Genealogische Notizen

Familienforschung kann spannend sein wie ein Kriminalroman. Wir möchten Euch teilhaben lassen an den aufregenden Geschichten, die wir in Kirchenbüchern und Archiven ausgraben. Taucht ein mit uns in vergangene Epochen und rätselhafte Verwicklungen, historische Lebensumstände und die Geschichte einer Region, die es heute so nicht mehr gibt: das frühere Ostpreußen.

Freitag, 25. Mai 2012

Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft

Zitat aus einem Brief an einen Versicherten vom 30. Juli 1929:

Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft und des kommunalen Spar- u. Giroverbandes für die Ostmark

im Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland

In der Anlage übersenden wir ergebenst den durch Zahlung von RM ... eingelösten Versicherungsschein.

Als öffentlich-rechtliche Wohlfahrtseinrichtung zielt unsere Anstalt darauf hin, die Geldabwanderung in das Reich einzudämmen, die in Ostpreußen aufkommenden Gelder zur Befriedung des Kreditbedürfnisses in Stadt und Land zum Segen für die Provinz Ostpreußen wieder zu verwenden und so allen Versicherten an dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der vom Reiche getrennten Provinz zu beteiligen.

An der Erreichung dieses Zieles durch Empfehlung in Bekannten- und Freundeskreisen und durch Zuführung neuer Versicherungen mitzuarbeiten, sind unsere Versicherten berufen und freundlichst eingeladen.

Die Anstalt ihrerseits wird es sich angelegen sein lassen, wie bisher in jeder Weise für die Interessen ihrer Versicherten tätig zu sein und jedem berechtigten Wunsche aus dem Kreise der Versicherten Rechnung zu tragen.

Insbesondere ist die Anstalt bemüht, trotz ihrer außerordentlich niedrigen Tarifbeiträge noch mögliche hohe Überschüsse für ihre Versicherten herauszuwirtschaften, da sie selbst ohne Erwerbsabsichten arbeitet. Dazu ist es erforderlich, die Verwaltungskosten herabzudrücken und vor allem Porto, Papier und Arbeit zu ersparen. Die Anstalt wird daher in der Regel keine besonderen Aufforderungen zur Zahlung fällig werdender Folgebeiträge absenden. Auch die Übermittlung von Beitragsquittungen erübrigt sich, denn der Versicherte wird die Bezahlung mittels Zahlkarten sowohl als auch bei Überweisung durch Postscheckamt oder Bank stets den Beweis der stattgefundenen Zahlung führen können.

Nachversicherungen können jederzeit bei unserer Anstalt beantragt werden. Selbst nach Fortzug aus der Provinz Ostpreußen sind Nachversicherungen bei unserer Anstalt zulässig.

Unsere Unfall-, Haftpflicht- und Kraftwagenversicherung ist auch für Sie vielleicht von Nutzen. Wir empfehlen unbedingt, im Bedarfsfalle unser Angebot einzuholen. Auskünfte erteilen und Anträge nehmen entgegen auch die Bank der Ostpreußischen Landschaft und ihre Geschäftsstellen, die Girozentrale und ihre angeschlossenen Spar- und Girokassen, sowie unsere Oberkommissare.

Der Vorstand        Muehlpfordt       Dr.Keuchel

Das authentische Dokument zeugt von einer heutzutage wohl gänzlich verloren gegangenen Ethik in Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten und spiegelt das Empfinden in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit in Ostpreußen wider. Auch wenn wir heute ganz andere ökonomische Probleme bewaltigen müssen und in viel größeren Maßstäben zu denken genötigt werden, wie würde sich wohl ein kleines Bißchen von der aus den obigen Zeilen zu erahnenden, altmodischen Korrektheit im heutigen Banken- und Versicherungswesen auswirken ?

Labels:

Dienstag, 8. Mai 2012

Tatort Sarkau: ein Mord 1854

Durch einen glücklichen Zufall fand ich die nachfolgend wiedergegebene Schilderung eines spektakulären Mordfalls in Sarkau (Kurische Nehrung). Ich finde diesen Bericht in mehrfacher Hinsicht interessant: einerseits werden dort viele mir bekannte Namen und Orte genannt und man erhält einen lebendigen Eindruck über die Lebensbedingungen, andrerseits erfährt man viel über die erstaunlich modernen Untersuchungsmethoden der damaligen Zeit. Die dargelegten Hintergründe des Geschehens führen nahezu durch das gesamte Samland: von Metgethen bis Sarkau, von Labiau bis Pobethen werden viele Orte und Einwohner in die Ermittlungen einbezogen.

>> Sonntag den 16. Oktober 1854, um 2 Uhr Nachmittags, fanden der Fischerwirth Radtke, die Wirthssöhne Skrei, Böhm und Fischer und der Knecht Seek, als sie von der See aus ans Land stiegen, um Steine einzunehmen, am Strande zwischen Cranz und Sarkau auf dem Bezirke des letzteren Ortes, mehr als eine Meile von Cranz und eine starke halbe Meile von Sarkau entfernt, einen ihnen unbekannten männlichen Leichnam. Derselbe lag hart an dem 26 bis 30 Schritte von der Brandung entfernten sogenannten Seeberge, einem längs der See hinziehenden, 10 bis 20 Fuß hohen, steilen Abhange, mit dem Kopfe diesem, mit den Füßen der See zugekehrt. Das linke Bein war im Knie stark gekrümmt, das rechte beinahe ganz ausgestreckt und die Arme lagen neben dem Körper. Unter den mit Stiefeln bekleideten Füßen zeigten sich Spuren im Sande, als ob der Todte darauf hin und her gescharrt hätte. Seine Kleider waren auf der Brust, dem Unterleibe und den Beinen verbrannt und zwar auf der linken Seite in stärkerem Grade, als auf der rechten. Von dem Leichnam rechts in einer Entfernung, welche von den genannten Personen verschieden und zwar mindestens als ein starker Schritt, aber auch bis drei Schritte angegeben wird, lag eine ungeladene, einläufige, vier Fuß lange Flinte mit Perkussionsschloß, ungefähr parallel laufend mit dem Körper des Verstorbenen, jedoch die seewärts gerichtete Mündung davon etwas weiter abstehend, als der dem Seeberge zugewendete Kolben, welcher sich in gleicher Höhe mit der Brust oder Schulter des Leichnams befand. Der Ladestock lag oberhalb des Kolbens zwischen diesem und dem Seeberge mit dem daran befindlichen Krätzer der Leiche zugekehrt, von welcher links in der Entfernung eines Schrittes und in der Höhe der Brust oder Schulter ein dunkles Schiebekästchen gefunden wurde, welches Pulver, Schrot, Zündhütchen und ein Pulvermaaß enthielt. Endlich lag oberhalb des Kästchens zwischen ihm und der Leiche ein rothbuntes, baumwollenes Taschentuch.

Nachdem am Abende des 16. Oktober Radtke und seine Genossen dem Schulzenamt zu Sarkau von der Auffindung der Leiche Anzeige gemacht, begab sich in der Frühe des folgenden Morgens der Schulze Huck mit dem Posthalter Seddig und dem Fischerwirth Bast an die Stelle, wo der Leichnam lag, und an welcher sie mit den Arbeitern Baumgart, Nöske und Hinz zusammentrafen. Sie fanden alles in derselben Lage, in welcher es am Tage zuvor die Fischer getroffen und gelassen hatten. Bei der nunmehr veranlaßten Untersuchung der Kleider der Leiche, aus deren Nase Blut geflossen war, während vor ihrem Munde sich blutiger Schaum zeigte, fand man kein Geld, sondern nur ein Paar Handschuhe, eine Halsbinde, ein Taschenmesser mit verbrannter Schale, und zwei für den Gastwirth Reimann in Laptau ausgestellte Rechnungen, die, wie der Augenschein lehrte, zur Einwickelung fettiger Substanzen gedient hatten.

Auch eine Schußwunde im Unterleibe der Leiche wurde nunmehr wahrgenommen. An ihr hinführend zeigten sich von Cranz her die Fußspuren zweier mit Stiefeln bekleidet gewesener Männer, eine größere und eine kleinere, wovon die letztere bei einer Nachmessung mit den Füßen der Leiche übereinstimmend gefunden wurde, während die größere Spur dadurch ausgezeichnet war, daß sich in den Tritten des rechten Fußes ein Flick am Ballen der Sohle abgedrückt hatte. Beide Spuren, die wohl eine Viertelmeile weit nach Cranz beobachtet werden konnten, gingen längs der Brandung nebeneinander fort, bogen von da in der Nähe des Orts, wo die Leiche lag, nach dem Seeberge ab. Von der Leiche fort führten nur die Spuren eines Mannes und zwar hart an dem Seeberge nach Sarkau zu, in welcher Richtung ihnen der Posthalter Seddig 30 bis 40 Schritte weit nachging. Sie stimmten in der Größe vollständig mit den größeren Fußspuren überein, die zur Leiche hinführten und man konnte an ihren Formen deutlich wahrnehmen, daß der Mann, von dem sie herrührten, erst in einer Entfernung von 4, dann von etwa 15 Schritten von der Leiche Halt gemacht und sich nach ihr umgedreht hatte.

