend beieinander sitzenden Leute. Offenbar war man nicht zufrieden, wenn nicht überall Angst und Schrecken herrschte. Tragisch, daß der Initiator dieser Schlägereien ein Schwager meiner Großmutter war. Der politische Riß ging quer durch die Familie.

In den Kriegsjahren war das Angebot an Likören stark eingeschränkt (nur mit Bezugsschein). Bier und Korn konnte man wohl ohne Beschränkungen ausschenken. Gelegentlich gab es Sonderzuteilungen von Rotwein aus Frankreich.

Im Januar/Februar 1945 flüchtete die Familie des parteitreuen Schwagers aus Lobitten rechtzeitig in den sicheren Westen. Meine Großmutter erhielt aus der Richtung aber keinen Hinweis, keine Warnung, gar nichts, obwohl das ganz einfach per Telefon möglich gewesen wäre. Die Familien SCHWEICHLER aus Stombeck und SEDDIG aus Willkeim erlebten wie viele andere Bewohner die Schreckensjahre von 1945 bis Herbst 1948 im russisch besetzten Ostpreußen.

Auf der Beerdigungsfeier von Onkel Franz in Oldenburg/Holstein (Franz Bojahr 1888 – 1974, verheiratet mit Frieda geb. Schweichler, Schwester meines Großvaters) gab es noch Teilnehmer, die sich scherzend damit rühmten, sie hätten meinen Großvater, den Krüger Kurt Schweichler (1902 - 1999), einstmals auf einem Fest in Stombeck „blankgesoffen“: sämtliche Sektbestände sollen geleert worden sein. Es klang nach einer vergnüglichen, feucht-fröhlichen Erinnerung.

Erinnerungen. Mehr ist nicht geblieben. Stombeck existiert nicht mehr.


Der Krug in Stombeck, in der Mitte stehend Kurt Schweichler. Direkt hinter den am rechten Bildrand sichtbaren Bäumen bzw. hinter dem nördlichen Giebel des Kruggebäudes befindet sich das Haffufer.

Die ca. 10 Wohngebäude am Haffufer in Stombeck wurde in den 1970er Jahren aufgegeben und nach und nach abgetragen. Heute findet man nur noch mit Mühe einige Reste von Grundmauern.

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Freitag, 12. Juni 2009

Der Ursprung von Neufitte / Stombeck am Kurischen Haff

Wie ich in den bereits erschienenen Aufsätzen zu diesen Orten berichtet habe, hat man bisher keine Quellen finden können, die den Ursprung von Neufitte und Stombeck beleuchten. In den Praestationstabellen des 18. Jahrhunderts aus dem Amt Schaaken heißt es in den Abrechnungen zu Neufitte/Stombeck wiederholt, dass diesbezügliche Dokumente im Amt Neuhausen verloren gegangen seien.

Die sogenannten Powundischen Probsteydörfer bzw. die Einkünfte aus diesen Dörfern wurden bereits im Mittelalter dem Königsberger Domkapitel zugewiesen. Ich vermute, daß wegen dieser alten Bezüge die Dörfer nach der Sekularisation bei dem Amt Neuhausen verblieben sind. Das Amt Neuhausen umfaßt ein Gebiet direkt nord-nordöstlich an Königsberg angrenzend, hat aber eigentlich nie eine direkte Verbindung mit den sogn. Probstey-Dörfern am Kurischen Haff gehabt. Diese bis zu Beginn des 18. Jh. zu Neuhausen gehörenden fünf Dörfer Schmiedehnen, Gunthenen, Plöstwehnen, Willkeim und Stombeck/Neufitte bildeten sozusagen eine Neuhausensche Enklave am Kurischen Haff zwischen den Ämtern Schaaken und Laptau/Powunden. Erst dann wurden sie dem Amt Schaaken zugeschlagen.

Ich habe zunächst von diesen alten Bezügen nichts gewußt. Bei meinen Archivrecherchen hielt ich mich an Akten des Amtes Schaaken und wunderte mich, dort nichts älteres über Stombeck/Neufitte zu finden. Erst der Hinweis auf Neuhausen in den Schaakener Akten brachte mich auf weiterführende Spuren.


 











Ausschnitt aus der sogn. Schrötter-Karte aus dem 18. Jh.: links oben die Ostsee, rechts das Kurische Haff, dazwischen der Beginn der Kurischen Nehrung. Der Ort Crantzkuhren ist in der Neuzeit der weithin bekannte Badeort Cranz.

Nun bedarf es einer grundsätzlichen Aufklärung über die Namen. Im 17. und 18. Jh. heißt es fast immer nur Neufitte. Abenteuerliche Schreibvarianten sind zu finden: Newe Viet, Newe Pfütt, Neue Fitt. Die Bezeichnung Stombeck taucht gelegentlich auf, wenn von den Fischern von Neufitte die Rede ist: uf der Stombecke sollen sie wohnen. Als 1679 der Amtskrug auf Neufitte in private Hände verkauft wird, heißt es in der Verschreibung:Krug in der Vitte mit 5 Mrg. Landes uff der Stombeck (weil daß übrige Landt theilß ins Haff weggewaschen, theilß mit Fischer Heusern besetzet ist) undt 5 Mrg. alß ein übermaß undt überlauff im Dorff Wilkeimb“. Der Name Stombeck ist als alte Flurbezeichnung geläufig, der Ort heißt amtlich jedoch Neufitte. Erst mit zunehmendem Landverlust und nach Umsetzung der Fischerhäuser auf höherliegende Flächen wird die Ortsbezeichnung Stombeck in der zweiten Hälfte des 18. Jh. mehr und mehr üblich. Nach Aufgabe des nicht mehr zu haltenden Kruges auf Neufitte um 1800 hat sich der Name Stombeck entgültig etabliert. Zur Bedeutung des Ortsnamens Stombeck: eine Beek ist ein Graben, ein Flüßchen. Das "Stom-" könnte vielleicht "bei der" Beek bedeuten, wenn man die in der Nähe ins Haff fließende Lobitter Beek als Bezug annimmt. Vielleicht gab es in alten Zeiten auch mal einen Graben mit dieser Bezeichnung.

Die Bezeichnung Vitte (schwedisch vitte = Ufer, Spitze) kennzeichnet ursprünglich zeitweilige Fischerniederlassungen am Seestrand während des Fischfangs, wo die Fische in der Fangsaison verarbeitet und die Netze repariert wurden. Der Name kommt noch öfter am Haff vor: Conradtsvitte, Schaaksvitte. Der Namensteil Neu- deutet an, daß es sich um eine Neugründung handelt, es also kein bereits seit frühesten Zeiten besiedelter Ort war.

Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß dieses hier diskutierte Neufitte nicht identisch ist mit jenem Neufitte, welches sich auf den üblichen Meßtischblättern und Karten der Neuzeit finden läßt, also der Ort westlich von Stombeck bzw. nördlich von Pomehnen gelegen und der zum Amte Laptau gehörte. Das Neufitte, welches wir hier behandeln, ist bereits seit etwa 1800 endgültig untergegangen. Die westlich von Stombeck im Haff gelegene Insel mit dem Namen „Alte-Krug-Insel“ ist ein Überbleibsel dieses untergegangenen Neufitte. Wenn man alte Quellen berücksichtigt, läßt das den Schluß zu, daß es in früheren Jahrhunderten eine Landverbindung zwischen Stombeck und der Insel gab, daß die gesamte Haffbucht westlich von Stombeck mal eine geschlossene Landfläche war, aus der die später übrig gebliebene Insel und „uf der Stombecke“ etwas höher herausragte.

Wir wissen bereits, daß es einen Amtskrug auf Neufitte gab, der 1679 in private Hände verkauft wurde. Der dort wirtschaftende Amtskrüger David Landel kaufte ihn für 1000 Mark, allerdings mit der Auflage, nur Amtsbier verkaufen zu dürfen. Eigenes Braurecht wird ihm nicht zugestanden. Der Krug ist also vordem staatlicher, kurfürstlicher Besitz. Nun wird es etwas kompliziert, denn der regierende Kurfürst Friederich Wilhelm, wegen seiner klugen Politik in den schwedisch-polnischen Erbauseinandersetzungen, die ihm die alleinige Souveränität über Preussen einbrachte, auch „der Große Kurfürst“ genannt - jener Kurfürst hatte Schulden bei seinen Verwaltungsbeamten bzw. Militärs. Diese Verbindlichkeiten trug er ab, indem er die Einkünfte von Ämtern verpfändete. Die Einkünfte aus den sogenannten Powundischen Probsteydörfer flossen seit ca. 1670 an Landrath v. Eppingen. Der Herr v. Eppingen möchte aber die Einnahmen aus diesen Dörfern nicht geschmählert sehen durch unverhältnismäßige Ausgaben für den Unterhalt des Kruges auf Neufitte. Denn 1670-79 wird die Küstenregion und der Krug erheblich durch Überflutungen und Eisgang geschädigt.

Im Winter 1669 -70 scheint die Haffküste und Neufitte schlimm getroffen worden zu sein, wie dieses Schreiben deutlich werden läßt:
 
An OberforstMeister von Folbert
wegen der durch den Sturm verunglückten Fischer in der Newen Vitte - 10. Janua. 1670 -
Fridrich Wilhelm, Churfürst p.
Lgetr. [Liebe Getreue] Es haben die Fischer auß der Newen Vitte unter den Probstey-Dörffern daß ihnen durch den jüngsten ungewöhnlichen Sturm undt grosses Gewaßer ihre Gebäwde weggerißen, ihre Weiber, Kinder und andere Habseeligkeit ersäuffet und sie zu armen Leuten worden, sich unterthänigst beklaget, auch bey fürhabender wiederanbawung umb außfolgung des benötigten bawholtzes gehorsambst gebeten.
Wann dann solchen verunglückten Leuten, umb daß sie wieder zum vermögen kommen, Unß die schuldige pflicht zuleisten, billig geholffen werden muß. So remittiren Wir sie hiemit an Dich, gndst [gnädigst] befehlende, daß Du deiner uff dergleichen Falle habende Instruction gemees, des gesuchten und nötigen Bawholtzes wegen ihnen behörigen bescheid gebest.


Die Fischer von Neufitte können 1676 ihre Abgaben nicht zahlen, weil ihnen das Land durch Überflutung geschädigt oder gar weggespült wurde. Der Kurfürst ordnet Untersuchungen an, um prüfen zu lassen, ob ein Steuererlaß gerechtfertigt ist: 
An Hauptman zu Neuhausen ad inst. der Vittisch Fischer d. 17. Octob. 1676
Fridrich Wilhelm Churfürst p.
Lgetr. Was die sämptlichen Fischer der neuen Vitte wegen erlaßung der Contribution u. sonsten zuverstaten unterthänigst bitten, ist inliegend befindlich. Ob nun das Waßer ihre 2 Huben die sie von der Dorffschafft Wilkaim gebrauchen, dergestalt vom Haabe (Haff) abgespielet, d[a]s sie dieselbe nicht mehr gebrauchen können, solches will vorhero uff eine fleißige untersuchung ankommen, dannenhero Wir dier hiemit gdst anbefehlen, d[a]s du die Gelegenheit solcher Huben durch treuwürdige leute untersuchen laßest, Supplicanten aber in ihrem anliegen selbsten hörest und wie alles befinden, mit Zurücksendung des Inschlußes Unß gehorsamst berichtest.


