Genealogische Notizen

Familienforschung kann spannend sein wie ein Kriminalroman. Wir möchten Euch teilhaben lassen an den aufregenden Geschichten, die wir in Kirchenbüchern und Archiven ausgraben. Taucht ein mit uns in vergangene Epochen und rätselhafte Verwicklungen, historische Lebensumstände und die Geschichte einer Region, die es heute so nicht mehr gibt: das frühere Ostpreußen.

Samstag, 10. Dezember 2011

Eine langwierige Erbgeschichte und ein prußischer Familienhintergrund: SUPPLIETH

Eigentlich habe ich immer gedacht, in unserer Familie kann es keine komplizierten Erbauseinandersetzungen geben. Sämtliche Verwandtschaftslinien haben 1945 im Zuge der Kriegsfolgen ihr Vermögen verloren. Die bescheidenen und recht übersichtlichen Besitzverhältnisse der überlebenden Familienmitglieder würden wohl keine Grundlage entstehen lassen, auf der es zu nennenswerten Erbfällen kommt - dachte ich.

Waltraud Supplieth  2009
Im Sommer 2009 stirbt eine Cousine meiner Mutter hochbetagt in ihrer Wohnung in Kiel: verwitwet, kinderlos, kein Testament. Die Behörden der Stadt Kiel versiegeln die Wohnung. Eine Bekannte der Verstorbenen weiß von der Existenz meiner Mutter, kennt jedoch nur den Vornamen, weiß aber, wo die Telefonnummer und Adresse in der Wohnung der Verstorbenen zu finden wäre. Es dauerte Wochen, bis es ihr gelingt, unter Aufsicht in die Wohnung gelassen zu werden, die Verbindungsdaten herauszusuchen und über den Todesfall zu berichten. Meine Mutter hat sich bereits große Sorgen gemacht um ihre Cousine, die sie telefonisch nicht mehr erreicht hat. Als nun endlich die Nachricht an meine Mutter gelangt, hatte die Stadt Kiel die Verstorbene schon lange beerdigt und man ist ganz überrascht, daß es doch Verwandte von dieser alleinstehenden alten Dame gibt. Das Ordnungsamt verweist meine Mutter an das Nachlassgericht, um ihre Ansprüche anzumelden und die erforderlichen Schritte einleiten zu können.

Das Nachlassgericht Kiel reagiert zunächst auf kein Schreiben, der benannte Sachbearbeiter ist über Wochen telefonisch nicht erreichbar, in die für alle Nachbarn und sonstigen Hausbesucher offensichtlich unbewohnten Wohnung wird mit einem Nachschlüssel eingebrochen, die angebrachten Siegel sind verletzt, wie der nach über 2 Monaten endlich eingesetzte Nachlasspfleger feststellen muß. Dieser dubiose Umstand ist von der Polizei nicht aufgeklärt worden, obwohl konkrete Verdachtsmomente gegen eine frühere Putzfrau vorliegen.

Der Nachlasspfleger will die Mietwohnung räumen, um weitere Kosten zu vermeiden. Die nächsten Anverwandten werden befragt, ob sie Haushaltsgegenstände aus der Erbmasse herauskaufen wollen. Mir geht es im wesentlichen darum, die privaten Briefe, Fotoalben und sonstigen Papiere davor zu bewahren, daß sie durch einen Haushaltsauflöser entsorgt werden. Der Nachlasspfleger hat bereits die Wohnung nach Papieren durchsucht, die für eine Klärung von Erbschaftsansprüchen relevant sein könnten. Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß die Erblasserin einen Ahnenpass besessen hat, aus dem wichtige Familiendaten zu entnehmen seien. Von diesem Ahnenpass hatte ich schon vor über 25 Jahren auszugsweise Kopien gemacht. Das sind damals meine ersten Schritte auf dem Wege gewesen, die Familiengeschichte zu erschließen. Der alte Ahnenpaß wird (wieder-)gefunden.

Ein weit ins 19. Jh. hineinreichender familiärer Hintergrund der Verstorbenen wird im Verlauf der Aufklärung dieses Erbfalls besonders bedeutsam:
Die Verstorbene:
Waltraud, geb. SUPPLIETH, geboren 1918 in Pobethen im Samland/Ostpreußen, verstorben Juni 2009 in Kiel.
Ihre Mutter, meine Großtante:
Käte MÜLLER, verwitwete SUPPLIETH, geb. SCHWEICHLER
*1892 in Stombeck, Kreis Königsberg/Ostpreussen; † 1988 in Kiel