Der Schulze Huck ließ den Leichnam zuerst an dem Orte seiner Auffindung mit Sand bedecken, als aber am Donnerstag den 19. Oktober die See hoch ging, ihn weiter landeinwärts schaffen. Als er zu diesem Zwecke sich wieder an den Fundort begab, fand er zufällig 315 Schritte davon entfernt nach Sarkau zu eine Fußspur, welche von dem Punkte, wo die Leiche lag, herkommend den Seeberg hinaufführte. Bis auf 10 Schritte Entfernung von dem Leichnam konnte er sie genau unterscheiden, sie führte hart am Seeberg entlang nach Sarkau hin, ging dann den Seeberg in die Höhe und demnächst in schräger Richtung nach Cranz zu landeinwärts. Die Schritte waren mitunter so groß, daß die Person von der sie herrührten, theilweise gelaufen sein mußte. Am Strande hatte dieselbe augenscheinlich zweimal Halt gemacht und sich nach der Leiche hin umgekehrt.

Diese Spur erschien der größeren zum Leichnam hinführenden ganz ähnlich und sowohl am Strande wie auf der Höhe zeigten sich am rechten Fuße Abdrücke eines Flickes am Ballen der Sohle. Selbst bei der am 22. Oktober stattgehabten gerichtlichen Besichtigung des Fundorts waren diese Spuren, wenn auch nicht mehr unversehrt, doch noch erkennbar und es ergab sich namentlich, daß sie an der Stelle des Seeberges in die Höhe führten, wo dieser von dem Fundorte der Leiche ab nach Sarkau hin zuerst ohne besondere Mühe zu ersteigen war.

Es ermittelte sich demnächst, daß die gefundene Leiche die des Tischlermeisters Rösning aus Lapsienen war, dem auch die Flinte und das Kästchen mit Munition gehört hatten. Bei der Sektion der Leiche wurden die Beine noch in derselben Weise gekrümmt, wie dies von Radtke und seinen Genossen bemerkt war, die Finger aber nach der inneren Handfläche fest eingeschlagen gefunden.

Am Hinterhauptsbeine zeigte sich eine Hautgeschwulst von 16 Linien Durchmesser und 2 bis 4 Linien Höhe und darunter ein schwaches Blutextravasat, während die Knochen ganz unverletzt waren. Auf der Brust, dem Unterleibe, den angrenzenden Theilen und den Beinen, soweit sie nicht von den Stiefeln bedeckt gewesen waren, fand sich Brandschorf und namentlich war die Ober- und Lederhaut von Feuer angegriffen, die darunter liegende Zellhaut und die Muskeln aber unversehrt. Auf der linken Seite des Unterleibes zeigte sich nun eine runde Wunde von 6 Linien Durchmesser mit glatten, scharfen, ungezackten Rändern, welche in gleicher Form und Begrenzung den darunter liegenden Verbindungsknorpel der dritten falschen Rippe mit dem Knorpel des Brustbeins durchdrang. Die weitere Verfolgung dieser Wunde ergab, daß demnächst der obere Magenmund vollständig aufgerissen und eine länglichrunde Oeffnung von 1 Zoll Länge und 1 Zoll Breite gebildet war, in deren nicht mehr glatter Umgrenzung sich rings umher kleine Einrisse von 1 bis 3 Linien Länge bemerken ließen. Die Falten, welche den Magen und das Bauchfell befestigen, sowie diejenige Falte, welche den Magen mit dem Zwerchfell verbindet, waren zerrissen, das Zwerchfell selbst an dieser Verbindungsstelle von einer Oeffnung durchbohrt, die 2 Zoll in der Länge und Zoll in der Breite maß. Auch war der Herzbeutel von seiner Verbindung mit dem Zwerchfell los- und in der Mitte auseinandergerissen. Die Lage des Herzens war zwar unverändert, aber der linke Theil desselben völlig zerfetzt und einer zerhackten, nur noch durch einzelne Muskelfasern zusammenhängenden Fleischmasse ähnlich. Ebenso war der Pleurasack der linken Lunge zerstört, deren unterer Lappen fehlte und in eine Menge kleiner Stücke zerrissen war. Die Brusthöhle zeigte sich außerdem mit etwa 24 Unzen theils dünnen, theils koagulirten Blutes angefüllt und die sechste Rippe von einer runden Oeffnung, die 8 Linien im Durchmesser hatte und zum Theil mit Knochensplittern angefüllt war, durchbrochen. Hinter dieser Oeffnung lag ein 8 Linien langer und 6 Linien starker, mit Blut getränkter Papier-Pfropfen, in welchem sich noch 4 grobe Schrotkörner befanden. Auch wurden in der Gegend dieser Stelle in einem Umkreise von 8 Zoll noch acht andere Schrotkörner, theils in den Rippen, theils in der Rippen-Pleura steckend aufgefunden.

Die Sachverständigen gaben ihr Gutachten dahin ab, daß die eben beschriebene Wunde unbedingt für sich allein und unter allen Umständen den Tod auf der Stelle habe herbeiführen müssen, wogegen sie die am Hinterkopfe gefundene Kontusion als unerheblich und lediglich durch den Fall des tödtlich getroffenen Mannes zur Erde herbeigeführt bezeichneten. Der objektive Thatbestand ließ es ferner unbedenklich erscheinen, daß die Tödtung durch einen Schrotschuß herbeigeführt war und nur die Frage bedurfte der Erörterung, ob ein Selbstmord vorliege.

Diese Frage haben die Sachverständigen dahin beantwortet, daß im vorliegenden Falle die Annahme eines Selbstmordes in hohem Grade unwahrscheinlich sei, daß vielmehr die der Schuld eines Dritten sich der möglichsten Gewißheit nähere und es haben zu dieser Schlußfolgerung folgende Deduktionen geführt:

Bei der vier Fuß betragenden Länge der hier zur Tödtung augenscheinlich gebrauchten Schußwaffe war es, wenn nicht unmöglich, doch im höchsten Grade unwahrscheinlich, daß Rösning, wenn er seinem Leben ein Ende hätte machen wollen, die Flinte perpendikulär auf seinen Körper gesetzt hätte, weil ihm, der, wie ermittelt worden, mit Schußwaffen wohl umzugehen verstand, nicht entgehen konnte, daß hierdurch der Schuß ein höchst unsicherer werden mußte, und aus demselben Grunde erschien es ebenso unwahrscheinlich, daß er bei der Abfeuerung des Gewehres, dessen Kolben auf den keine Sicherheit gewährenden Sandboden aufgesetzt haben sollte. Beide Annahmen, durch die Körperstelle, an welche die Mündung aufgelegt sein mußte, noch unwahrscheinlicher gemacht, fanden nach dem Gutachten der Aerzte darin ihre beinahe unzweifelhafte Widerlegung, daß bei der Zerstörung der wichtigsten zum Leben nothwendigen Organe der Tod augenblicklich erfolgen und auch der Körper in der während der Exekution eingehaltenen Form und Stellung erstarren mußte.

Im Stehen sind nun die Streckmuskeln gespannt und die Füße erstarren in gerader Richtung. Dagegen treten im Sitzen die Beugungsmuskeln in Thätigkeit, die Füße werden nach Maaßgabe der Thätigkeit der Beugungsmuskeln mehr oder weniger gekrümmt und erstarren in dieser gekrümmten Figur. Eine Abweichung hiervon wäre nur dann möglich, wenn der stehende, nach hinten überstürzende Körper auf einen ausgehöhlten, unebenen Boden fiele und durch die Unebenheit des Bodens die Füße gekrümmt würden, eine Einwirkung, die aber hier auf einem sandigen und ebenen Terrain unmöglich vorkommen konnte.

Um nun die Unsicherheit des Erfolges einigermaßen auszugleichen, wäre es ferner nothwendig erschienen, den Lauf der Flinte mittelst einer Hand zu fixiren und dieselbe zu diesem Zwecke unmittelbar um die Mündung des Laufs gelegt, mit voller Kraft gegen den Ansatzpunkt zu drücken. Dann aber hätte die Hand bei der Entladung des Schusses durch Pulverdampf geschwärzt und in der Form erstarrt sein müssen, die sie bei dem Umfassen des Laufes angenommen hatte. Im vorliegenden Falle fehlte jedoch die Schwärzung der Hände und an beiden waren die Finger dicht an der inneren Handfläche angelegt und keinesweges so gekrümmt, daß der Flintenlauf in die Krümmung hineingepaßt hätte.