Nach dieses Widrigkeiten entscheidet sich die Regierung zum Verkauf des Kruges, der Verkaufserlös fließt sogleich in die Kasse des Herrn v. Eppingen und wird mit seinen Forderungen gegen den Kurfürsten verrechnet.>>
...daß Unß Unser Landrath Reinhardt von Eppingen unterthänigst fürtragen laßen wie der zu seiner Pfandtschafft gehörige Krug in der Neuen Vitte Jährlich ein Vieles an Bau Kosten wegnehme undt sonderlich ietzo, da er gantz bau fellig, ein großes darauff gehen würde, wenn er zum guten Stande gebracht werden solte, ... daß selbiger Krug einem andern umb ein gewißes Kauffgelt eigenthümlich zugeschlagen werden möchte mit der Condition, daß selbiger Krüger den Krug zu unterhalten undt kein anders alß Ambts bier darin zu Verschenken schuldig sein solte, zugleich auch einen Käuffer nahmens Daviedt Landeln der bißhero in dem Kruge gewohnet in Vorschlag gebracht, welcher Eintausent mk Kauffgeldt zu erlegen, auch obige Condition anzunehmen sich unterthänigst erbothen; Weiln nun die Sache vorhin von unserm Haubtman zu Neuhausen dem Obr. von Nettelhorst alß deme die gelegenheit des ohrts sehr wollbekandt, untersuchet undt muß alß nützlich fürgestellet werden, wie auch ohne daß nichts bedenkliches daran finden, zu mahl bey der gleichen Krügen, welche nur Ambtsbier nehmen müßen, unß allemahl zuträglicher daß sie ihre andern Eigenthümer haben, alß daß sie bey den Aembtern bleiben, angemercket die erfahrung es bezeuget, daß so ein eigenthümer mehr uff die Verbeßerung der Nahrung und unterhaltung der gebeude siehet alß ein Mietsman und Arendatores zu thun pfleget.
So haben wir uns diesen Kauff auß gundsten gefallen laßen, undt Verschreiben demnach auß Landes Fürstl. Macht undt oberHerrschafft für unß unsere Erben und nach Kommen, ihm Daviedt Landeln u. seinen Erben den gesagten Krug in der Vitte mit 5 Mrg. Landes uff der Stombeck (: weil daß übrige Landt theilß ins Haff weggewaschen, theilß mit Fischer Heusern besetzet ist :) undt 5 Mrg. alß ein übermaß undt überlauff im Dorff Wilkeimb, davon unß die Zeit Heer nichts eingebracht, sondern vom Kruge zu Wilkeimen gegen eine Thn: bier Jährlichen so die Dorffschafft genommen, gebrauchet worden undt in Zween Pläzen, alß einem röhr(?) an der Stombeck undt einem am Roßgarten des Dorffs gelegen, bestehet, welche Pläzen durch einen Landtmeßer überschlagen undt dem Kruge zu gemeßen werden sollen, Imgleichen mit der von alters zu diesem Kruge gehörigen Wiese am Sarkauschen Walde sambt freye Vieheweide mit den Fischern uff der Stombeck zu Cölmischen Rechten erb- undt ewiglich zu besizen undt zu seinem besten zu gebrauchen; dahin geg[en] soll er Landel iezo fort ein tausent mk Kauffgelt welches gelt Vorbesagter unser LandRath von Eppinger uff seine forderung hinzunehmen, bahr in unsere RentCammer umb richtige bennahmung willen zu erlegen, Imgleichen Er undt seine Erben wegen der 10 Mrg. Ackers undt der Wiese, wie auch für die Hökerey (kleiner Verkauf von Waren), die er nach seinem gefallen ohne niemandes eintrag fortsezen mag 45 mk Jährlichen abzustatten undt dann allein vom Pfandtshaber, so lange die Pfandtschaft wehrt, nach explorirung derselben aber außm Ambt daß bier zu nehmen undt so viel alß immer möglich auß zu schencken, verpflichtet sein, Worbey wir denn ihme Landeln u. seinen Erben hiemit versprechen, daß unsern Unterthanen daß bier so er auß Zapfen wirdt, ihme weiter hin wie bisher in den Krug führen, auch daß bollwergk umb den Krug herumb allmahl ohne mangel fertigen u. im guten stande erhalten, daneben weiln keine Holzung beym Kruge verhanden, ihme Landeln und seinen Erben, alle Jahr 5/8 Brennholtz nicht weniger daß benötigte bauholtz welches ihme iedesmahl nach dem Sambl. Privilegio von dem Forst bedienten angewiesen u. außgefolget werden soll, anführen auch alles waß sie von anfang bey diesem Kruge zu thun schuldig gewesen weiter leisten sollen; Im übrigen hat mehr besagter Landel u. seine Erben mit diesem Krug u. deßen pertinentien alß ihrem eigenthumb zu schalten u. zu walten, wobey sie auch zu allen Zeiten geschüzet werd[en] sollen; Uhrkundl. mit unser eig[en]händig unterschrifft u. Churfl. Pr. Insigel bekräfftiget. Königsbg. d. 21. Mart. Ao 1679 ~Friedrich Wilhelm~


Vermöge dieser Verschreibung hat Daviedt Landel die Eintausent mk In die Churfl. Rent Cammer entrichtet undt hat selbte H. Landrath von Eppingen uff seine praetension an sich zu behalten, worüber quitiret werdt. Königsbg. d. 12 July 1679 << .

Es bleibt aber noch unklar, seit wann es einen Krug und seit wann es den Ort Neufitte gibt. Das bisher älteste aufgefundene Dokument stammt aus dem Jahr 1645 und regelt die Pflichten der 4 Dörfer Willkeim, Schmiedehnen, Gunthenen und Plöstwehnen gegenüber dem Neufitter Amtskrug:>>  
Verschreibung derer 4 Dörffer Wilkeimb, Schmiedeinen, Gunteinen u. Ploßweinen Betreffendt
Demnach Seine Churfl. Dhl. zu Br. Unser gestr. Herr[,] Supplicirende vier Dörffer im Neuhauschen, alß Wilkeimen, Blößweinen, Schmiedeinen undt Gunteinen, von Seel. Ernst Rappen mit dero Scatul-gelden an sich gelösett undt dieselben zum Kruge in der Neuen Vitte geschlagen haben, Also seindt seine Churfl. Dhl. in gnad[en] zu frieden, u. willigen hiemit, d[a]s die Unterthanen undt Innwohnern obbemelter Vier Dörffer so lange Sie bey Sr. Churfl. Dhl. Scatul Verbleiben werden, Vor ieder Hube Sechszig mk an gelde Jährlich zu rechter Zeit in Seine Churfl. Dhl. Scatul unfehlbar zinsen, u. von ied weder Hube ein Halb Achtel Brenholtz alle Jahr zum Kruge in der Neuen Vitte lieffern, wie auch d[a]s Maltz zu Fortstellung des Brauwercks, daßelbe bieß in u. auß der Mühlen führen, stein u. strauch so offt es von nöthen zum Kruge damit d[a]s waßer keinen Schaden thue, schleunigst beyschaffen, den Kruge in baulichen wesen erhalten, u. d[a]s Scharwerck beym Kruge verrichten, wie auch stege, wege, brücken,Thämmen undt greben in ihren grenzen zu unterhalten undt daneben die Contrib: so uff offentlichen Landtage gewilliget werd[en] iedes mahls richtig abzutrag schuldig sein, sonsten aber mit keinen pflichten u. Beschwerdenn wie die Nahmen haben, beleget werd[en] sollen, Signatum Königsbk., den 26. July Anno 1645 ~Friedrich Wilhelm~
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Wir erfahren aus diesem Schreiben, daß die Region bereits früher schon einmal verpfändet gewesen ist. Die Familie v.Rapp(e/n) stellt seit der Zeit von Herzog Albrecht hohe Verwaltungsbeamte. Die v.Rappes sind im Samland auf verschiedenen Gütern ansässig. Die Pfandschaft an die Rappes ist 1645 bereits seit einiger Zeit abgolten. Die Einnahmen und Dienste aus den Powundischen Probsteydörfern fließen wieder in die kurfürstliche Kasse und werden dem Kruge in Neufitte zugeordnet. Der Krug gehört dem Amt Neuhausen, ist also noch nicht in privater Hand. Im Kruge selbst wird gebraut, die Bauern haben für den Braubetreib Brennholz zu liefern und für die Uferbefestigungen zu sorgen.

Ich habe noch eine umfangreiche Akte gefunden, die wenige Jahre später angelegt wurde, die jedoch viel mehr an Informationen über die Entstehung und die Organisation des Ortes Neufitte enthält. Diese Akte aus dem Jahre 1647 behandelt ein heikles Thema: Unterschlagung, Vorteilnahme im Amt, Betrug, Erpressung, Körperverletzung - so würden wohl die Vorwürfe in heutiger Juristenspache lauten. Beschuldigt wird der Verwalter auf Neufitte. Ein Verwalter, der den Krug Neufitte als Außenstelle des Amtes Neuhausen bewirtschaftet, die dem Amt zustehenden Abgaben bei den Bauern und Fischern der ihm unterstellten Dörfer einkassiert und auch als Amtsperson mit seinen Befugnissen für Recht und Ordnung zu sorgen hat. Schauen wir in die Schriftstücke:

 Auff Churfürstl. Dhrt. Zu Brandenburg, unsers gnädigsten Herren befehl, sub Dato 27 May 1647 des Verwalters in der newen Vitte Hanß Barstorffen, die bey der 1644, 1645 u. 1646sten Jahres Rechnung Notirte Mängell zu untersuchen, befindet sich das die 10 Einwohner in der neuen Vitte zu ihren Häußerchen 1 Hube 20 Morgen Gebruchs undt Wiesen halten, welche von dem Dorff Willkaymenn abgenommen. Selbige 10 Einwohner geben dreyerley Zinß. Alß erstlich WiesenZins jeder 10 mk. Hernach Freygeldt 5 mk unndt dann Fischer Zinß nach der Haaf Ordnung.
Den WiesenZins hat der Verwalter von Ao 1641 an 100mk Jährlich vollkommen einbringen müßen, damit an den bahren Zinsern nichts abgehen möge, ohn angesehen daselbst damahls nur 2 Fischer gewesen, die übrigen haben sich mancher, imm andern, dritten auch vierden Jahr gesaßet: damit aber der Verwalter zu den eingebrachten, aber nicht empfangenen 100mk gelangen möge, hat Er bis Ao 1645 kein Freygeldt eingebracht, sondern ad rationem von Ihnen genommen, bis Ao 1645 da es gleich worden, unndt haben gezinset bis Mich[aeli]1646 folgender gestaldt:
 
Bevor wir uns nun ansehen, wieviel die namentlich einzeln aufgeführten Fischer in den Jahren 1641-46 an Zinsen (Steuern) gezahlt haben, gilt festzuhalten, daß 1641 e r s t  2 Fischer in Neufitte ansässig waren und die anderen 8 in den Folgejahren nach und nach dazukamen. Außerdem heißt es, daß für den Ort Neufitte 1 Hube u. 20 Morgen vom bestehenden Dorf Willkymen (Willkeim) abgenommen wurden. Das läßt die Vermutung zu, daß Neufitte und der Krug dort erst kürzlich neu errichtet wurden. Gestützt wird die Vermutung durch Angaben in älteren Amtsrechnungen von Neuhausen. In den 1630er Jahren wird die Fläche des Dorfes Willkeim noch ungeschmälert mit 20 Hufen angegeben, während ab 1640 nur noch 18 Huben u. 10 Morgen genannt werden! Denkbar ist, daß Neufitte so etwas wie ein Verwaltungs-“Vorwerk“ des Amtes Neuhausen darstellt und durch die Ansiedlung der Fischer die Einnahmen der Region gehoben werden sollen. Wie es in anderen Akten heißt, wird Neufitte zunehmend von den Fuhrleuten aus Königsberg angesteuert, die sich von dort einschiffen in Richtung „Mümmel“ (Memel), um dann weiter nach Norden zu fahren in Richtung Riga. Im Neufitter Krug wartet man auf Boote und günstiges Wetter. Das dort gebraute Bier hält die Wartenden bei Laune und spült Umsatz in die Kasse des Amtes. Aber zunächst kommt in Neuhausen kein Geld an. Der Verwalter von Neufitte kassiert und betreibt seine Geschäfte: 
Jacob Spiring oder Schmaucks hat 6 Jahr gewohnet, das 1ste à 12mk – die übrige à 15mk ~ 87mk
Christoff Lustig 6 Jahr, als 2 mahll zu 12mk undt 4 mahl à 15mk ~ 84mk
Michell Kunge 4 Jahr, als 1 a 12mk unndt 3 à 15mk ~ 57mk
Gerge Peper 5 Jahr, à 15 mk ~ 75mk
Abraham Tiel 5 Jahr, das 1ste à 12mk, die übrige à 15mk ~ 72mk
Hanß Siewat 3 Jahr à 15mk ~ 45mk
Ewaldt Foß ein Schmiedt 5 Jahr ut aly 72mk
Andres Rudig 5 Jahr 72mk
Hanß Grott 5 Jahr 72mk
Spielmans Hauß izo bewohnet Christoff Bahr 5 Jahr 72mk
. . . . Thutt 708mk


Hierauff hat der Verwalter, in 6 Jahren an Zinß unndt Ao 1645 wie auch 46 an Freygeldt 700 mk richtig eingebracht, bies auff die 8mk so er zuerstatten schuldig. Unndt dies ist die ursach, warumb in den Ersten 4 Jahren kein Freygeldt eingebracht. Den Fischer Zinß belangende haben sie selbigen die ersten 4 Jahr auch nicht gegeben, weill Sie alles aus der rauhen wurzell undt von grundt aus, iedtwedes anrichten müßenn. -Das ist noch ein Indiz für eine kürzlich erfolgte Neuansiedlung!- Das aber Anno 1645 nur von 4 Fischern von 600 Säcken Ao46 nur von einem Keutell boht Zinß einbracht: ist durch des Verwalters nachleßigkeit unndt unter geschlag; Sintemahl er, wann ihme die Fischer geldt gebracht, selbiges vor seine privat Schuldt vor Bier, Brodt unndt andere Heckerey wahren angerechnet unndt der Herrschafft Zinser hindtan gesezet, auch nicht eineß ins Schuldt Register gebracht, sondern gar aus der Rechnung gelaßen, so die Leute selbst geklaget. Es hat der Verwalter auch von einem Fischer Michel Kunge 30mk FischerZinß de Anno 45 empfangen, unndt zu keiner Rechnung gebracht: Ist zuerstatten schuldig.