Die Länge der Flinte machte es ferner unmöglich, den Abdrücker mit einer der Hände zu dirigiren und es mußte das Abfeuern daher entweder durch einen am Abdrücker befestigten Faden, durch den Ladestock oder mit einer Fußspitze bewirkt werden. Aber keiner dieser drei Fälle konnte hier stattgefunden haben. Denn ein Faden war an den Abdrücker nicht befestigt, beim Gebrauch des Ladestockes hätten die an ihn gepreßten Finger hiervon Eindrücke empfangen und noch bei der Sektion hiervon Spuren entdeckt werden müssen und die Stiefel des Verstorbenen liefen in 3 Zoll breite Spitzen aus, die zwischen den Bügel und Abdrücker einzubringen eine Unmöglichkeit war.

Daß aber dennoch das neben dem Verstorbenen gefundene Gewehr zu seiner Tödtung benutzt worden, erschien auch aus dem Grunde nicht zweifelhaft, weil die auf der Pfanne und dem Pfanndeckel gefundenen Krystalle und rothen Eisenoxydflecken schließen ließen, daß es vor wenigen Tagen abgeschossen sein mußte.

Was nun die Lage des Gewehrs anlangt, so ist sie nach der Darstellung der Sachverständigen bei Selbstmördern in sehr verschiedener Art beobachtet worden, da die Gewalt des Pulvers einen Rückstoß veranlaßt, der um so größer ist, je stärker die Pulverladung war. Nach bisher angestellten wissenschaftlichen Beobachtungen reicht jedoch die Entfernung der Schußwaffe von dem Selbstmörder nie über ein bis zwei Schritt und die Mündung der ersteren ist stets dem Getödteten zugewandt, eine Abweichung hiervon aber ausnahmsweise z. B. bei sehr unebenem Boden gefunden.

Wie stark im vorliegenden Falle das Gewehr geladen gewesen, war zwar nicht zu ermitteln; das neben demselben gefundene Pulvermaaß war aber ein gewöhnliches, dem Kaliber der Flinte entsprechendes und dennoch lag dieselbe in der Höhe der rechten Schulter der Leiche, ein bis drei Schritte davon entfernt und mit abwärts gekehrter Mündung, woraus also bei dem weichen und ebenen Sandboden darauf geschlossen werden muß, daß ein Selbstmord nicht vorliege, da selbst die stärkste Pulverladung nur auf die weitere Entfernung der Flinte eingewirkt hätte, aber nicht im Stande gewesen wäre, sie um ihre Achse zu drehen.

Nicht minder bemerkenswerth erscheint die Lage, in welcher der Ladestock gefunden ist. Derselbe wird in dem Momente, in welchem der Abdrücker bewegt worden ist, von dem zurückgestoßenen Kolben mit fortgerissen und entweder unter oder neben diesem gefunden werden, während er hier oberhalb der Flinte in gerader Richtung lag.

Was nun die objektiven Erscheinungen anlangt, welche die Wunde selbst darbot, so ist voranzuschicken, daß ein Schrotschuß aus unmittelbarer Nähe oder aus einer Entfernung von höchstens einem Fuße abgefeuert, die Schrotkörner so fest zusammenhält, daß sich ein der Mündung entsprechender Eingang rund und scharf einschneidet, während schon bei drei Fuß Entfernung nicht mehr eine Hauptwunde vorkommt, sondern die Schrotkörner einzeln in einer Distanz von 3 bis 4 Zollen eindringen, die bei größeren Entfernungen immer größer wird. Auf die Nähe oder Entfernung, aus welcher der Schuß abgefeuert worden, wird sich aus gleichen Gründen eine Folgerung auch daraus ziehen lassen, ob der Wundkanal bis zu seinem Ende ein einziger geblieben oder ob und in welcher Tiefe nach dem Eindringen in den Körper die Schrotkörner sich zu verstreuen angefangen haben.

Im vorliegenden Falle zeigte sich nur eine Eingangsöffnung und diese rund, glatt, wie ausgeschnitten, dagegen erschien das Ende des Wundkanals größer, rissig und von Splittern bedeckt, woraus nach dem Vorangeschickten gefolgert werden muß, daß der Schuß aus unmittelbarer Nähe oder doch aus nur geringer Entfernung abgefeuert sei. Der letzteren Annahme gaben die Obduzenten aus dem Grunde den Vorzug, weil sich eben ein Streuen der Körner gezeigt hatte und dasselbe weder durch die Länge des Wundkanals noch durch die weichen Medien bedingt wurde, durch welche die Schrotkörner gedrungen waren. Daß aber das Streuen schon nach einer Bahn von 2-3 Zoll Länge eingetreten sein mußte, war daraus ersichtlich, daß nur auf diese Weise das Herz und der untere Lappen der linken Lunge so zerstört sein konnten, als es die Sektion ergeben hatte.

Gegen die Annahme eines Selbstmordes sprach es ferner, daß der Lauf nicht auf den entblößten Körper gesetzt war, da sich die Eingangsöffnung des Schußkanals noch theilweise und deren Umgegend ganz vollständig von den fest anliegenden, verkohlten Kleidungsstücken bedeckt fand. Diesem Umstände schreiben die Obduzenten zugleich zu, daß sich die Verbrennung über einen großen Theil der aus leicht entzündbaren Stoffen bestehenden Kleider erstreckt hatte, was nach ihrer Meinung unter Zutritt von Luft und Wind, leicht begegnen konnte und nicht der Fall gewesen sein sein würde, wenn der Körper in der Umgebung der Eingangsöffnung der Wunde von Kleidern entblößt gewesen wäre.

Es ist ferner hervorzuheben, daß der Schußkanal eine von innen nach außen seitliche Richtung hatte, welche aufwärts stieg, und daß der Getödtete auf dem Rücken liegend gefunden wurde. Die letztere Erscheinung ist zwar die gemeinhin bei Selbstmördern wahrgenommene und durch den Stoß des sich entladenden Gewehrs erklärlich, während bei Schüssen aus der Ferne, bei der natürlichen Neigung nach vorne zu fallen, der Getroffene gewöhnlich auf das Gesicht zu stürzen pflegt. Da indeß nach der Stellung der Beine geschlossen werden mußte, daß Rösning nicht gestanden, sondern gesessen hat, so erschien den Obduzenten die Rückenlage für die Beurtheilung der Sache ohne Bedeutung und keinesfalls dazu geeignet, die Annahme der Schuld eines Dritten auszuschließen, der nach ihrer Auffassung rechts und nicht weit von den Füßen des Verstorbenen gesessen oder gelegen hat und zwar bei der etwas abschüssigen Beschaffenheit des Bodens ein wenig niedriger als er.

Die Obduzenten bemerken endlich, daß nach der Stelle und Richtung der gefundenen Wunde und bei der Ebenheit des sandigen Terrains, wo nichts an der Flinte anhacken konnte, was geeignet gewesen wäre, den Abdrücker aufzuziehn, die Annahme eines zufälligen Selbstmordes ebenso sehr jeder Begründung entbehre, wie die der fahrlässigen Tödtung durch einen Dritten.

Es lenkte sich auch schon wenige Tage nach dem Auffinden der Leiche der Verdacht des Mordes auf den Tischlergesellen Grups, der am Morgen des 15. Oktober mit Rösning zusammen durch Cranz nach Sarkau gegangen und einige Stunden darauf allein zurückgekommen war.

Heinrich August Grups war 37 Jahre alt und ein Sohn des Johann Gottfried Grups, der bis 1822 Gensdarm und von da ab Waldwart im Gute Rehsen Kreises Fischhausen war, woselbst er im Jahre 1841 verstarb, nachdem die Mutter des Grups schon früher mit dem Tode abgegangen. Beide Eltern hatten ihm kein Vermögen hinterlassen. Er besuchte die Schule zu Wickau, wurde im 14. Lebensjahre zu Cumehnen eingesegnet und erlernte sodann bei dem Tischlermeister Witt zu Königsberg vier Jahre hindurch dessen Profession. Bis 1843 arbeitete er demnächst bei verschiedenen dortigen Meistern als Tischlergeselle und trat sodann auf dem Lande an verschiedenen Orten in Arbeit; 1848 verheirathete er sich mit der Florentine, gebornen Zander, einer Tochter der zu Bärwalde verstorbenen Zimmergesell Zanderschen Eheleute, welche ihm ebenfalls kein Vermögen zubrachte. Er hat mit derselben zwei Kinder erzeugt, von denen eines bald nach der Geburt starb, das andere aber, der jetzt fünfjährige Knabe Gustav, sich noch am Leben befindet. In Militairverhältnissen hat er nicht gestanden, sich früher auch noch nicht in Untersuchung befunden.

Der in dem Alter von 40 und einigen Jahren verstorbene Tischlermeister Rösning, seit langer Zeit in Lapsienen Kreises Fischhausen wohnhaft, wird von Allen die ihn kannten, als ein sehr ordentlicher, stiller, mäßiger, in seinem Fache geschickter und arbeitsamer Mann geschildert, der jedoch den Umgang mit Anderen nicht liebte, sondern gern für sich allein blieb und sich in seinen Mußestunden mit Lektüre beschäftigte, aber von Schwermuth oder Tiefsinn nie eine Spur zeigte.

Er gab wenig aus, war vielmehr sehr genau und fast geizig zu nennen, so daß er sich zu Zeiten nicht einmal täglich ein Mittagbrod gönnte. Er befand sich in guten Vermögensverhältnissen, und wenn schon der Betrag seines Besitzthums nicht genau ermittelt ist, so ist doch jedenfalls festgestellt, daß er mehrere Hundert, vielleicht gegen tausend Thaler auf Zinsen ausgeliehen hatte. Er war übrigens mißtrauisch und theilte sich über seine Verhältnisse nicht leicht mit, liebte die Jagd und war im Besitze einer einläufigen Flinte. Da er unverheirathet war, lebte er mit seiner Mutter, der Wittwe Rösning, bis zu deren Ostern 1854 erfolgten Tode zusammen.

Später wollte er, wie er mehrfach äußerte, seinen Wohnort verlassen und in die Fremde gehen; wohin er sich aber wenden würde, darüber scheint er selbst noch keinen sicheren Entschluß gefaßt zu haben, wenigstens hat er sich darüber in sehr verschiedener Weise ausgelassen.

Zu Michaeli 1854 gab er, nachdem er nach und nach die meisten von seinen Sachen, jedoch nichts von seinem Handwerkszeuge verkauft hatte, die Wohnung, die er zu Lapsienen in einem Insthause des Gutsbesitzers Rösning, seines Vetters, inne gehabt, auf und Ende September wurde dieselbe von den Stellmacher Heyseschen Eheleuten bezogen, welche Rösning um die Erlaubniß bat, sein Handwerkszeug auf der Lucht liegen lassen zu dürfen. Da ihm dieselbe gewährt wurde, so überwies er dem Heyse einen verschlossenen Kasten, mehrere Sägen und Schraubenzwingen und ließ auch auf der Lucht seine Flinte, sowie auf dem Gehöfte zwei Hobelbänke stehen.

Am folgenden Tage verließ er Lapsienen, nachdem er sich noch mit seinem Vetter über den Miethszins verrechnet hatte, kehrte dann nach einer Woche noch einmal dahin zurück und fuhr demächst mit dem Eigenkäthner Graf nach Fischhausen, um demselben über ein Kapital von 150 Rthlr., welches Rösning ihm geliehen und zurückerhalten hatte, Quittung zu leisten. Er hatte bei dieser Fahrt eine größere Summe Geldes bei sich, die er dem Schmiedemeister Hildebrandt in Zimmerbude übergeben wollte, dem er früher bereits 50 Rthlr. geliehen und der nun noch weiterer 150 Rthlr. zum Ankaufe eines Grundstücks bedurfte. Nachdem Rösning sich mehrere Tage bei Hildebrandt aufgehalten, fuhren sie zusammen nach Fischhausen, wo Hildebrandt eine gerichtliche Obligation ausstellen und sodann das Geld empfangen sollte. Indeß stieß die Ausstellung der Schuldurkunde auf verschiedene Hindernisse und Rösning verließ den Hildebrandt daher, ohne ihm weiter Geld gezahlt zu haben.

In Lapsienen ist Rösning nicht wieder gesehen worden, doch vermuthen die Bewohner des früher von ihm inne gehabten Hauses, daß er, ohne von ihnen bemerkt zu werden, noch einmal auf der Lucht gewesen sei. Denn man fand dort einige Wäsche von ihm, die er anscheinend daselbst gewechselt, und vermißte gleichzeitig sein Gewehr, ohne daß die Zeit, wann die Wäsche dorthin und das Gewehr fortgekommen, näher hätte festgellt werden können.

Mit dem Angeklagten war Rösning seit vielen Jahren bekannt und befreundet. Der erstere, den Alle, die ihn kennen zu lernen Gelegenheit hatten, als einen im schlechten Rufe stehenden, dem Trunke im höchsten Grade ergebenen und im Rausche zanksüchtigen, in sehr dürftigen Verhältnissen lebenden Menschen bezeichnen, hatte häufig bei Rösning gearbeitet und Wohlthaten von ihm genossen, so daß er, wenn er sich anderweit nicht mehr erhalten konnte, stets zu Rösning zurückkehrte, der ihm dann selbst Arbeit gab, oder bei Anderen Arbeit verschaffte, wie denn der Angeklagte überhaupt selten bei seiner Frau war, sondern meist im Lande auf Arbeit umherzog, ohne eine lang andauernde Thätigkeit zu entwickeln.

So wurde er im Jahre 1853 aus Methgethen, wo er bis dahin gewohnt hatte, mit seiner Frau exmittirt, weil er nicht arbeitete und daher die Miethe nicht bezahlen konnte. Unter Zurücklassung weniger Betten und anderer Gegenstände in Methgethen hielten sich dann die Grupsschen Eheleute an verschiedenen Orten auf, bis sie im Frühjahre 1854 nach Woitnicken zogen, wo sie anfänglich ihres schlechten Rufes wegen Niemand aufnehmen wollte, bis der Eigenkäthner Paulien ihnen bei sich eine Wohnung einräumte.

Nun arbeitete der Angeklagte vom Mai bis Juli 1854 bei dem Tischlermeister Scheffler in Norticken gegen freie Station und einem Thaler Wochenlohn, den er sich jedoch fast regelmäßig am Sonntage vorausbezahlen ließ und dann sofort vertrank.

Sodann arbeitete er im Sommer 1854 bei einem Hausbau des Gutsbesitzers Rösning zu Lapsienen, wobei er meist das Handwerkszeug des Tischlermeisters Rösning benutzte, und auch hier kehrte er, wenn er Geld erhielt, fast niemals eher zur Arbeit zurück, als bis er den Verdienst durchgebracht hatte, so daß er bei Beendigung der Arbeit nur noch eine Restforderung von 4 Rthlrn. ausgezahlt erhielt.

Nie hat man bemerkt, daß er etwas erspart hätte und selbst seiner Ehefrau gab er nur äußerst selten von seinem Verdienste etwas ab, die daher, um sich und ihr Kind zu erhalten, viel arbeiten und Waldbeeren zum Verkauf sammeln mußte und sich später durch Hausiren mit Backwaaren einigen Verdienst zu verschaffen suchte. Dennoch ging es ihr so kümmerlich, das sie im Sommer und Herbst 1854 nicht einmal eine Schürze zum Umbinden besaß. Auch klagte der Angeschuldigte um dieselbe Zeit dem Zimmermann Hammoser, daß er eine Hobelbank, die er in Methgethen stehen habe, sich nicht holen könne, da ihm das Geld fehle, ein Fuhrwerk zu bezahlen. Ja noch um Michael 1854 kam der Angeklagte zu dem Tischler und Krugwirth Heinatz in Bledau und bat ihn sehr dringlich, ihn wenigstens für einige Wochen in Arbeit zu nehmen, da es ihm sehr schlecht gehe und er keinen Pfennig mehr habe, um sich zu ernähren. Indeß willfahrte Heinatz wegen der auch ihm bekannten Trunk- und Zanksucht des Angeklagten seiner Bitte nicht und dieser trat vielmehr nach Michael 1854 bei dem Tischlermeister Linkthal zu Bludau in Arbeit.

Hier traf ihn Rösning, wie es scheint zufällig, als er in der Darlehnsangelegenheit zu Hildebrandt nach Zimmerbude ging; er besuchte den Angeklagten und ließ sich auch von ihm ein Stück auf dem Wege nach Zimmerbude begleiten.