Noch hat Er weeder ermahnet, noch in keine Rechnung gebracht 18mk Zinß von 60 Fisch-Säcken. Auch haben Ihrer Drey mit Keutellböhten gefischet. Alß Jacob Piring, Michel Kunge unndt Hanß Siewat à 30mk vom Keutell, Thutt beydes 108mk so der Verwalter, damit er nur seine privatschulden extorquirenn möge, versäumet, steht bey der gnedsten Herrschafft zu verabscheiden, wehr es zahlen soll.Vonn den Fischer Zinsern könten Sr. Churfl.Dhrt. einen ungleich beßern nuzen haben, als bies hero geschehen, so alles durch Verwalters unfleiß nach geblieben, den wehr nichts giebet, dehn lest er aus der Rechnung gar aus. An Instleuten seindt über 12 bey den Pauren unndt 9 bey den Fischern, wirdt aber von Ihnen kein Freygeldt eingebracht, alß nur von einem Kauffgärtner 9mk, sondern müßen Scharwercken bey dem Bierbrauen.
Der Verwalter brauet von der Herrschafft Gerste, behelt das Taffelbier, Schenckbier undt Treber, hergegen mus er Hopffen schaffen unndt den Brawer unterhalten.



Es haben auch ezliche Instleite Ao42 zu halben Thaler geschoßet, davor hat der Verwalter einen Meischtrog geschaffet, wie viel derselbe aber gewesen, kan man nicht erfahrenn, dann die meisten albereit davon weggezogenn.

Eß beschweren sich die Fischer, in der newen Vitte, das ihnen die Er.[würdige] Ernst Rappin [gemeint ist die Witwe des verstorbenen Ernst Rappe] an einem gewißen orte im Haaf nicht wiell fischen laßen aus ursachen, das Sie darin privilegirt ist zufischen, hat auch von einem nahmens Andres Rudig Fischer Zinß genommen, dazu der Verwalter stiell geschwiegen unndt es der Herrschafft nicht angedeutet.

Auch klagen die Fischer über den Verwalter, das er in allen sachen der Heckerey [Hökerei, Verkauf von Waren], an Bier, Brodt, Licht, Salz unndt dergleichenn, Sie sehr über sezt unndt was er vor einen groschen kauft, Ihnen vor anderthalb verkaufet, bitten umb remidierung. Den rest aus der 1646sten Jährigen Rechnung betreffende, besteht derselbe auff 2093mk wird von dem Verwalter folgender gestallt beleget.

90mk Friedrich Stobbe de Anno 1641 von 2 Huben zu Correinen. Eß hat aber dieser Paursmann gedachte 2 Huben als wüste beseet gehabt, hernach S.Churfr.Dhrt. selbst, das er Sie nicht mehr betreiben könnte auffgesagt, dahero Sie wüste liegen bleiben: Weil er aber dennoch eine Zeitlang der Trifften sich gebrauchet gehabt, Alß ist ihme Ao 1643 von den Geschwornen zuerkant, das er die Helffte nemblich 45mk zahlen soll, die andere Hellfte wirdt müßen ausgebracht werden.

22mk 30ß Derselbe Friedrich Stobbe wegen einiges Wiesen Wachses, so am andern Ort, damit es seinem Successori nicht zu nuz kömmt, abhüttet unndt abhütten laßenn. 558 mk von 2 Huben unndt 2 Morgen der Schulz undt der Krüger von Correinen bis Mich. Ao46 schuldig, weigern sich zugeben, weill Sie eine Verschreibung de Anno 1616 den 18 Marty von den Herren OberRäthen auff zuvor geschehene damalige Commissarialische abhandtlung, wie woll nicht in Originali, sondern aus dem Hausbuch Neuhausen produciren; stehet zuverabschiedenn. 72mk Hanß Fuchs von Koreinen hinterstelligen Zinß de Anno 1646, gestehet hats auch bey sammen gehabt, weill es aber lauter schillinger wahren, wolt Sie der Verwalter nicht an nehmen, wiell auff den Herbst zahlen.

113mk 41ß Fritz Settig von Schmiedeinen gestehet schuldig zu sein, klaget über unvermögen. Der Verwalter hat eintheill mit Ihme umb die Helffte geseet, helt auch noch immer Marcyri(?) mit ihme, soll billig woll selber vor Ihn zahlenn. 50mk Gerge Gelhar von Willkeimen unndt 28mk Bartell Gelhar auch von Wilkeimen beyde an Zinß schuldig, bitten umb frist bies auff den Herbst, wollen gerne zahlenn. 185mk 30ß an zuerkanten straffen, durch die Landtgeschwornen auff dem Gerichtstage in der 45sten Jahr Rechnung, der Verwalter nichts eingemahnett, den Pauren zuverstehen gebende, das wann er nicht wiell, so nüzet wenig der Gerichtstag, die Geschwornen und Commissarien selbst. 916mk 5ß Bierschulden, des Verwalters bericht nach ausstendig, es hat aber derselbe bey der untersuchung solche sein Schuldener nicht angegeben noch einige Executions hülff gegen Sie von den Commissarien gesucht, dahero zu schließen, er werde sie allbereit eingemahnet bahr bey sich haben. Ferner ist dem Verwalter vorgehalten worden, was die beyde Bräwer Andres Stimert so 2 Jahr unndt Gerge Himmellreich so 5/4 Jahr gebrauet.

Vor den Geschwornen des Orts ausgesaget nemlich das der Verwalter zu iedem Gebräw von einer halben Last der Hohenherrschafft Gerste, seiner eigenen Gerste 10 schfl zugethan, dadurch er der Herrschafft schaden undt sich nuzen geschaffet; undt ist zu Andres Stimmerts Zeiten 17 mahl geschehen, zu des Gergen Himmellreichs Zeiten aber nur 6 mahl unterlaßen wordenn.

Der Verwalter gestehet nur 4 mahl geschehen zu sein unndt solches aus noth, weill er weder vor sich noch vor den Bräwer, der ihn zu unterhalten viell kostet, ehtwas an Besoldung hat. Sonst ist verordnet, das der Verwalter alles das Taffelbier, Schenckbier undt Treber von allem gebrawenem Bier haben unndt behalten unndt davon nichts in Rechnung bringen soll, daher kegen ist er schuldig, den Hopfen zuschaffen undt den Bräwer zu unterhalten. Unndt befindet sich aus der Rechnung das in 3 Jahren in welchen die beyde Bräwer gedienet, Alß Anno 1644 9mahl Ao45 11mahl, Anno 1646 8mahl, zusammen 29mahl ist gebrawen worden, davon vermöge des lezten Bräwers aussage, 6 gebräwe abgezogen, bleiben 23 Gebäw, zu welchen er allemahl 10 schfl zugeschüttet. Thutt 3 Last 50schfl, davon 76 thonnen Bier bekommen unndt den gewinst in seinen beutell gesteckt, wie hoch dieses zu estimiren, steht der gnedsten Herrschafft zu. Über dieses ist er auch befraget worden, was es vor eine beschaffenheit hette, mit den Mobilien unndt verlaßenschafft des verlauffenen Spiellmans, welcher wegen bey Elbing begangenen Diebstals, alhier gefänglich genommen unndt hernach loß worden unndt wo das ienige was er verlaßen, hinkommen wehre, giebet der Verwalter zur antwordt:


Das des Spielmans Eheweib, sein dienstmägdtchen verführet unndt zum stehlen angewiesen, das selbige Mägdtchen hette seiner Frawen geldt gestohlen, das auch Ihre Mutter 19mk hat wieder kehren müßen undt als es lautbahr worden, das die Spielmansche and es Mägdtchens Diebstall schuld hette, hat Sie all ihr Zeug naher Königsberg heimlich laßen führen unndt wolt selbst des nachtes nach folgen, deßen ist man gewahr worden, Sie laßen in verhafft nehmen unndt das Zeug von Königsberg holen, sie ist aber aus der verhafft loßkommen undt entlaufen unndt hat solches seine des Verwalters Fraw, in seinem abwesen gethann. Das verlaßene unndt verlaufene Gutt hette er zu sich genommen, seines schadens, der bey Vierdehalb hundert mk wahr, sich zu erholen unndt das hette ihme der Herr OberJägermeister zugelaßen.


Das ihme aber soviel gestohlen sein soll, ist nicht erwiesen, viel weniger das der H. OberJägermeister solte consentiret haben, die hinterlaßene Sachen zubehalten, den[n] er umb die Zeit eben außer landes gewesen. Unndt hat der Verwalter seiner eigenen bekäntnüß nach behaltenn:
Einen Wallachen, Eine alte Kuhe, Ein Stärcken davon alle Schwein undt Gänß. Fünff newe Bette, davon eines in Leinwandt, die übrigen 4 in bunten Drillicht geschüttet, Fünff Küßen, Drey Lacken, Ein new hölzern Bett, Einen großen Kasten mit Schloß undt Bendt, Drey Fischkeßell, Einen Keßell von der halben Thon, Einen Dreyfus, Zweene Röße, Neun Diehlen undt zwo Rahnen, Eine Frawen Schmarge, Ein grünen Schurz, Ein discant Fidell, Ein Hauß daselbst in der Pfütte, in welchem der Verwalter den Bräwer wohnen lest.

Es hat auch der Pfarrherr von Powunden über den Verwalter klagent vorgebracht, das er nebst seinem Eheweibe Ihn den Pfarrhr. wie auch seine Haußfraw ganz unverantwortlich an Ehren unndt gutten nahmen angegriffen, offentlichen geschmehet unndt gescholten unndt deßen keine andere ursachen gehabt, alß das Er ratione officy Ihn unndt sein Weib Ihres Christenthumbs erinnert, die Kirchen undt die Predigten zu besuchen angemahnet, weill sie nicht allein vor sich in keine Kirche kommen, sondern auch die andern davon abgehalten unndt was dergleichen mehr gewesen, so wir ad referendum angenommen undt E.Churfr.Dhrlt unterthänigst hinterbringen sollenn.
E.Churfurstl Dhlt. Unterthenigste Diener
Hanß Friederich von Oppen; Johann Willudovius
Commißorialsche Relation den Verwalter in der Newenn Viett betreffende. Referiret d. 22. July 1647.


Undt ann Hrn Hanns Friederich vonn Oppenn Forstmeistern geschrieben alldemselben [ Hans Barstorff] gefenglichen anhero bringen lassenn.