Einige Tage später kam Rösning wieder nach Bludau und bat den Linkthal, er möge doch den Angeklagten aus der Arbeit entlassen. Als Grund hierfür gab Rösning an, daß er eine Reise machen und hiezu einen Gefährten haben wolle. Als Linkthal meinte, er wolle gewiß nach Memel, wo wegen des Brandes jetzt viel Arbeit sei, erwiederte Rösning, sie wollten eine Reise längs dem Strande machen und würden dann wahrscheinlich auch nach Memel kommen. Indeß weigerte sich Linkthal anfangs auf Rösnings Wunsch einzugehen, namentlich weil er kein Geld besaß, dem Angeklagten den von ihm verdienten Lohn zu entrichten. Als sich aber Rösning bereit erklärte, diese Summe selbst an den Angeklagten zu zahlen, willigte Linkthal in die Entlassung, man berechnete, daß der Angeklagte noch 1 Rthlr. 15 Sgr. Lohn zu fordern habe und nun verließen Rösning und der Angeschuldigte, der über die in Aussicht stehende Reise sehr vergnügt zu sein schien, Bludau.

Der Angeklagte kehrte am Abende nach Woitnicken zu seiner Ehefrau zurück, der er mittheilte, daß er am folgenden Tage mit Rösning nach Memel gehen wolle.

Am andern Morgen, den 11. Oktober, mit Anbruch der Dämmerung, traf auch Rösning mit seiner Flinte bei dem Angeklagten in Pauliens Stube ein. Er klagte über Müdigkeit, setzte sich und legte den Kopf aus den Tisch. Pauliens Fragen, ob er nach Memel gehen und den Angeklagten mitnehmen wolle, bejahte er beide mit dem Hinzufügen, daß er dann Gesellschaft habe und Zwei besser seien, als Einer, bemerkte auch auf Pauliens weiteres Befragen, daß er sich in Memel ein Grundstück zu kaufen oder zu miethen wünsche.

Paulien forderte nun von dem Angeklagten einen Thaler rückständiger Miethe und bat ihn gleichzeitig, ihm seine Frau abzunehmen, der Angeklagte erwiderte, dieselbe möge bleiben wo sie wolle und wendete sich zugleich an Rösning mit der Bitte um Einen Thaler. Rösning sogleich bereit ihn herzugeben, zog ein rothbuntes Tuch aus der Tische, in welchem sich eine Anzahl verschiedener Geldstücke, anscheinend 30 bis 40 Thaler eingebunden befanden; hiervon gab er einen Thaler dem Angeklagten, welchen dieser dem Paulien bezahlte und dann verließen zwischen 7 und 8 Uhr Morgens Rösning und der Angeklagte Woitnicken.

Auf dem Wege von Goithenen nach Rathnicken ging der Oekonom Woisciszig ein Stückchen mit ihnen und befragte den Angeklagten, der grade die Flinte trug, ob er damit auf die Jagd gehen wolle, worauf der Angeschuldigte erwiderte, bei diesen Zeiten brauche man eine Waffe, wenn sie nur Munition hätten, sie wollten nach Memel und dort Arbeit suchen.

Nachmittags gelangten sie zu dem Gastwirth Reimann in Laptau, bei dem sie den Rest des Tages und die folgende Nacht verblieben. Rösning war hier auffallend still und schien betrübt, was der Angeklagte dem Reimann gegenüber damit erklärte, daß Rösning trauere, well er sein väterliches Grundstück verkauft habe, jetzt wolle derselbe nach Memel gehen und sich dort wieder ankaufen. Auf die Frage des Reimann, was sie mit dem Gewehre wollten, dessen Schloß mit einem Tuche umbunden war, sagte der Angeschuldigte, er habe sich auch schon darüber geärgert, da sie es aber einmal mithätten, müßten sie es auch mitnehmen. Zur Bezahlung der Zeche gab Rösning dem Angeschuldigten die erforderlichen Mittel und der letztere nahm noch am anderen Morgen Butter und Käse zur Zehrung auf den Weg mit, welche Reimann in eben dieselben Rechnungen einwickelte, welche bei dem Leichnam gefunden worden und Donnerstag den 12. Oktober gegen 10 Uhr Vormittags verließen sie Laptau, um, wie der Angeklagte äußerte, nach Cranz zu gehen und brachten die beiden folgenden Nächte im Rathkeschen Kruge zu Lethenen zu. Auch hier bezahlte Rösning die Zeche aus dem rothbunten Tuche, in welchem die unverehelichte Henriette Rathke wohl sechszig Thaler gesehen haben will.

Nachdem sie inzwischen nach Labiau auf den Markt gegangen waren, erschienen sie Sonnabend den 14. Oktober Vormittags zwischen 10 und 11 Uhr in dem Zöllnerschen Materialladen zu Cranz, woselbst der Angeklagte die Flinte, von der indeß der Hahn abgeschraubt war, trug, und erzählte, daß sie sich nach Memel begeben wollten.

Mittags speisten sie im Bernhardschen Gasthofe zu Cranz, wofür Rösning wiederum aus dem rothbunten Tuche bezahlte, in welchem auch hier eine größere Summe bemerkt wurde.

Abends kehrten sie im Hügeschen Kruge zu Wosegau ein. Als sie erklärten, zur Nacht bleiben zu wollen, forderte ihnen die verehelichte Hüge ihre Legitimationen ab, worauf nur der Angeklagte einige Arbeitsscheine vorzulegen vermochte. Dagegen erklärte Rösning, er habe und brauche keine Legitimation, da er nur zu seinem Vergnügen herumziehe. Zugleich erbot er sich 12 Rthlr. Pfand zu geben und warf ein Tuch mit großem Gelde auf den Tisch, worauf ihn die verehelichte Hüge ohne Weiteres behielt.

Sowohl am Abende als am anderen Morgen trank der Angeklagte heimlich von Rösning Branntwein und erzählte dem Hüge, daß sie von Labiau kämen, wo sich sein Kamerad, der 3 bis 4000 Rthlr. besitze, habe ankaufen wollen, jetzt gingen sie nach Memel.

Nachdem an dieser Stelle der Angeklagte die Zeche bezahlt, verließen beide Sonntag den 15. Oktober, etwa um 7½ Uhr Morgens, Wosegau. In Cranz sah sie der Krüger Hüge, der mit Milch dorthin gefahren war, auf dem Wege nach Sarkau vorübergehen. Der Angeklagte, der die Flinte trug, bedankte sich bei ihm noch für das Nachtquartier.

An den letzten Häusern von Cranz begegnete ihnen, etwa um 8 Uhr, die unverehelichte Gensch aus Sarkau; der Angeklagte, der auch hier die Flinte trug, fragte sie nach dem Wege nach Sarkau, den sie ihnen bezeichnete. Etwas später gingen Beide an dem Instmann Faust, den Knechten Anscheit und Growitsch und dem Burschen Ziffer, welche am Seestrande eine starke halbe Meile von Cranz entfernt Steine lasen, vorüber, die Flinte, deren Schloß mit einem blauen Tuche umbunden war, trug jetzt Rösning und der Angeklagte fragte den Anscheit, wie weit es nach Memel sei und wie das nächste Dorf heiße, worauf sie nach erhaltener Auskunft ihren Weg gen Sarkau fortsetzten, auf dem sie noch nach einer Viertelstunde am Strande gehend von den genannten Personen gesehen wurden.

Als die unverehelichte Gensch nach Sarkau zurückging - es mochte etwa 9 Uhr Vormittags sein - begegnete sie im Sarkauer Walde dem Angeklagten allein, der ihr eiligen Schrittes, sehr erhitzt, mit offener Weste entgegen kam und sie fragte, wie weit es noch bis Cranz wäre.

An demselben Sonntage zwischen 11 und 12 Uhr Mittags erschien der Angeklagte in dem Heinatzschen Kruge zu Bledau müde und hungrig. Er erhielt verschiedene Lebensmittel und Branntwein und forderte sodann auch Speck, der ihm jedoch verweigert wurde, bis er Geld vorzeige. Nun erzählte er, daß er mit Rösning auf einer Reise nach Memel begriffen gewesen sei, aber seinen Entschluß geändert und jener die Reise allein fortgesetzt habe. Er trank viel und bewirthete zugleich andere der dort anwesenden Gäste auf seine Kosten. Bald war er in einen ganz berauschten Zustand versetzt und verstreute in diesem mehrere Achtgroschenstücke, weshalb der Krugwirth Heinatz ihm das Geld, welches er lose in der Westentasche trug, ab und in Verwahrung nahm. Es waren 6 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf. Als der Angeklagte bald darauf aus der Krugstube vor die Thür ging, warf er dabei einen wollenen Handschuh voll Geld auf die Erde. Der Hofmann Dickert sammelte es und gab es - es waren 11 Rthlr. 17 Sgr. - dem Heinatz gleichfalls zur Verwahrung.

Nun trank der Angeklagte noch mehr und wurde so völlig betrunken, daß er, nachdem er noch den Jäger Schirrmacher, mit dem er eben zusammen gezecht hatte, ohne Veranlassung mit der Faust zu Boden geschlagen, Abends um 9 Uhr auf der Lucht zur Ruhe gebracht werden mußte.

Im Laufe des Nachmittags hatte ihn die verehelichte Heinatz gefragt, wo er das viele Geld und einen Schlüssel, den er bei sich trug, her hätte, er habe sich wohl mit seiner Frau gezankt, den Schrank verschlossen, und Schlüssel und Geld fortgenommen. Der Angeklagte erwiderte hierauf sehr verlegen, das Alles sei nicht der Fall, vielmehr habe er sich 20 Rthlr. zur Reise nach Memel mitgenommen

Montag, am 16. Oktober verließ der Angeklagte, nachdem er das Geld, welches Heinatz verwahrt hatte, zurück empfangen, dessen Krug, um nach Hause zu gehen.

Auf dem Wege dabin kehrte er zwischen 11 und 12 Uhr Mittags in dem Suplittschen Kruge zu Grünhof ein. Hier erschien er verwildert, vielleicht war er auch angetrunken, das Haar hing ihm unordentlich um den Kopf. Auch hier ließ er es sich nicht nehmen, für zwei der anwesenden Gäste, den Tischlermeister Wittke und den Gutsbesitzer Römke den Branntwein, den sie genossen, zu bezahlen und zwar nahm er zu diesem Zwecke das Geld aus einem blauen Tuche, in dem wohl 40 Rthlr. großes Courant zu sein schienen, dann ließ er sich noch ein Pfund Käse, angeblich um es seiner Frau mitzubringen, geben und bezahlte dies mit 4 Sgr. und den Knechten Seddig und Dellermann für einige Birnen, die sie ihm schenken wollten, 4 Sgr. 6 Pf.

Dem Wittke war es höchst auffallend, daß der Angeklagte, den er als einen liederlichen Menschen kannte, so viel Geld bei sich habe, zumal derselbe die Blicke der Anderen nicht ertragen zu können schien. Da er gehört hatte, daß der Angeklagte mit Rösning auf Reisen gegangen sei, brachte er den Besitz so vielen Geldes bei dem Angeklagten hiermit in Verbindung und fragte ihn daher, wo Rösning geblieben wäre. Der Angeklagte erwiderte, jener sei in Memel, ohne hinzusetzen, daß er mit ihm zusammen gewesen sei. Wittke äußerte darauf sein Bedauern, daß Rösning nicht anwesend wäre, da er gern von demselben ein Kammrad gekauft hätte, worauf der Angeklagte entgegnete, Rösning habe ihm Vollmacht gegeben und ihn mit dem Verkaufe seiner Sachen beauftragt.

Nach einer Stunde etwa machte sich der Angeklagte angetrunken auf den Weg nach Pobethen. In der Nähe von Paggehnen traf er die 12jährige Amalie Dagott und den Dienstjungen Dietrich, welche Vieh hüteten. Er fragte sie nach dem Wege nach Woitnicken und gab ihnen, nachdem sie ihn zurecht gewiesen, hierfür 10 Sgr. aus einem Tuche, in dem er, wie er sagte, 17 Rthlr. hatte und zeigte dabei auch den Kindern das Geld, welches er bei dieser Gelegenheit zum Theil auf die Erde streute. Sie halfen ihm es auflesen, fanden aber noch nach seinem Weggänge 10 Sgr. und einige Pfennige.

Gegen Abend kam er in den Forderungschen Krug zu Goithenen angetrunken, verwildert und unstät, wie ein Mensch der keine Ruhe finden kann. Er trank wieder, traktirte auch den Tischler Krössel und Steinsetzer Rettig, die er im Kruge fand, und zog dann, um die 7 Sgr. und einige Pfennige betragende Zeche zu bezahlen, ein blaues Tuch aus der Tasche, in dem sich eine Menge Geld zu befinden schien. Darauf fragte er den Krössel, ob er Geld brauche und als dieser es bejahte, gab er ihm erst 1 Rthlr. 5 Sgr. und dann noch einen Thaler mit dem Bemerken, daß er ihm das Geld nicht schenken, sondern nur leihen könne, das Herbeischaffen desselben habe ihm viel Mühe und Arbeit gemacht; auch fügte er hinzu, daß er ihm wohl 10 bis 17 Rthlr. leihen könne und beantwortete die Frage des Krössel, wo er den Rösning habe, dahin, daß derselbe nach Memel weiter gegangen sei.

Nachdem der Angeklagte etwa eine halbe Stunde in Goithenen verweilt hatte, ging er nach Woithnicken zu seiner Frau, bei der er in sehr betrunkenem Zustande ankam.

Als bald darauf die Wittwe Weißenberger zufällig in Pauliens Stube trat, um ein Küchengeräth zu leihen, sagte der Angeklagte ohne jede äußere Veranlassung zu ihr, er habe seiner Frau 100 Rthlr. mitgebracht, deren Verdienen ihm sehr sauer geworden sei.

Als an demselben Abend eine Hausgenossin des Angeklagten, die Arbeiterfrau Glage unvermuthet in sein Zimmer trat, fand sie ihn und seine Ehefrau an einem Tische sitzend und, so weit sie aus dem Klange schließen konnte, beide damit beschäftigt, grobes Silber-Kourant zu zählen, wobei die verehelichte Grups ihren neugierig zuschauenden Sohn Gustav mit der Hand zurückstieß.

Am anderen Morgen fragte der Angeklagte den Paulien, ob er ihm die Wohnung nicht bis Ostern lassen wolle, wobei die verehelichte Grups einwandte, warum nur bis Ostern und nicht länger, der Angeklagte ihr aber erwiderte, daß er Ostern nach Memel ziehen wolle. Paulien forderte 3 Rthlr., womit sich der Angeklagte einverstanden erklärte, und sofort 2 Rthlr. bezahlte, den dritten aber später zu geben versprach, weil, wie er äußerte, sein Geld ziemlich verausgabt sei und er noch 6 Rthlr. besitze.

Dann gingen die Grupsschen Eheleute zu dem Schmied und Krüger Faust nach Wartnicken, den der Angeklagte um ein Fuhrwerk ersuchte, um sich seine Hobelbank aus Lapsienen zu holen, was ihm für den nächsten Tag von Faust zugesagt wurde.

Auf dem Rückwege kauften die Grupsschen Eheleute in der Mühle zu Pobethen Gemüse für 45 Sgr. und als der Schulze Loschke sie in seinem Fuhrwerke nach Woitnicken mitnahm, erzählte ihm der Angeschuldigte, daß er jetzt mit Geld versorgt sei, nicht nöthig habe zu arbeiten und auf dem Rücken liegen könne.

Am anderen Morgen - Mittwoch den 18. Oktober - erschienen die Grupsschen Eheleute schon um 4 Uhr bei Faust in Wartnicken, dem der Angeklagte sofort das verabredete Fuhrlohn von 10 Sgr. und 18 Sgr. bezahlte, die er ihm von früher her für Getränke schuldig war. Darauf fuhren sie nach Lapsienen vor das Insthaus, in dem Rösning früher gewohnt hatte. Von den beiden Hobelbänken, die er zurückgelassen, suchte sich der Angeklagte die bessere aus und lud sie auf den Wagen. Dann begab er sich auf die Lucht und reichte von dorther seiner Frau eine Anzahl Schraubenzwingen, ein paar Handsägen und einen Stiefelblock herunter, die gleichfalls aufgeladen wurden. Als die verehelichte Heise auf die Lucht kam, um nachzusehen, was der Angeklagte dort mache, entfernte sich derselbe von dort und als ihn demnächst die verehelichte Möller nach Rösning fragte, entgegnete er, derselbe habe Dienstags hier in Lapsienen auf dem Schoppen geschlafen, sei Mittwochs zu ihm gekommen und dann nach Memel gegangen, er sei damals schon halbtodt gewesen; das erste Schreiben des Rösning werde an ihn kommen, derselbe habe ihn beauftragt, der verehelichten Möller zu sagen, daß er alle Sachen des Rösning an sich nehmen solle, doch mangele es ihm hierzu an Raum, deshalb möge sie dieselben nur verkaufen, ihr Mann werde schon davon wissen. Diesem war indeß hiervon nichts bekannt, wie auch der verehelichten Möller diese Mitteilungen ganz neu waren.