Nun folgen detailierte Beschwerden aus verschiedenen Richtungen gegen den Verwalter von Neufitte:  Gravamina Ecclesiastica, Geistliche BeschwerIn gemein führet der Verwaltter undt sein Weib ein Gottloses, sicheres, Epicurisches undt ergerliches Leben - wirdt bewiesen
- Kommen Sie in keiner Kirchen und wenige zum H. Abendtmahl
- Schenken hinter der Predigt Brandtwein undt Bier, Freßen und Sauffen mit den Fischern, bla..... und ..hren wie beseßene Leutte, unter deßen schinden und scheben(?) Sie nach ihrem ärgsten Vermögen die bezechten Leutte, die ihnen diese Kurtzweill so vor gnug bezahlen müßen.
- Sagen Sie können in ihrer Kirchen (den Krug meinend) so gut predigen, singen und beten alß der Pfaff zu Powund in seiner Kirchen, undt man kan zu Hause so andechtig sein alß in der Kirchen, dahero nicht wenig von der Predigt und Kirchengang hoch ergerlich abgehalten werden.
- Sindt hefftig erbittert uff den Pfarrer, daß Er Sie ratione officii et conscientiam wegen ihres gottlosen Wesens, Verachtung Gottes und seines Wordts, enthalttung des Sabbaths, hoch ergerlich..(?) reden straffet, schenden und lestern ihn uffs hefftigste, deßwegen der Pfarrer solcher jure zu vindiciren gedrungen worden.
- Im vergangenen Buß Bett und Fasten Tag ist wider verbott der Herrschafft der Verwalter, sein Weib und alle Fischer, die da hetten communiciren sollen, auß der Kirchen bleiben, haben des Morgens gefischet, darauff gefreßen, gesoffen, da ihnen doch solch Fasten mehr dan 14 Tage ..... publice et privatim angekündiget worden; habens aber wenig geacht und sich der Pfarrer deßwegen beklaget undt der Verwalter geantworttet, daß Fest wehre nur von Menschen eingesetzet.
- Wen[n] der Verwalter buß(?) Bier hat, lest Er gemeiniglich am Sontag die Pauerßleutte in den Krug laden, alß wenn Er ihnen etwas wegen der Herrschafft anzuzeigen hette, damit werden Sie vom Gottes Dienst abgehalten und Er verschenket sein Bier.
- Wirdt der Name Gottes zum höchsten gelester durch sein vielfältiges Fluchen, darzu Er seine Jungen heimlich gewehnet, alsodaß manchen frommen Menschen bang wirdt, wen erß anhöret, Er aber vermeint es ihm sehr wol anstehe.


Gravamina Politica, weldtliche BeschwerEß klaget Jederman daß sich der Verwaltter der Churfürstl. Dhl. Abordnung nicht bequemet, sondern derselben in vielen Puncten directe zuwieder lebet undt mit Unbilligkeit die Unterthanen aggraviret! Wird bewiesen:
- Leßet Er die Fischer ausziehen Sonabendt undt Sontag, die verkauften ihre Fische sowoll des Sontages alß des Werktages in verbothenen Stunden.
- Die Freyheit des Haabes und der Waßer wirdt offt gebrochen, mit rauffen und schlagen, mit schwehren undt ehren verletzlichen wordten undt zwar vom Verwaltter selbsten.
- Der LandtMan wirdt wegen Zulauff der Fischführer undt Crieger, so der Verwaltter zu Zwey Dreytage beherberget, überheupt im Fischkauff gedrücket, die Fischer kommen nicht zu rechter zeit des Morgens nach Hause sondern bleiben uff dem Haab undt Waßer liegen biß der LandtMan mit den ledigen Luschken(?) weg ist, alß das gelangen Sie an um 12, 1, 2, 3 Uhr nach Mittag undt verhandeln also ihrer geschehenen Abrede nach ihre Fische mit bewußt des Verwaltters undt ist der Landtman solcher Fischerey gantz nicht(?) gebeßert, wie daß die Hr vom Adel im Powundischen, Laptauschen, Rudauschen, Wargenschen pp Kreyß nebenst dem LandtMan klagen thun.
- Die Gnade des H Verwaltters zuerhalten werden ihm von den Fuhrleutten und Criegern in ihren Wägen allerley Wahren undt Schenckasen(?) zugeführet alß: Saltz, Brodt, Licht, Brantwein, Twer(teuer?) Strützell, Pfefferkuchen, LöchellWein, Meet, Gewürtz, Zucker, Reiß, Schwaden Grütz undt desgleichen, dießes sich uff ein hohes betrifft undt müßen sich alle Neuankommende Crieger undt Fuhrleutte bey dem Verwaltter vergänsten(?) oder einkauffen, welches wahrmachen die Balcken im Kruge, die mit den Nahmen solcher Gänste prangen und pralen.
- Fordert der Verwalter von iedem Fischer Both seinen FischKlopper Täglichen und Stündlichen ab, undt bekommet die aller herlichsten He...Fische an Lächß, Hecht, Breßen, Ja.., ReißAal Zertten pp. welches alles mehr den dreyhundert Floren das Jahres werth undt billich der Hohen Herrschaft sollte eingeliefert werden. Er aber solche Fisch meisterlich den Criegern undt Fuhrleitten tewer genug zuverhandlen weiß.
- Treibet der Verwaltter und sein Weib große Schinderey mit ihrer Höckerey: daß Brodt und die Licht sindt viel kleiner alß in der Stadt: Hier muß ein Schillingß Licht ein pölchen, Ein Große Brodt drey pölchen gellten, hier wirdt ein quatier Bier für einen halben, ein Halben für ein Stoff verkaufft, wie solches der Insaß alß der Frembde Klaget, auß welchem allen Groß Reichthumb erwachsen thut, darauß übermutt herquillet.
- Sauget der Verwaltter die untersaßen hefftig auß, die müßen ihnen etzliche Ge(?)wende Ackerß zu Gerste, Haber undt Lein p. wegen seinen Gnad und Gunsten einreumen, damit Er keine wüste Huben verzinßen darff.
Weiß der Verwaltter sein guttes Vortheill zu suchen mit dem Brauwerck, kan alle Zeit ein Scheffel 9 oder 10 mit einschieben wie solches der Brewer zeugen muß.
- Wen Jemandt ebentz bey ihm zu klagen hatt, felt Er die Leutte an, alß ein wilder Beer, redet ihnen ieder wordt nach, fengt ein bitteres grawsames, rachgieriges Lachen an, weiß mit schinden undt lestern kein bescheiden Wordt von Sich zugeben, daß die armen Leutte seuffzen, Gott wolle sie doch von einem so wilden und unbescheidenen Menschen erlösen.
- Uff sein antrieb seindt im nechsten Gerichtstage Fisch gekaufft worden vor drey gl. von dem LandtMan, die man sonsten nicht vor 15 oder 20gl erkauffen kan, dadurch das queruliren des LandManß verdechtig zumachen.


Gravamina Oeconomica, häußliche BeschwerIn gemein ist der Verwaltter und sein Weib über müttig, frech wildt gertzig, unmeßig undt hoffertig! Wird bewiesen:
- Ist Er seltten nüchtern: Segnet alle Morgen den Rausch ein mit dem Fl...- oder Brandtwein beschleust denselben mit einem gesunden BierTrunck, den ihn hernach in ein weich fremdt Federbett, welches der Spielmanschen zugehört, weltzet und einschlummert.
- Er undt sein Weib freßen die allerniedlichsten undt delicat Speisen, die zufinden sindt: Lächse, Hecht, Breßen, Jant, ReißAall, zu Zeiten Störbraten, Zerten sindt ihr täglich Zugemüse, haben den Tickell daran gefreßen, wilde Gänse undt Endten Vogell sollen wol daß beste thun.
- Daß Weib kennet sich vor Hoffart nicht, hat vergeßen, daß ihr Vater selig ein armer Bawersman gewesen, die trit wie eine pfarrHerrin täglichen im macheyren(?) Rocke, geberdet sich in ihrem hoffertigen Seidenen Ko........, mit weißen Hermelchen außgefüttert, daß auch fromme Adeliche Matronen sich darüber entsetzen, ihr viel sich daran ergern undt alles böße davon reden.
- Lestern ehrliche Leutte, die altten ruffen Sie auß für graw, heimliche Schelm, alß wen Sie nicht gedenken Alt zu werden, die Jungen für ... ... ... ........, alß wen Sie nicht Jung gewesen.
- Sindt so reich worden, daß Sie können Hewser und Waßerböthe bawen, haben auff der Wilkeymische Stobbeck, mit beschwer deß Dorffes und der Insaßen ein Hawß sampt den Schewnen gesetzett, darzu die Probstey Dorffschafften Scharwercken müßen undt Er darauff 4 oder 5 Last Gerst bawen undt darnach verbrawen kan, wie Er selbst bekennet.
- Sie können zu hundert undt mehr fl.[Gulden] hin und wieder auff Interesse außthun, da Sie doch für Sechß(?) Jahren nicht eine..(Loch im Papier)..hrenen Topff zubezahlen gehabt, nun aber mit viel 1000fl. prangen und pralen.
- Er Verwaltter kan nicht mehr dan in allen Gastereyen sich mit den Pawers rauffen und schlagen, drauff ihn[en] drowet Er wolle Sie inß HalßEysen in die ?umblitzen setzen, Sie Apprüggeln undt weidlich abbleyen laßen.
- Diesen Sommer hat Er kein Kälben, so Es meisten theils die Pawern hergeben müßen In Carreinen uff der Weide gehabt undt wer kan wißen wieviel Er sonsten pferdt undt Viech unter den Pawern verstecket. Durch solche Mittel Er so groß gutt und geldt auffstecken und sich rühmen kan Er habe mehr Eyerbrodt in seine Milch zubrocken alß andere die 10, 20, 30 Jahr gedienet.
- Nebenst diesem hat der Verwaltter Zwo Strenitzen und ein Fohlen zu Careinen von einem Erbe genommen undt sie an Lorenz Stobben nach Guntheinen verkaufft, da doch solche Pferdt der Hohen Herrschafft zustendig. Dieses ist der 11. § so zu den Gravamina politicis gehöret.
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Hoch Edler, Gestrenger, Vester undt Mashaffter Herr OberForstmeister, uff E.Ch.Dl. Befehlich sindt wir unten benandte, unserem gehorsamen pflichten nach im Kruge zu Wilkaymen zusammen kommen, undt für Unß fordern laßen Andreß Stimert, gewesenen Brewern in der Newen Pfütten, ihn gefraget an Eydes statt:
- Warumb ihn der Verwaltter in der Newen Pfütten Hanß Barßtorff abgesetzet? Er geantwortet, Er wiße noch zur Zeit nicht warumb Er ihn abgesetzet, hette an seine Stadt seinen Vetter angenommen.
- Was eß für eine Beschaffenheit mit dem Brawen daselbst gehabt undt wie hoch Er allezeit gebrawen? Er war im 2. Jahr in der Pfütten gewesen undt hat den Verwaltter in den 2 Jahren, in Sieben Zehen mahlen, 10 Scheffel zugeschüttet, davon hat Er der Verwaltter bekommen iedes mahl drey Eymer Bier, iede Thonn zu 3 schfl gerechnet machen sampt dem TafelBier 10 schfl, sieben Zehen mahl 10 schfl thun ein hundert undt Siebenzig ReichßThaler. Sollte nun das Außschencken darzukommen, dürffte es mehr machen.
- So viel kan der Verwaltter auß der Hohen Herrschafft BrewHauß heben, gebrauchet der Hohen Herrschafft zum 1. die pfan, zum 2. die Küben, zum 3. die Thonnen, zum 4. Holz, 5. Holzfuhr, 6. Hoppen, 7. den Brewer, 8. Helffer, 9. Scharwerck, 10. Mühle, 11. Mühlfuhr, 12. Ma[l]tz, 13. Dawer(?), 14. Krug Hauß Hoff.
(Unterschriften) ....hart ..argau, Casper Rauschnick
Geschworene der Probstey Dorffschafften


Ich unten benandter bezeuge dießes, nach dem ich den 12. January dießes 1647. Jahres zu Neuhausen wegen des HoltzMarkt[t]es geweßen undt wieder nach Hauß gereißet, in der Wangen aber angehalten und in den Krug gegangen, habe ich Gergen Himmelreich gewesenen Brewer in der Newen Pfütten undt von Hans Barßdorff Verwaltern abgesetzet worden angetroffen, hab ihn auch daselbst uff sein Gewißen gefraget: Wie lang Er in der Newen Pfütten gebrawen? Er geantwordtet: Fünff Viertell Jahr. Wie viel er alle mahl gebrawen? Auß gesaget: Er habe nicht über alles 6 mahl von der halben Last gebrauhen: sonsten alleZeit von Viertzig Scheffell.
Hierbey ist gewesen der Hoffman von Schacken undt der Krüger auß der Wangen.
...hart Wargau(?) [Unterschrift]
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Durchlauchtigster Hochgebohrener Churfürst gnädigster Herr, uff Erw. Churfl. Dhlt. gnädigsten Befehlich haben wir unß nach der Newen Vitte ...., daß Inventarium von des in Verhafft Sizenden Verwalters Hanß Barstorffen Weibe abgenommen, darauff den Newen Verwalter Eingewiesen undt daßelbe Ihme besage der 1648. Rechnung übergeben. Undt weiln davon wie Litera A beweyset, 3 Fensterlade, 13 Bierthonnen undt 3 Schöppe gemangelt, kompt solches uff den Barstorffen an zuschaffen, nebenst dehme haben wir auch die Pawern der fünff Probstey Dörffer vor unß beschieden undt nach geschehener Anweisung des Newen Verwalters, waß Hanß Barstorff bey Ihnen an allerhandt getreyde zugeseet, auch ob sie sonsten einige Beschwerung von Ihme gehabt befragt.