Auf dem Rückwege fragte Faust den Angeklagten nach Rösning, worauf jener antwortete, er wisse es nicht, wo derselbe sei, doch werde Rösning, der ihn beauftragt habe, seine sämmtlichen Sachen zu verkaufen, ihm gewiß bald schreiben.

Nachdem die Grupsschen Eheleute nun die von Lapsienen geholten Gegenstände in ihrer Wohnung zu Woitnicken untergebracht, verließen sie dieselbe am Nachmittage und begaben sich nach Königsberg.

Auf dem Wege dahin begegnete ihnen in Alkehnen der Krüger Sachrau aus St. Lorenz, dem der Angeklagte bei dieser Gelegenheit aus freiem Antriebe eine alte Schuld von 2 Sgr. entrichtete und dessen Frage nach Rösning er dahin beantwortete, daß er von demselben nichts wisse.

Donnerstag den 19. Oktober erschienen die Grupsschen Eheleute bei dem Schulzen Pieck in Methgethen, wo sie sich seit ihrem Abzuge von dort zu Michael 1853 nicht hatten sehen lassen. Sie führten ein Bündel Sachen mit sich, welche die verehelichte Grups der Schulzenfrau Pieck vorzeigte: es waren Kleider, Zeuge, Leinewand, Tücher, Gardienen, Haus- und Wirthschaftsgeräthe, Viktualien, Handwerkszeug und einige andere Gegenstände. Die verehelichte Grups erklärte dabei, ihr Ehemann, der Angeklagte, habe sich gebessert, sie hätten beide fleißig gearbeitet, sich 30 Rthlr. erspart und dann in Königsberg diese Sachen angekauft, mit denen sie nun wieder eine ordentliche Wirtschaft führen wollten.

Zugleich ersuchten die Grupsschen Eheleute den Pieck um Fuhrwerk nach Woitnicken, um ihre bei ihm zurückgelassenen Betten dorthin mitzunehmen. Nach anfänglicher Weigerung sagte Pieck für den folgenden Tag das verlangte Fuhrwerk gegen einen Lohn von 2 Rthlr. und freie Beköstigung zu. Am anderen Morgen holte der Angeklagte, der gegen Pieck viel mit seinem Gelde prahlte, mit Hülfe des Knechts Gilke, dem er hierfür 4 Sgr. gab, noch einige ziemlich werthlose Sachen, die er bei dem Korbflechter Hübner stehen hatte, herbei und packte sie nebst den Betten auf den Wagen des Pieck, dem er für die Aufbewahrung derselben unveranlaßt 10 Sgr. bezahlte. Dann fuhr Pieck mit den Grupsschen Eheleuten nach Woitnicken ab; unterwegs wurde mehrfach eingekehrt, auf Kosten des Angeklagten gezehrt und von demselben auch außer dem verabredeten Lohne noch 10 Sgr. an Pieck zur Zehrung auf dem Rückwege gezahlt.

Auf der Fahrt hatte der Angeklagte gegen Pieck geäußert, er habe in Königsberg für 36 Rthlr. Sachen gekauft und dies Geld, ohne daß seine Frau etwas davon wußte, von seinem Arbeitslöhne erspart, er wolle jetzt ein neuer Mensch werden, und unter Menschen auch ordentlich wohnen.

Nach der Ankunft in Woitnicken setzte der Angeklagte dem Pieck ein Frühstück vor und während sie bei demselben säßen, erschien der Gensdarm May, um den ersteren zu verhaften, indem er ihm eröffnete, daß er verdächtig sei, den Rösning erschossen zu haben. Der Angeklagte bestritt dies mit dem Hinzufügen, daß er zwar mit Rösning nach Memel reisen gewollt, denselben jedoch in der Plantage hinter Cranz verlassen habe. In seiner Tasche hatte er noch 4 Rthlr. 20 Sgr. 40 Pf., welches Geld die verehelichte Grups für ihr erspartes Eigenthum ausgab.

Bei der nach der Verhaftung des Grups abgehaltenen Haussuchung wurden die in Königsberg angeschafften Gegenstände in Beschlag genommen und in der Tasche der verehelichten Grups ein Schlüssel gefunden, den sie anfangs nicht kennen wollte, dann aber als den Schlüssel zum Kasten des Rösning bezeichnete, den sie von ihrem Mann empfangen habe.

Bei einer später wiederholten Haussuchung wurden noch, außer mehreren ersichtlich neu angeschafften Kleidungsstücken, vier Thalerstücke unter den Balken der Decke in der Grupsschen Stube versteckt gefunden.

Es ist ferner hervorzuheben, daß der rechte Stiefel des Angeklagten in der Sohle am Ballen geflickt war und daß auch die sonstigen Dimensionen der Stiefel in die größeren Fußspuren paßten, die in der Nähe des Leichnams waren beobachtet worden.

Endlich hatte der fünfjährige Gustav Grups bereits am Dienstage den 17. Oktober, bevor noch das Gerücht von dem Tode des Rösning umlief, dem Maurer Juppin und dem Knechte Lell zu Woitnicken auf des Ersteren Frage, wo sein Abends zuvor zurückgekehrter Vater den Rösning gelassen, erzählt, derselbe sei todtgeschossen. Zu derselben Zeit und ebenfalls bevor noch der Tod des Rösning ruchbar geworden, erzählte der Knabe aus freien Stücken in der Stube des Arbeiters Glage, sein Vater habe den Rösning todtgeschossen, derselbe sei schon todt. Als ferner nach der Verhaftung des Angeklagten der Gensdarm May den Gustav Grups in Gegenwart seiner Mutter fragte, wo fein Vater den Rösning gelassen habe, antwortete das Kind, der Vater habe den Rösning todtgeschossen und in ähnlicher Weise erklärte der Knabe vor dem Untersuchungsrichter, sein Vater habe gesagt, daß er den Rösning todtgeschossen, auch habe derselbe seiner Mutter einen großen Haufen Geld mitgebracht.

Der Angeklagte hat es immer beharrlich geleugnet, den Rösning getödtet oder ihm irgend etwas fortgenommen zu haben. Er versichert, daß er, weil Rösning die Reise nach Memel so verzögerte, sich, während sie im Lande umherzogen, wiederholt habe von ihm trennen und nach Hause zurückkehren wollen. Auch behauptete er lange Zeit hindurch auf das Hartnäckigste, daß, nachdem er auf wiederholtes dringendes Bitten des Rösning bis dahin ihn begleitet, er denselben Sonntag am 15. Oktober Vormittags nach Memel gehend frisch und gesund am Strande zwischen Cranz und Sarkau verlassen habe.

Erst ganz am Schlusse der Untersuchung, nachdem ihm namentlich mitgetheilt worden, daß die an der Leiche gefundenen Fußspuren mit seinen Stiefeln übereinstimmten, erklärte er, daß nachdem er sich zwischen Cranz und Sarkau von Rösning getrennt und etwa 50 Schritte von ihm entfernt gehabt, derselbe sich fahrlässig oder absichtlich erschossen hätte, worauf er zu ihm hingegangen sei, ihn aber schon todt gefunden habe. Daß Rösning Munition bei sich führe, wollte er nicht gewußt, auch nicht bemerkt haben, daß derselbe die Flinte, die, wie er genau wisse, bis zum Sonntag Morgen ungeladen gewesen, geladen hätte. Er behauptete ferner, daß ihm, bevor sie sich getrennt, Rösning seinen Kastenschlüssel selbst übergeben; die von Lapsienen später abgeholte Hobelbank, wollte er schon im Sommer 1853 von Rösning gekauft und zur Abholung der übrigen Sachen dessen Erlaubniß erhalten haben.

Zur Reise nach Memel habe er, behauptete er weiter, 20 im Sommer von seinem Arbeitslohne ersparte Thaler mitgenommen und dieses Geld am Abende seiner Heimkehr seiner Frau gegeben. Außerdem fügte er noch gegen den Schluß der Untersuchung hinzu, daß Rösning über den geringen Lohn, den sein Vetter, der Gutsbesitzer Rösning dem Angeklagten für seine Arbeiten gegeben, unzufrieden zur Ausgleichung dieses Nachtheils ihm 15 Rthlr. geschenkt habe, von denen selbst seine Frau nichts gewußt. Mit diesen Geldern seien die verschiedenen Ausgaben bestritten, die er und seine Ehefrau im Oktober 1854 gemacht.

Im Widerspruche hiermit behauptete die verehelichte Grups, daß der Angeklagte, als er mit Rösning fortging, nur einen Thaler und wenige Groschen gehabt und daß er ihr nach seiner Rückkehr kein Geld gegeben habe.

Einen Theil der in Königsberg gekauften Sachen wollte sie mit 7 Rthlrn. und einigen Groschen bezahlt haben, die sie sich bei dem Handel mit Backwaaren erspart; in gleicher Weise habe sie einen Theil der bei der letzten Haussuchung versteckt gefundenen 4 Rthlr. erworben, den anderen Theil davon aber ihrem Manne heimlich fortgenommen, der ihrer Behauptung nach bei seiner Rückkehr von Rösning nichts erzählt habe, als daß er denselben in Rossitten verlassen.

Es ist indeß festgestellt, daß der Erwerb der verehelichten Grups bei dem übrigens nicht einmal regelmäßig betriebenen Backwaarenhandel nur ein sehr geringer war und durchschnittlich in der Woche nur 5 bis 10 Sgr. höchstens betrug. Um aber zu beweisen, daß sie so viel wie sie angegeben, habe ersparen können, hat sie es versucht, die Bäckermeisterfrau Leder zu einer falschen Aussage über die Höhe ihres Verdienstes zu bestimmen.

Bei seinen zuletzt abgegebenen Erklärungen, denen er nur noch hinzufügte, daß er in der Nacht vom 9. zum 10. Oktober mit Rösning zusammen in Lapsienen auf einem Schoppen, von den dortigen Einwohnern jedoch ungesehen, genächtigt, und daß ihm Rösning erzählt habe, er sei auch in der Nacht vom 10. zum 11. Oktober dort gewesen, beharrte der Angeklagte auch, als er unter der Anschuldigung des Mordes vom 9. bis 11. Juli 1855 vor dem Schwurgerichte zu Königsberg stand.

Indeß bejahten die Geschworenen die ihnen vorgelegte einzige Frage:
ob der Angeklagte schuldig, am 15. Oktober 1854 am Seestrande zwischen Cranz und Sarkau den Tischlermeister Rösning vorsätzlich getödtet zu haben, und zwar mit Ueberlegung? - mit mehr als sieben Stimmen und dieser Ausspruch erscheint durchaus gerechtfertigt.

Denn die von dem Angeklagten zuletzt aufgestellte und festgehaltene Angabe, daß er wahrgenommen, wie Rösning sich selbst erschossen und daß er sich dann ohne weiteren Aufenthalt entfernt hätte, entbehrt, abgesehen davon, daß nach dem objektiven Thatbestande ein Selbstmord nicht anzunehmen und der Getödtete unzweifelhaft beraubt ist, aus dem Grunde aller Glaubwürdigkeit, weil der Angeklagte doch, wenn ihn sein Gewissen nicht gedrückt hätte, nicht unterlassen haben würde, von dem Vorgange Anzeige zu machen. Zur Erklärung dieses Umstandes hat er im Audienztermin behauptet, er sei seit seiner Trennung von Rösning bis zu seiner Verhaftung ohne Verstand gewesen, während in seinem ganzen Benehmen in den Tagen vom 15. Oktober bis zu seiner Arretirung von Niemand eine Verstandesverwirrung bemerkt worden ist.

Vielmehr sprach dafür, daß Rösning von dem Angeklagten ermordet worden, sein Geständniß, daß er bis kurz vor dem Tode bei Rösning gewesen sei, seine schnelle plötzliche Umkehr von der begonnenen Reise, der Besitz einer bedeutenden, mehr als 40 Rthlr. betragenden Geldsumme, über deren Erwerb der Angeklagte sich nicht hat ausweisen können und die er in einer Weise verschwendete, wie sie bei Leuten seines Standes bei wohlerworbenem Gelde wohl niemals vorzukommen pflegt, ferner sein aufgeregtes und verwildertes Wesen bei seiner Rückkehr, die Bezichtigungen seines Sohnes und die Widersprüche, in die er sich über den Verbleib des Rösning und den Punkt seiner Trennung von ihm vor und während der Untersuchung verwickelt hat.

Unter diesen Umständen mangelte es an allen Gründen für die Annahme, daß der Angeklagte etwa im Streite oder sonst ohne Ueberlegung den Rösning getödtet und dessen Geld und Schlüssel dann an sich genommen habe, und man muß vielmehr wegen der Widersprüche, in die er gerathen, und der Geldmittel, in deren Besitz er sich befunden hat, zu der Ueberzeugung gelangen, daß der Angeklagte, als er sich mit Rösning ausruhte, seitwärts zu seinen Füßen sitzend, diese Gelegenheit benutzt habe, in der Absicht, sich die Mittel des Rösning anzueignen, denselben zu erschießen.

Das Verdikt wird daher von dem Vorsitzenden des Schwurgerichts, wie von dem Ober-Staatsanwalte als sachgemäß bezeichnet und dabei hervorgehoben, daß, wie äußerlich verlautete, nur ein oder zwei Geschworene für die Annahme einer vorsätzlichen Tödtung ohne Ueberlegung, alle Uebrigen aber für die volle Bejahung der ganzen Scbuldfrage gestimmt, und daß dieselbe Entscheidung der Gerichtshof würde getroffen haben. Ueberdem trug der Ausspruch der Geschworenen auch in sofern eine Gewähr der Richtigkeit in sich, als ein eben aus dem Justizdienste geschiedener Rechtsanwalt als ihr Vorsteher fungirte und ein praktischer Arzt und Professor der Medizin und ein mit der Natur der Schußwaffe wohl vertrauter Forstbeamter als Geschworene dabei mitwirkten, was bei den zur Beurtheilung gekommenen Verhältnissen nicht ohne Bedeutung erscheint.

Der Angeklagte ist nach Allerhöchster Bestätigung am 16. Juli 1856 hingerichtet. Er hat bis zum letzten Augenblicke seine Unschuld betheuert. <<


Quelle: Archiv für Preußisches Strafrecht, Band 8, Berlin 1860, Verlag der Königl. Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. Decker), S. 208 ff
Anmerkungen: Der Name des Ermordeten, der in diesem Text durchgängig als RÖSNING wiedergegeben wird, erscheint in anderen Quellen auch als ROESNICK. Aus genealogischen Recherchen ist mir eine Cöllmer-Familie Rösnick aus Lopsienen bekannt (hier im Text Lapsienen geschrieben). Lopsienen lag an dem Weg, der von Regehnen über Lopsienen in Richtung Thierenberg führte. Der Ort gehörte zum Kirchspiel St.Lorenz.
Der Eigentümer des erwähnten Suplittschen Krug zu Grünhoff wird Johann Ferdinand SUPPLIETH gewesen sein, der 1839 die Witwe des verstobenen Krügers Gottfried THIEL heiratete und so den Krug übernahm. Die Witwe war Anna Charlotte NAUDIETH, jüngste Tochter des Cöllmers NAUDIETH in Rantau. Der Krüger SUPPLIETH ist mit der an anderer Stelle dieses BLOGs ausführlich erwähnten Cöllmerfamilie SUPPLIETH auf Suppliethen eng verwandt.
Der ebenfalls oben erwähnte Posthalter SEDDIG in Sarkau wurde als Friedrich SEDDIG 1813 in Schmiedehnen geboren. Schmiedehnen liegt am südlichen Ufer des Kurischen Haffs im Kirchspiel Powunden, sozusagen Sarkau gegenüber auf der Festlandseite des Haffs.Die SEDDIGs werden bereits im frühen 17. Jh. in Schmiedehnen erwähnt und gehören wahrscheinlich zu den prußischen Ureinwohnern.
Es wird auch ein Zimmermann HAMMOSER genannt, leider ohne Vornamen. Daher kann ich diesen nicht genauer in die mir weitläufig bekannte Familie Hammoser einordnen, die ursprünglich 1732 aus dem Salzburgischen einwanderte, sich im Samland niederließ und mit alteingesessenen Familien verband.

Der Krüger und Tischler HEINATZ in Bledau wurde 1815 als Johann Heinrich HEYNATZ in Gallgarben (Ksp. Schaaken) geboren. Dessen Vater gleichen Vornamens war 1810 Chirurgus in Schaaken, 1812-15 in Gallgarben und dann bis zu seinem Tode 1842 Landwundarzt in Powunden.
Diese Beispiele mögen einerseits verdeutlichen, wie flexibel man seinerzeit mit der Schreibweise von Personen- und Ortsnamen umging, was wir heutzutage bei Recherchen beachten müssen, um die Spuren unserer Ahnen verfolgen zu können. Andrerseits mögen diese Beispiele belegen, dass mir zu vielen der genannten Orte und Personen Hintergrundinformationen und weiterführende genealogische Zusammenhänge bekannt sind, die ich gern an näher Interessierte weitergebe. Ich freue mich über Anfragen: ViktorHaupt@aol.com

Labels: , ,