Waß sie nun außgesaget, ist Lit: B zu befinden. So haben wir auch uff Erw. Churfl. Durchl. Gnädigsten Befehlen sein Vermögen durch Zween Landtgeschworne mit Fleiß untersuchen undt vom größten biß zum Kleinsten inventiren laßen, wie dasselbe litera C: mit mehrem weyset, welches alles Erw. Churfl. Dhlt. zu dero anderweiten gnädigsten Verordnung wier relative unterthänigst hinterbringen thun, derselbe hiermit der gnädigsten bewahrung Gottes Unterthänigst Trewlichst empfehlende
Erw.Churfl. Durchl. Unterthänigste undt gehorsambste
Hanß Friedrich von Oppen ; Christian Willomovius


Litera A Auflistung schwer lesbarer Einrichtungs- Brauerei- und Haushaltsgegenstände mit Angabe der fehlenden Besatzstücke. Die Bezeichnungen der Inventarstücke sind aus heutiger Sicht ungewöhnlich bis unverständlich.

Litera B
Uff Gnädigsten befehlich Sr. Churfl. Dhlt. haben wir die Pawren der fünnf Probsteydörffer in der Newen Vitte vor unß beschieden undt waß der gewesene Verwalter Hanß Barstorffen an allerhandt getreyde bey Ihnen zugeseet, auch ob sie sonsten einige beschwer wieder Ihn beyzubringen hätten, fleißig verhöret. Da das Ihrer Außage wie folget befunden:


Dorff Gunteinen
Hans Crause
schulz daselbsten, saget auß, daß Hanß Barstorff Verwalter Einen schfl Gerst undt ½ schfl Erbsen außgeseet, davon Er ihme ein Strenz Vohlen gegeben.
Nieklauß Plaan ein Pawers Man saget, daß der Verwalter fünff schfl Gerste undt 2 schfl Roggen uff seinen Acker außgeseet, davon Er ihme ein Littawisch Pferdt so sieben Reichsthlr gekostet, gegeben, dergestaldt, daß Nieklauß Plan 10 mk 30g von dem Acker an Miete(?) sich abkürtzen unndt daß übrige noch geben solle, so noch biß uff etzliche Mahl(?) geschehen.
Beym Johann Rehl habe er mehr nicht als 1 schfl Bohnen außgeseet. Sonsten wüsten sie keine Beschweer über Ihn außer dem Albrecht Man(?), Zimmermann, welcher sich beschweret, daß Er wiel fältige flick undt Newe Arbeit im undt an dem Kruge Verrichtet, aber keine bezahlung bekommen, da sich doch befindet, daß Er Ao 1645 6mk 30ß uff Ihn außgebracht, welche Er billich der Herrschafft erstatten soll.

Dorff CorreinennIn diesem Dorff hat er nichts zugeseet undt daß die Pauren folgende Beschwer wieder Hanß Barstorffen beygebracht, nehmlich
Nieklauß Stalbohm beschweeret sich daß Hanß Barstorff vor etzlichen Jahren Ihne sein bestes Besatz Pferdt genohmen undt in die stelle eine alte Strenze, die er fast nicht mehr gebrauchen könne, gegeben, und da die selbe Strentze hernach bey Ihme gevohlet, auch daßelbe Studtvohlen Nebenst noch einem andern Hengst Vohlen von seiner andren Besatz Strentzen wegkgenommen, In die Stelle er ihm ein andreß Strentz Vohlen, so Paul Stockfisch zugehöret, gegeben.
Paul Stockfisch beschweret sich daß Hanß Barstorff ohne einige Ursache Ihme sein Strentz Vohlen genohmen undt die oben gemeldet es dem Nieklauß Stalbohm gegeben.
Es beschweret sich auch Friedrich Kom, daß Hanß Barstorff Ihme einen Jungen Bollen von drey Jahren abgezwungen, vorgebende, daß Er ihme zu dem Tausch, welchen Friedrich Kom mit einem Schneider uff Ihre Kauffgärthe Im Dorff daselbsten vorgehabet, verhelffen wolte, auß welchem Tausch aber nichts wurde.


Hanß Karl Krüger undt Hanß Fuchß, daß ein Pauersman außem Pobetschen ein wüstes Erbe im selbigen Dorff angenohmen, auch albereits 8 schfl Roggen über Winter außgeseet undt die Scheune unter Newe Dach gebracht, Weiln er aber in UffBauung des Wohngebeides undt anderen Nothwendigkeiten, von Hanß Barstorffen Immer behindert worden, hat der Man solches Erbe wieder verlaßen darüber auch die Scheune wieder ganz verfallen, daß Korn aber hat Barstorff ein Augsten laßen.

Dorff WilkeimennBey diesem Dorff hat Er mehr nichts alls 8 schfl Haber beim Georg Gehlhaar zugeseet, hatten auch nichts beschwerlichers wieder Ihn beyzubringen, alls daß
Georg Nitsch berichtet, daß Er Barstorff drey Pferde auß dem Thiergarten genommen, solche denn Newen Pauren uff die Erbe zum Besatz auszutheilen, von welchen Er eines dem Hanß Wenzel umb 40mk undt dem Lorenz Stobbe daselbsten ein Strentze umb 45mk, wie Stobbe selbsten zustehet, verkauffet, daß 3te hat Hanß Barstorff, Hanß Karlen außsage noch bey sich.
Dorff Schmiedeinenn undt Lastwehnen (Plöstwehnen) hatte nicht beyzubringen.


Die Fischer seindt auch befraget worden, undt hat der Schultz von Wilckeimen außgesaget, wie Ihm woll wissendt währe, daß Hanß Barstorff ungefehr in Sieben Jahren 414mk von 19 Kahnen von Jedem zu 6mk alls ao. 1641 von 1 Kahn, ao 42 von 2, ao 43 von 2, ao 1644 biß 1646 von 9 Kahnen undt daß letzte mahl von fünff Kahnen den Fischerzinß, wie da auch von einem Fischer Davidt 36 mk von einen Wahte(?) undt Sack, von drey Jahren iedes Jahr zu 12 mk Miette(?), so zu sammen 150 mk machet, empfangen, in den Rechnungen befindet sichs daß die Zinser von den Kahnen eingenommen, uff die empfangene 18 mk aber wegen der Wathe vom Fischer Davidt sindt ao 1643 nur 4mk eingebracht worden, Restiren allso noch 14mk die der Verwalter zu erstatten schuldigk. Die sembliche Fischer haben dem Verwalter auch 33mk zusammen schaffen müßen, zu waß Ende wißen sie nicht, in den Rechnungen ist auch keine nach richt deßwegen, Ist allso der Verwalter darauff zuhören undt nach befindung zur Zehlung anzuhalten. Datum in der Newen Vitte den 12. Augusti 1647
Uff gdsten Befehl Sr. Chfl. Dhl. seindt durch die beiden geschworenen der fünff probstey Dorffer des abgesezten Verwalters in der Neuen Vütten, Hanß Barßdorffen Sachen vom Grösten biß zu Kleinesten f[l]eisigk untersuchet undt wie folget Inventiret worden Alß
Es folgt eine detailierte Aufstellung aller Haushaltsgegenstände, Vorräte und Vieh. In Reparirungk deß Krugeß u. breuhauses in d. Neuen Vütten ist benötiget
¼ Last Kalgk im Brauhauß die Dagkstein undt vorm Hauß den Giebel zuverwerffen(?)
2 Balgken im Kruge, zuunter...... wie auch im Brauhauß der ...offen u. Schorstein hochnötigk zuerbeßern ist, dazu dan nach überschlagungk deß Meurers ezliche Ziegelstein benötiget sein werden.
Actum Neuen Vütte d. 13. Aug. 1647
Caspar Ruschnick Erhart(?) ..argau


Waß Hanß Barstorff, gewesener Verwalter in der Newen Vitte, vermöge den Untersuchungen undt übergebenen realtionen Sr. Churfr Dhrt schuldigk verbleibet: es folgt eine genaue Aufstellung von Einzelposten mit der Endsumme von 1756mk 46ß. Die folgenden Blätter enthalten ein Inventarverzeichnis über Vieh, Haushaltsgegenstände und Vorräte. Es schaut so aus, als ob alles Eigentum eingezogen wird, um gegen die nicht ordentlich abgerechneten bzw. unterschlagenen Einnahmen verrechnet zu werden. Der Verwalter Hans Barstorff wird inhaftiert. Was mit ihm weiter geschieht, wird in dieser Akte nicht mehr berichtet.

Ich habe hier die Aktenabschriften fast vollständig wiedergegeben, weil einerseits die damaligen Umstände so farbig beschrieben werden, andrerseits, weil es die frühesten Quellen sind. Die Kirchenbücher von Powunden sind erst ab dem Jahr 1738 überliefert. Alle Akten, die Familiennamen aus der Zeit vor 1738 aufführen, sind deshalb von ganz besonderem Interesse.

Ich fasse zusammen: aus den hier gefundenen Quellen in Verbindung mit den schon bekannten Dokumenten erschließt sich deutlich, daß der Ort Neufitte/Stombeck um 1640 vom Amt Neuhausen gegründet worden ist. Neben dem neu errichteten Amtskrug werden nach und nach Fischer angesiedelt, die sich ihre Häuser selbst bauen und das Land urbar machen: Weill Sie alles aus der rauhen wurzell undt von grundt aus iedtwedes anrichten müßenn zahlen sie in den ersten Jahren keine oder weniger Abgaben. Ein neuer Krug erscheint den Amtsräten nötig, weil es sonst in der Powundischen Enklave des Amtes Neuhausen keinen Amtskrug gibt, wo man die von den Bauern als Naturalabgabe eingelieferte Gerste gewinnbringend zu Bier brauen kann. Die bestehenden Krüge in Willkeim, Schmiedehnen und Correynen sind in privater Hand und haben überwiegend eigenes Braurecht.

Quellen:
GStAPK XX. HA, Ostpr.Fol. Nr. 7695 – Amtsrechnung Neuhausen 1634
GStAPK, XX. HA, Ostpr.Fol. 254, S. 375 - Verschreibung Neufitte 1645
GStAPK, XX. HA, Ostpr.Fol.12677, S. 41-47 - Verwaltermißstände Neufitte 1647
GStAPK, XX. HA, Ostpr.Fol. 12679, S. 2, 3, 64, 615 - Wasserschäden Neufitte1670 + 1676

GStAPK, XX. HA, Ostpr.Fol. 254, S. 375 - Krugverschreibung Neufitte 1679


Links zu älteren Beiträgen über Stombeck:
http://genealogischenotizen.blogspot.de/2008/10/geschichte-eines-ostpreussischen.html 
http://genealogischenotizen.blogspot.de/2008/10/ein-dorfkrug-am-kurischen-haff.html
http://genealogischenotizen.blogspot.de/2011/11/erinnerungen-den-dorfkrug-in-stombeck.html

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Montag, 27. Oktober 2008

Ein Dorfkrug am Kurischen Haff - Fortsetzung

Die Kruggeschichte in Stombeck läßt sich auch aus der Sicht seiner Bewohner und Besitzer darstellen:
Etwa im Jahre 1811 geht der Stombecker Krug endgültig in die Hände der Familie SCHWEICHLER über. Mein Ururur-Großvater Johann Gottlieb SCHWEICHLER (30.09.1792 – 12.11.1860) übernimmt nach seiner Heirat mit Sophia PRANG (sie stammt aus Trentitten) noch ziemlich jung das Schankhauses in Stombeck. Seine Großmutter wird wohl noch mitgeholfen haben, solange sie konnte. In den folgenden Jahrzehnten wandelt sich der wohl zunächst ziemlich bescheidene Ausschank von Amtsbier und Branntwein zu einem ordentlichen, eigenständigen Krug. Gottlieb SCHWEICHLER baut Wirtschaftgebäude, erwirbt Grundstücke hinzu und übernimmt schließlich 1842 den verbliebenen Grundbesitz des ehemaligen Kruges von Neufitte (die alte Kruginsel). Das bis 1945 als Krug und Wohnhaus genutzte Gebäude ist möglicherweise jenes in den 1790er Jahren errichtete Stombecker Haus des ehemaligen Neufitter Krügers Linck, das ebenfalls in schweichlerschen Besitz übergeht. Dieser „Aufschwung“ ist einerseits nur möglich durch die tiefgreifenden Veränderungen in den Besitzstrukturen im Zuge der Preußischen Landreform zu Beginn des 19. Jahrhunderts, andrerseits gründet er sich auch auf Umstände in der Familiengeschichte.


Johann Gottlieb SCHWEICHLER übernimmt das Schankhaus nach seiner Heirat 1811 von seiner Großmutter: Lovisa GELAICK, geb. GRIBB (*1744 - ?). Jene Lovisa hat im Jahr 1766 den Michael Gelaick aus Wilkeim geheiratet, nachdem ihr Vater 3 Monate zuvor verstorben ist. Sie ist die jüngste noch unversorgte Tochter des Schänkers Jacob Gribb in Stombeck. Zwei noch nachweisbare ältere Schwestern sind bereits unter die Haube gebracht, zwei weitere Schwestern sind 1766 bereits verstorben. Lovisas Mutter Barbara Dorothea, wahrscheinlich wiederum eine geborene Gelaick (1709 – 07.07.1779), wird im Sterbeeintrag des Kirchenbuchs Powunden als Krügerin in Stombeck bezeichnet. Eine ähnliche Ereignisfolge mit Tod des Vaters gefolgt von einer schnellen Heirat der unversorgten Tochter wiederholt sich auf tragische Weise eine Generation später.

Lovisa GELAIK, geb. Gribb hat mit Michael GELAIK mindestens 6 Kinder. Im Februar 1773 sterben 3 Kinder in wenigen Tagen hintereinander. Eine 1774 geborene Tochter findet 1775 den Tod. Am 03.10.1791 stirbt ihr Mann Michael GELAIK. Zu dem Zeitpunkt lebt nur noch die jüngste Tochter Sophia Lovisa GELAIK (*08.08.1777 in Stombeck), die bereits am 01.02.1792 kaum 3 Monate nach dem Tode ihres Vaters mit meinem Urururur-Großvater Johann Ernst SCHWEICHLER (*18.06.1770 in Damerau, + 05.05.1845 in Wilkeim) verheiratet wird. Eine gute Partie könnte man denken: keine weiteren Geschwister auszuzahlen, der Wilkeimer Hof bereits 1778 in verbrieftes Eigentum umgewandelt und das Stombecker Schankhaus floriert immer stärker auf Kosten des immer hinfälliger werdenden Neufitter Kruges.

Johann Ernst SCHWEICHLER kommt 1792 gerade 21-jährig aus Damerau, wo sein Vater in den 1760er Jahren ein köllmisches Gut von 3 Hufen (Vorbesitzer Ruschnick/Rauschnik) erworben hatte. Der Damerauer SCHWEICHLER Johann Friedrich wird 1744 noch in Kalkeim (Kirchspiel Heiligenwalde) auf dem Stammgut aller SCHWEICHLERs geboren, welches seit 1542 im Besitz der Familie ist (siehe auch die Geschichte über den ostpreußischen Glockengießer Heinrich von SCHWICHEL). Der junge Johann Ernst SCHWEICHLER bewirtschaftet nach seiner Einheirat den Wilkeimer Hof, während seine Schwiegermutter Lovisa GERLAIK das Schankhaus in Stombeck weiterführt. In den vorhergehenden Jahrzehnten hatte sich Lovisa bereits fleißig als Wirtin im Stombecker Schankhaus betätigt, mal von einer Magd, mal von Töchtern unterstützt. Der Ehemann Michael lebt auf dem Wilkeimer Hof mit mehreren Instleuten. Es scheint so, als ob man sich in der GERLAIK-Ehe auseinandergelebt hätte und in dieser Konstellation relativ unabhängig voneinander sein Leben gestaltet.

Rekapitulieren wir noch einmal die Generationenfolge im Umfeld des Stombecker Schankhauses:

In den 1730er Jahren GERLEICK, Michael und/oder Christoph.
Ab 1748 GRIBB, Jacob – vermutlich Schwiegersohn eines GERLAICK.
Ab 1766 GERLAIK, Michael – Schwiegersohn des Jacob GRIBB.
Ab 1791 GERLAIK, Lovisa (geb. GRIBB) – Witwe des Michael GERLAIK.
Ab 1811 SCHWEICHLER, Johann Gottlieb – Enkel der Lovisa GERLAIK.

Die Kirchenbuchdaten in Powunden reichen nur bis 1737 zurück und sind in den ersten Jahrzehnten nicht so auskunftsfreudig wie an anderen Orten. Da werden Mütter, wenn überhaupt, dann nur mit Vornamen erwähnt und bei Heiratseinträgen fehlen manchmal die Bezüge zu den Eltern, was die klaren Zuordnungen erschwert. Außerdem taucht der Name GELAICK in vielen Variationen auf. Mal heißt es GELACKE, GERLEIK, dann GELEICK, mitunter auch schlicht GERLACH. Gesichert ist, daß diese Familie schon lange vor 1700 in Wilkeim ansässig war, dort ein Bauernerbe von 1 Hufe und 24 Morgen besaß und zeitweilig auch das Schankhaus im benachbarten Stombeck bewirtschaftete.

Hinsichtlich weiter zurückreichender Betrachtungen sind wir auf andere Quellen als denn die schon 1737 endenden Kirchenbücher angewiesen. In den Amtsrechnungen von Neuhausen gibt es Listen, in denen zu militärischen Zwecken die Söhne der Bauern regelmäßig mit dem jeweiligen Lebensalter erfaßt wurden. Darin gibt es schon vor/um 1700 einen Melcher Gerlaik mit seinen Söhnen Christoph (*1681 – 1748) und Michael (*1700 – vor 1744). Melch(i)or Gelacke, wie er auch genannt wird, unterschreibt 1715 als Zeuge den Kaufvertrag des Willkeimer Kruges: Casper Rauschnig verkauft an Andres Klinger (siehe Bildauschnitt). 1753 wird in den Praestationstabellen von Schaaken Christoph Gerlaik irrtümlich als Krüger in Neufitte erwähnt. Vermutlich hat man ihn,den Schänker in Stombeck, mit dem Krüger Michel Linck von Neufitte verwechselt. In den Mühlenlisten aus dem gleichen Zeitraum wird für Stombeck Schänker Gribb genannt, denn Christoph Gerlaik ist ja bereits 1748 verstorben. Es fällt öfter auf, daß die Praestations-Tabellen in den Namensnennungen von den Mühlenlisten abweichen. Offenbar wurden die Steuerlisten einfach Jahr für Jahr abgeschrieben. Wichtig war nur, daß das Geld reinkam. Von wem es kam, spielte wohl keine so große Rolle mehr. Bei den Mühlenlisten wurde jedoch jedesmal richtig nachgesehen, wer dort lebte und mit wieviel Personen. Das sagen auch die entsprechenden Bereisungsprotokolle in den Listen aus. Die Mühlenlisten wurden deswegen angelegt, um eine gleichmäßige Auslastung der Mühlen zu gewährleisten. Daher wurde etwa alle 6 Jahre nachgezählt, wieviel Kinder, Dienstboten usw. in einem Haushalt lebten. Wenn sich die Zahlen nachhaltig veränderten, wurden Dörfer von einer Mühle zur anderen umgeschichtet.

Bisher läßt sich sagen, daß es mit Sicherheit schon in den 1730er Jahren ein Schankhaus in Stombeck gab, welches von der Willkeimer Familie GERLEICK / GELAIK /GERLACH betrieben wurde. Die GELAIKs besaßen ein Bauernerbe in Wilkeim von 1 Hufe und 24 Morgen. Während man annehmen kann, daß dieses Bauernerbe schon weit vor 1700 im Besitz der Familie war, ist noch nicht klar, ab wann es das Schankhaus in Stombeck gab. Eine gezielte Suche in allen bisher erschlossenen Quellen hat keine eindeutigere Klärung erbracht. Jetzt kann ich nur noch auf die glückliche Fügung und Zufallsfunde hoffen, um vielleicht doch noch auf eine Schankerlaubnis zu stoßen. Einen nicht ganz verläßlichen Zufallsfund entdeckte ich in den Amtsrechnugen Neuhausen 1698-99. Dort heißt es in der Rubrik Geldbußen: "10 mk (zahlt) der Friedrich Lembcke, wegen der an dem SchneiderGesellen Peter Mattarn im Stombeckschen Kruge ausgeübten Schlägerey". Es bleibt jedoch unklar, ob der Schreiber nicht doch den Krug in Neufitte meinte und hier irrtümlich den Namen Stombeck benutzte. Denn er schreibt ausdrücklich KRUG. Außerdem heißt es schon in der Neufittischen Krugverschreibung von 1679, zum Krug gehört Land "uff der Stombeck". Wenn es in Stombeck schon ein Haus mit Bierausschank gab, dann war es ein SCHANKHAUS, kein KRUG. Andrerseits wurden die Bezeichnungen Krug und Schankhaus auch oft durcheinandergeworfen. Vielleicht finden sich noch weitere Erwähnungen, die die Sachlage eindeutiger klären...


Grundsätzlich läßt sich die Geschichte des Stombecker Kruges n i c h t ohne einen genauen Blick auf den ursprünglich bedeutenderen Krug in Neufitte ergründen. Denn der Stombecker Krug hat den „Konkurrenten“ von ehedem in mehrfacher Hinsicht „beerbt“.

Aus der bisherigen Aktenlage kann ich seit mindestens 1737 ein Schankhaus in Stombeck nachweisen. Auf dem Bildausschnitt sieht man eine Zeile in der Praestationstabelle Nr.1 von Schaaken aus dem Jahre 1737. Hier wird Stombeck als Krug erwähnt (nicht ganz korrekt) neben den Krügen von Neu-Vitte und Correynen. Die Bezeichnungen Krug/Schankhaus werden noch öfter verwechselt. Interessant ist an dieser Stelle auch, daß diese drei Krüge mit Verweis auf bisherige Abrechnungen im Amt Laptau erwähnt werden. Die Laptauer Amtsrechnungen muß ich noch durchsehen.

Wegen der immer wiederkehrenden Flutschäden am Krug in Neufitte überstiegen die Umsätze in Stombeck häufig jene des Neufitter Kruges um mehr als das Doppelte. Die Zahlen in den Amtstabellen lassen sich gut vergleichen, denn der Neufitter Krug war trotz köllmischer Rechte verpflichtet, sein gesamtes Bier und den Branntwein aus dem Domainenamt Schaaken zu beziehen, genau so wie das Stombecker Schankhaus.

Gegen Ende des 18. Jh. kommt der Krugbetrieb in Neufitte völlig zum Erliegen. Die Gebäude sind durch Überflutungen und Eisgang gänzlich ruiniert. Der Krüger von Neufitte hat ein neues Haus in Stombeck erworben, weil der alte Standort nicht mehr zu halten ist. Er lebt jedoch vom Fischfang, bewirtschaftet das ihm noch verbliebene Krugland als Landwirt und streitet sich Jahrzehnte lang erfolglos mit dem preußischen Staat über Schadensersatzforderungen. Er glaubt, daß der Staat für die Unterhaltung des Dammes zur Kruginsel und den Schutz des Kruglandes verpflichtet ist. Und wenn diese Pflicht vernachlässigt wird, muß der Staat ihm auch wieder das Haus aufbauen bzw. dafür Ersatz leisten, wenn der Standort nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Der preußische Staat ist darüber nicht erfreut und sucht sich mit allen Mitteln aus der Verantwortung zu ziehen. Der Prozess dauert Jahrzehnte und kommt wahrscheinlich um 1840 zum Abschluß. 1842 wird ein sogn. Dismembrationsverfahren durchgeführt, d.h. der ehemalige Neufitter Kruggrund wird vom preußischen Staat aufgeteilt und an 3 Interessenten weitergegeben: mein Ururur-Großvater Gottlieb Schweichler erhält die 9 Morgen der übrig gebliebenen Kruginsel zugesprochen, der Bauer Johann Gottfried Kahlau aus Wilkeim bekommt eine Waldparzelle im Fritzenschen Forst von 11 Morgen, die der ehemalige Krüger erst nach der preußischen Landreform als Abfindung für sein Recht auf freies Brennholz zugesprochen bekam und der Schulz Johann Gottfried Stahlbaum in Cranz übernimmt die vorm Sarkauer Wald gelegene Wiese von 10 Morgen, die seit alters her noch zum Krugland gehörte.

Oben erwähnte ich, daß das Stombecker Schankhaus den alten Neufitter Krug in mehrfacher Hinsicht beerbte. Was gab es denn noch „zu erben“ außer der alten Kruginsel? Nun, aus dem früheren Schankhaus, einer schlichten Verkaufstelle für Amtsbier und Spirituosen in Stombeck wurde ein richtiger Krug! Bereits 1832 gelang meinem Urururgroßvater ein geschickter „Deal“, um sein Schankhaus aufzuwerten. ("Urkunde d.d. Kgsberg v. 26. Decbr. 1832 über die Ablösung der Getränke-Zwangs-Verpflichtung" - Vermerk in der Praestationstabelle beim Grundstück des Schankhauses Stombeck).

Die frühere Verpflichtung der Dorfbewohner von Wilkeim, Correynen und Plöstwehnen zur Bieranfuhr vom Amt Schaaken zum untergegangenen Krug Neufitte wurde dem Stombecker Schankhaus übertragen. In den Akten heißt es an anderer Stelle: Den Grundbesitzern zu Correynen, Plöstwöhnen u. Wilkeim lag die Verpflichtung ob, für den Krug in Neufitt, später in Stombeck das erforderliche Geträncke anzufahren, ferner die leeren Gefäße nach der Amts-Propinations-Anstalt zurückzubringen. Diese Verpflichtung haben die Genannten abgelöst. Urkunde d.d. Kgsberg den 26. Decbr. 1832 und gemäß Rescript vom 15. Januar 1831.

Gottfried Schweichler überredete die betroffenen Dorfeinwohner, daß er sie gegen eine einmalige Zahlung von 240 Thalern aus dieser Verpflichtung der Fuhrleistungen entlassen wolle. Mit der so erhaltenen Summe kaufte Gottfried Schweichler sich wiederum beim Amt Schaaken von der Verpflichtung frei, ausschließlich Getränke der Domaine Schaaken ausschenken zu müssen. Er war nun ein selbständiger Krüger. Um 1832 dürfte es schon genügend private Brauereien und Brennereien in Königsberg gegeben haben, die meinen Ururur-Großvater günstig beliefern konnten. So konnte Gottfried zuversichtlich in die Zukunft schauen und seine Wirtschaft (Krug und Landwirtschaft) der neuen Zeit entsprechend frei und unabhängig auf eine solide Basis stellen.

Die Geschäfte scheinen gut gelaufen zu sein. Denn bereits 1824 ist in den Praestationstabellen zu sehen, daß Gottfried Schweichler das Haus und Grundstück des Stombecker Fischers Gottfried Faust von etwas mehr als 10 Morgen hinzugekauft hat.

Dann hat er zu seinem Kruggebäude noch Wirtschaftsgebäude und Scheunen hinzugebaut. Meine Mutter erinnert sich, daß es auf einer Scheune eine eiserne Wetterfahne mit der Inschrift "G S 1846" gab. 100 Jahre später machten sich die Russen einen Spaß daraus, die Wetterfahne als Zielscheibe für ihre gelegentlichen Schießereien zu nehmen: wer schafft es trotz reichlichem Wodkagenuß die Wetterfahne durch seine Treffer zum Rotieren zu bringen...

Die bisherige Suche hat noch erbracht, daß es schon vor 1679 einen Krug in Neufitte gegeben haben muß. Die in vielen Schriftstücken erwähnte Verschreibung von 1679 bezieht sich demnach nicht auf eine Neugründung, sondern auf einen Verkauf des bestehenden Amtskruges in private Hände. Der dort wirtschaftende Krüger wird Eigentümer - allerdings mit der Auflage, kein selbst gebrautes, sondern nur Amtsbier zu verkaufen (solange die Powundischen Probsteidörfer mit Neufitte an den Landrath von Eppingen verpfändet sind, muß der Krüger in Neufitte das Bier des v.Eppingen ausschenken). Bereits 1645 wird auf einen Krug in Neufitte verwiesen. Der sogn. „Große Kurfürst“ Friedrich Wilhelm (1620-88) löst die Dörfer Wilkeim, Plöstwehnen, Schmiedehnen und Gunthenen aus der Pfandtschaft des Ernst v.Rappen und schlägt sie dem (in Besitz des Amtes Neuhausen befindlichen) Krug in Neufitte zu, für den die Bauern der Dörfer Scharwerks-leistungen zu erbringen haben: „...von ied weder Hube ein Halb Achtel Brenholtz alle Jahr zum Kruge in der Neuen Vitte lieffern, wie auch d[a]s Maltz zu Fortstellung des Brauwercks, daßelbe bieß in u. auß der Mühlen führen, stein u. strauch so offt es von nöthen zum Kruge damit d[a]s waßer keinen Schaden thue, schleunigst beyschaffen, den Kruge in baulichen wesen erhalten, u. d[a]s Scharwerck beym Kruge verrichten, wie auch stege, wege, brücken, Thämmen undt greben in ihren grenzen zu unterhalten...“ Offenbar ist der Standort schon damals durch das Haff gefährdet und muß durch besondere Maßnahmen geschützt werden. Erstaunlich ist, daß die Bestimmungen, auf die sich mein Urururgroßvater bei der Übernahme der Kruggerechtigkeit in Stombeck in den ersten Jahrzehnten des 19. Jh. bezogen hat, schon so alt sind.

Als mein Urururgroßvater Johann Gottlieb SCHWEICHLER 1811 den Krug in Stombeck übernimmt, wird der Stombecker Besitz vom Wilkeimer Hof getrennt. Johann Gottlieb SCHWEICHLERs Bruder Johann Wilhelm übernimmt in Wilkeim den Hof mit 1 Hufe und 24 Morgen. Die Praestations-Tabellen verzeichnen, daß Johann Wilhelm 1845 die Wilkeimer Hufen an den Köllmer Gottlieb Arndt verkauft hat. Er muß aber dennoch für einige Jahre weiter dort gewohnt haben, denn 1849 wird die jüngste Tochter noch in Wilkeim geboren. Danach ist nichts weiteres über die Wilkeimer SCHWEICHLERs bekannt. Diese Linie wandert in unbekannte Richtung ab.

Setzen wir die Geschichte mit Johann Gottlieb (30.09.1792 – 12.11.1860), dem ersten Stombecker Krüger aus der Familie SCHWEICHLER fort. Ähnlich wie sein Vater Johann Ernst, der auch mit kaum 20 Jahren die einzige GERLAIK-Tochter heiratet und sofort den Hof in Wilkeim übernehmen muß, geht es mit Johann Gottlieb weiter, der ebenfalls gerade 20 Jahre alt und frisch verheiratet das Stombecker Schankhaus als Erbteil bekommt. Wie bereits erwähnt, etabliert sich das Stombecker Schankhaus zu einem ordentlichen köllmischen Krug mit freien Eigentumsrechten. Zu dem ursprünglich landlosen Schankhaus wird kontinuierlich Landbesitz hinzuerworben, der sich zu Zeiten meines Großvaters Kurt SCHWEICHLER, dem letzten Besitzer, auf etwa 15 Hektar belief.

Als nach dem Tode des Vaters Johann Gottlieb SCHWEICHLER zum Ende des Jahres 1860 ein Sohn mit gleichem Vornamen den Stombecker Krug übernimmt, gibt die Famlienkonstellation zu Spekulationen Anlaß: jener Johann Gottlieb junior (1822 – nach 1874) ist trotz seiner 38 Jahre noch unverheiratet. Erst nach Ablauf des Trauerjahres ehelicht er im Dezember 1861 die geschiedene Hanna Henriette PETERSON, geb. Krause. Hanna Henriette ist aus Damerau gebürtig, wo die Familie KRAUSE bereits seit über 100 Jahren nachweisbar ist. Sie sind Nachbarn der Damerauer SCHWEICHLERs. Vielleicht haben sich aus diesen Zusammenhängen die Eheleute kennengelernt. Kann vielleicht Johann Gottlieb junior erst nach dem Tode seines Vaters heiraten, weil es da väterliche Widerstände gegen eine geschiedene Frau gegeben hat? Was ist in der ersten Ehe der Hanna Henriette passiert (oo 10.12.1850 in Schaaken)? Wie kommt es zur Scheidung von jenem Gottlieb Peterson, der in Labiau als Gerbermeister gearbeitet hat? Gab es noch Kinder aus erster Ehe? Es besteht Hoffnung, diese Fragen durch Erschließung verschiedener Quellen aufzuklären. Das wird dann eine neue Geschichte, in der auch auf die Herkunft der Petersons näher eingegangen wird. Nur so viel sei angedeutet: der Peterson-Urahn kam im Zuge der schwedisch-polnischen Erbfolgekriege aus Skandinavien nach Preussen.


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Sonntag, 26. Oktober 2008

Ein Dorfkrug am Kurischen Haff

























Dieses Gasthaus stand in dem kleinen Fischerdorf Stombeck am Kurischen Haff, etwa 30 km nord-östlich von Königsberg. Auf dem Gasthausschild über dem Eingang ist noch mein Urgroßvater Albert SCHWEICHLER als Inhaber genannt. Mein Großvater Kurt Schweichler steht in der Mitte zwischen den bei schönem Wetter oder vielleicht auch nur für diese Aufnahme nach draußen gestellten Gasttischen (meine Mutter erinnert sich an die Personen auf der Postkarte - von links nach rechts: 1. Helmut Bojahr, 2. Erwin(?) Bojahr, 3. Gerhard Bojahr, 4. Herbert Perkuhn, 5. Kurt Schweichler, 6. Ludwig Perkuhn, 7. Walter(?) Burgemeister, 8. Fritz Scheffler, 9. Fritz Baltrusch, 10. Alex Bojahr). Das Haff liegt hier direkt hinter dem auf diesem Bild nicht sichtbaren Hausgiebel, dem Nordgiebel, und den im Hintergrund, am äußerst rechten Bildrand sichtbaren Bäumen. 1930 haben meine Großeltern Kurt + Charlotte Schweichler den Krug (so sagte man üblicherweise in Ostpreußen zu einem Gasthaus) von meinen Urgroßeltern übernommen und bis Anfang 1945 geführt. Der Krug war gleichzeitig auch ein kleiner Dorfladen und außerdem gehörten noch 15 Hektar Landwirtschaft zu dem Familienbetrieb. 1932 wurde dort meine Mutter geboren. Des weiteren lebten noch etwa 9 Familien in Stombeck. Meine Mutter erinnert sich an die Fischer Rakau, Scheffler, Bojahr, Franz Baltrusch und Fritz Baltrusch, Burgemeister, Perkuhn. Es gab 11 Wohnhäuser, davon gehörten 3 meinem Großvater. 2 Häuser hatte er vermietet.


Oben sieht man einen Kartenausschnitt mit dem südwestlichesten Ende des Kurischen Haffs. Oben links im Bild beginnt die Kurische Nehrung, die dann fast 100 km in nord-östlicher Richtung das Kurische Haff von der Ostsee trennt. In der Bildmitte am südlichen Ufer des Haffs gibt es eine kleine hervorspringende Landnase. Dort liegt das Fischerdorf Stombeck. Ein bißchen links/westlich davon liegt eine kleine Insel im Haff, über die später noch berichtet wird.
Nun interessierte mich die Geschichte dieses Kruges in Stombeck. In Preußen war es üblich, daß Krüge mit bestimmten Rechten, manchmal auch Braurechten versehen waren und das dazu gehörige Land zu sogn. cöllmischen Rechten ausgegeben wurde (entspricht unseren heutigen Eigentumsrechten). Darüber gab es meistens ein uraltes Dokument, eine sogn. Verschreibung, welches die genauen Rechte und Pflichten auflistete, die mit der Eigentumsverleihung verbunden waren. Diese Verschreibungen werden häufig in Steuerlisten oder ähnlichem zitiert oder lassen sich oft als kalligrafische Meisterwerke in sonstigen Archivakten finden.

Ich wußte aus Kirchenbuchrecherchen, daß ein Ernst SCHWEICHLER 1791 in die Krüger/Bauern-Familie Gelaick/Gerleik in Stombeck/Willkeim eingeheiratet hatte. Willkeim ist das nächste etwas landeinwärts gelegene Bauerndorf neben dem Fischerdorf Stombeck. - Die SCHWEICHLERs waren über ihre früheren Besitzungen recht leicht zurückzuverfolgen. 2 Generationen vor jenem Ernst SCHWEICHLER lande ich schon in dem "Nest" aller ostpreußischen SCHWEICHLERs, in Kalkeim (siehe Beiträge über Kalkeim oder Glockengießer Heinrich von SCHWICHEL).- In Stombeck und Willkeim sieht die Quellenlage nicht so gut aus. Das Kirchenbuch der zuständigen Kirche in Powunden reicht nur bis 1739 zurück. Mit etwas Mühe lassen sich dort schwer zu lesende Einträge finden, die 2 Generationen älterer Krüger in Stombeck benennen (Gelaik und Gribb). Dann scheint es nichts mehr weiter zu geben. Seit wann gibt es dort einen Krug?

Über die Kruggeschichte muß es doch im Staatsarchiv noch mehr geben, dachte ich zuversichtlich. Immer mal wieder durchsuchte ich im Archiv entsprechende Findbücher für diese Region. Nichts. Nicht mal etwas für die Nachbardörfer schien vorhanden. Gar nichts. Gut dachte ich, dann muß ich in die sogn. Praestationstabellen, die Steuerlisten schauen. Die beginnen aber auch erst 1737 im Amt Schaaken, die nächste folgt 1756 und erschließen/bestätigen mir mehr oder weniger bereits bekannte Fakten aus den Kirchenbüchern. Aber ein bißchen mehr habe ich doch erfahren können:

In Stombeck gab es früher keinen Krug, sondern nur ein Schankhaus. Dort durfte nur Bier und Branntwein aus einer einzigen Quelle verkauft werden, nämlich aus dem königlichen Domainenamt Schaaken. Der Staat verdiente in erster Linie daran, wenn sich die Fischer bei Schnaps und Bier im Stombecker Schankhaus trafen. Und den Fischern war es egal, ob Schankhaus oder Krug, Hauptsache es gab zu trinken. Nur für den Besitzer machte es einen Unterschied, ob er einen Krug zu cöllmischen Rechten, also wirklich als freies Eigentum besaß, oder ein (gepachtetes) Schankhaus mit der Auflage, die Getränke nur beim Amt abzunehmen. Wie auch immer, ob Schankhaus oder selbständiger Krug, wo finde ich eine Verschreibung, ein Dokument, aus dem sich ersehen läßt, seit wann es das Lokal gibt und wer die ersten Besitzer waren...?

Hier (siehe nebenstehend) habe ich ein Skizze gefunden, die die Lage von Stombeck zeigt mit den Uferbefestigungen gegen die Haffstürme und den Eisgang aus dem Jahre 1747! Das später von der Familie Schweichler bewohnte Areal ist noch leer: auf der Freifläche links von dem "D" der Beschriftung "Dorf Stombeck" steht auf jeden Fall 100 Jahre später der Krug mit den dazu gehörigen Scheunen für die Landwirtschaft. Wenn es bereits 1747 ein Schankhaus in Stombeck gab, dann muß es eines der in der Skizze eingezeichneten Häuser gewesen sein.

Vielleicht nehme ich erst den Umweg über den benachbarten cöllmischen Krug in Neuvitte, um mehr über das Stombecker Schankhaus herauszufinden. Und überhaupt, in den Steuertabellen wird zunächst nicht zwischen Stombeck und Neuvitte unterschieden. Es wird einfach zu Neuvitte alias Stombeck zusammengefaßt. Was bedeutet das nun wieder? Aber in den Einnahmetabellen des Amtes Schaaken für Bier und Brantwein tauchen bereits 1737 verschiedene Abnehmer auf: "Krug in Neuvitte" und "Schankhaus Stombeck" wird klar benannt. Es gab also schon 1737 ein Schankhaus in Stombeck! Und in Stombeck wurde schon immer viel mehr konsumiert als in Neuvitte! Der Krug in Neuvitte hatte zwar einen bedeutenden Lagevorteil: von dort gingen Fährboote ab übers Haff nach Memel. Die Fuhrleute kamen von Königsberg, fuhren über den Damm bis zum Krug und warteten dort bis zur nächsten Möglichkeit, um nach Memel überzusetzen. Vor der Kruginsel hatte das Haff die nötige Tiefe für die Boote wie in einem natürlichen Hafen (siehe unten).


Auf der nebenstehenden Aufnahme geht der Blick vom Fischerdorf Stombeck in westliche Richtung. Hinter den Booten kann man die flache Insel erahnen. Sie gehörte in der Neuzeit meinem Großvater, der sie als Weideland und für die Heuernte nutzte. Die alten Leute sagten im Dorf zwar noch "He fahrt nach de ohle Kroch-Insel", wenn jemand zur Insel rübersegelte. Gebäude oder einen Damm gab es dort aber schon lange nicht mehr. Als Badeplatz war die Insel beliebt, denn man hatte von dort aus einen viel bequemeren Zugang ins tiefere Wasser und schön sandig war es auch. Mein Großvater sah es nur nicht so gerne, wenn man ihm die Wiesen vorm Mähen platttrampelte. Direkt vor Stombeck war das Haffwasser sehr flach und der Grund etwas schlickig. Da mußte man schon ziemlich weit ins Wasser hineinlaufen, um genug "Tiefgang" zum Schwimmen zu bekommen.

Wo ist nun der früher mal wesentlich bedeutendere Krug Neufitte geblieben, dessen Land mein Großvater nur noch als Heuwiese nutzte? Trotz der guten Lage an der Ablegestelle für die Fuhrleute nach Memel gab es vor allem im Herbst und Winter große Probleme: Wenn durch heftige Nordost-Winde das Haffwasser in den westlichsten Winkel des Haffs gedrückt wurde, stand der Krug manchmal einen Meter unter Wasser. Schlimm war auch das Frühjahr, wenn das Eis aufbrach und gegen die Gebäude gedrückt wurde. Die Naturgewalten setzten dem Krug sehr oft so zu, daß dort kein Schankbetrieb weitergeführt werden konnte, daß Land weggespült und der Fahrdamm unpassierbar war.











In dieser oben aufgeschlagenen Akte befindet sich ein Bericht des zuständigen Amtmanns in Schaaken vom Dez. 1747 über Flutschäden am Krug in Neuvitte: >> Ewr. Königlichen Majestaet Hochverordneten Krieges- und Domainen-Cammer muß ich in unterthänigkeit anzeigen, daß in der Nacht zwischen den 15.ten und 16.ten dieses [Monats] der höchst penetrante Nord Östliche Sturm und das von demselben aufgeschwollene Haff Waßer bey einem Haar den im Haff liegenden NeuVittschen Ambts Krug nebst den dabey befindlichen Thämmen gäntzlich weggenommen hätte, indeßen ist doch erfolget, daß eine gantze Wand in der großen Stube, zwey Wänd von der kleinen Stube, die Wand an der Bier-Cammer, eine Wand vom Vorhauß weggerissen sind, theils Ständer aber, und darunter auch eichene in den Zapfen in stücken gebrochen, den Kachel Ofen in der kleinen Stube umbgeworfen, das Holtz Werck und insonderheit das Füll-Holtz gäntzlich weggetrieben mithin viel Schaden am bemelten Kruge causirt worden, der Thamm umb den Krug aber, weilen das Waßer und die Wellen übergegangen, sey nicht außgerißen, sondern hätte sich nur gesenket.
Und wie das Waßer schon halb Mann tief im Hause und in der Stube gewesen, und der Krüger mit den seinigen in der größten Noth sich befunden, sintemahlen selbige sich nirgends retiriren können; So hat der große Gott geschicket, daß ein Reise Both, welches nahe bey mit dem Anker befestiget war, durch den Sturm hat aufs Land dicht an den Krug doch ohne Schaden getrieben werden müßen, worinnen sie ihre Kinder, Viehe und waß sie von ihren Sachen in der Eyl gerettet, haben herein bringen auch selber ihre retirade nehmen können, bis der Sturm sich geleget, und durch einen Süd Westen Wind das Waßer wieder gefallen.
Wann demnach in bemeltem Kruge, biß er wiederumb zum Stande gebracht worden, weder der Krüger wohnen, noch Feur darinnen machen oder Reisende einkehren können, mithin die gantze Kruges-Nahrung darunter leiden würde; Als ersuche Erw. Königlichen Majestaet Hochverordnete Krieges- und Domainen-Cammer ich allergehorsahmst, die Gnade zu haben und den ruinirten Krug aufs fordersahmste untersuchen und den Überschlag von den erforderten Kosten und Holtz fertigen zu laßen, auch so bald möglich das Holtz und die Gelder darzu gnädigst zu assigniren, damit der Bau aufs schleunigste befördert werden möge. <<

Nun, es dauerte seine Zeit, bis Baumaterialien und Reparaturkosten bewilligt wurden. Während dessen lief der Schankbetrieb in Stombeck um so besser. Dieser Bericht blieb kein Einzelfall. Fast jeden Herbst, Winter und Frühjahr kam es zu teils erheblichen Schäden. Zum Ende des 18. Jh. kommt das Kruggeschäft in Neuvitte gänzlich zum erliegen, weil es der Regierung zu teuer wird, den Damm, die Küstenschutzanlagen und das Gebäude zu unterhalten. Der Krüger von Neuvitt, Christoph Link, hat sich bereits beizeiten in Stombeck angesiedelt, betreibt aber nur noch Fischerei in Stombeck und Landwirtschaft auf seinen zum Neuvitter Krug gehörigen Ländereien. Außerdem klagt er gegen den Preußischen Staat wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht von Damm und Gebäuden. Er will den unrentablen Betrieb gern verkaufen. Der Preußische Staat bietet ihm aber zu wenig an als Kaufpreis.
















Hier ist von links nach rechts mein Urgroßvater Albert Schweichler, meine Großmutter Charlotte Schweichler (geb. Seddig), ein Gast mit Kind und mein Großvater Kurt Schweichler zu sehen. Rechts hinter dem Zaun liegt der Eingang zur Krugstube. Die Aufnahme entstand wahrscheinlich in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts.


* * * * * * *

Über die weiteren Ergebnisse meiner noch laufenden Recherchen im Staatsarchiv Berlin zu den Ursprüngen des Krugs in Stombeck werde ich in Fortsetzungen berichten. Es gibt aktuell überraschende Funde über Stombeck und Willkeim in den Amtsrechnungen des Amtes Neuhausen, die noch mehr derartige Informationen unter "Neuhausen" eingeordnet vermuten lassen. Die Dörfer Willkeim, Schmiedehnen, Correynen und Neuvitte/Stombeck waren bis 1695 an einen Amtsrath von Eppingen verpfändet. Daher findet man relativ wenig Akten über diese Dörfer aus jener frühen Zeit in den üblichen Archivabteilungen. Irritierend ist auch der Bezug nach Neuhausen, den man selbst bei guter Kenntnis der Region zunächst nicht vermuten würde. In Neuhausen lag ein Jagdschloss der Preußischen Herzöge und einige Herzoginnen hatte darin ihre Residenz. Die Einkünfte des Amtes finanzierten früher den Unterhalt der Herzoginnen von Preußen.

Siehe auch die folgenden Beiträge über das Dorf Stombeck:
http://genealogischenotizen.blogspot.de/2008/10/ein-dorfkrug-am-kurischen-haff.html
http://genealogischenotizen.blogspot.de/2009/06/der-ursprung-von-neufitte-stombeck-am.html
http://genealogischenotizen.blogspot.de/2011/11/erinnerungen-den-dorfkrug-in-stombeck.html

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