Horst L. Müller   1945
Der erste Mann meiner Großtante und Vater der Erblasserin, Erich SUPPLIETH, ist 1918 als Soldat in Frankreich gefallen. Erich SUPPLIETH war Gärtnereibesitzer in Pobethen. Käte betrieb die Gärtnerei weiter als Witwe, heiratete 1926 ihren langjährigen Gärtnereigehilfen Alfred Müller. Aus dieser Ehe entstammte ein Sohn, Horst Lothar MÜLLER, *1927 in Pobethen. Er ist jedoch seit 1944-45 als junger Soldat im Krieg verschollen. 1937 verkauft Käte mit ihrem 2. Ehemann die Gärtnerei in Pobethen. Für den Erlös erwirbt die Familie ein Mietshaus in Königsberg-Ponarth, in der Brandenburger Str. 71. Man lebt von den Mieteinnahmen. Waltraud erhält als Kind aus 1. Ehe zur finanziellen Absicherung ihres Anteils des Familienvermögens ein Sommerhaus in Georgenswalde. Georgenswalde ist ein idyllischer Badeort an der spektakulären nördlichen Samlandküste: 40 – 60 Meter hohe, bewaldete Steilküsten, endlose Strände, ein ruhiges Hinterland. Sie bewirtschaftet diese Villa in den Sommermonaten als Ferienpension für Urlaubsgäste. In den Kriegsjahren muß Waltraud Dienst als Schwesternhelferin leisten. Waltraud SUPPLIETH gelingt mit ihrer Mutter die Flucht nach Westen auf einem Schiff. Unter unvorstellbar dramatischen Umständen kommt man knapp mit dem Leben davon und gelangt nach Kiel.

Vor diesem Hintergrund stellt nun das Nachlassgericht Fragen:
  • Was wurde aus aus dem Halbbruder der Verstorbenen, Horst Lothar MÜLLER?
  • Gibt es Abkömmlinge aus Geschwisterlinien des gefallenen Vaters der Erblasserin?
  • Wie können die Abkömmlinge aus Geschwisterlinien der Mutter der Erblasserin ihre Erbberechtigung nachweisen (keine Urkunden mehr vorhanden!)?
Solange diese Fragen nicht ordentlich durch Vorlage amtlicher Unterlagen beantwortet werden können, kann kein Erbschein erteilt werden.

Wie und wo findet man heute, nach so langer Zeit, Antworten auf solche Fragen? Wie beweist man Verwandtschaften, wenn keine amtlichen Papiere darüber erhalten geblieben sind und nach Lage der Dinge von keiner Behörde ausgefertigt werden können? Wie ermittelt man unbekannte Verwandte ohne amtliche Quellen?

Nun komme ich als Familienhistoriker und Genealoge ins Spiel. Der Nachlasspfleger hat die Idee, daß ich mich hinsichtlich der Recherche der unbekannten SUPPLIETH-Erben beim Nachlassgericht als Erbenermittler bewerben könnte. Im Januar 2010 entscheidet das Nachlassgericht auf meine Bewerbung, daß ich nicht als Erbenermittler auf Honorarbasis zugelassen werden kann, weil ich über meine Mutter mittelbar Betroffener bin.

Der Nachlasspfleger weist darauf hin, daß mit einem ziemlich langen Verfahren zu rechnen sei, wenn zur Auffindung von möglichen SUPPLIETH-Nachkommen der darauf entfallende Erbanteil öffentlich ausgeschrieben werden müsse, damit dann professionelle Erbenermittler auf die Suche gehen können. Vielleicht gelänge es mir ja doch, wichtige Ergebnisse zu ermitteln, zwar ohne Honorar für mich, aber doch mit der Aussicht auf eine schnellere Abwicklung der Erbgeschichte.

Meine Mutter ist zwischenzeitlich völlig entmutigt und möchte beinahe allen Erbschaftsansprüchen entsagen, weil das Wühlen in der Vergangenheit alte Wunden aufreißt und die Nachweisprobleme unübersehbar werden. Wie soll man gegenüber einem Gericht heute die familiäre Abstammung belegen, wenn durch die Kriegsfolgen, durch jahrelange Zwangsarbeit im russisch besetzten Ostpreußen sämtliche eigenen amtlichen Papiere verloren gegangen sind? Was macht man, wenn alle in Frage kommenden staatlichen Standesamtsunterlagen und Kirchenbücher aus der Zeit von 1874 bis 1945 vernichtet wurden? Wie belegt man die eigenen Existenz und Abstammung, wenn keine deutsche Behörde ein diesbezügliches Papier ausstellen kann bzw. nur bescheinigt, daß die persönlichen Daten aufgrund eidesstattlicher Versicherung aufgenommen wurden? An die eigene, amtlicherseits irritirend fragile Existenz erinnert zu werden, schmerzt und rührt an tiefer liegenden, noch unangenehmeren Erinnerungsschichten, die man jahrzehntelang erfolgreich mit viel Arbeit zu verdrängen vermochte.

Ich mache mich an die Arbeit:
Es gibt noch lebende Zeitzeugen, die bei einem Notar eidesstattlich versichern können, daß mein Großvater mehrere Schwestern hatte, darunter die Mutter der Erblasserin. Auf gleiche Weise gelingt es nachzuweisen, daß die heute erbberechtigten Cousinen der Erblasserin tatsächlich Kinder jener nunmehr eidesstattlich versicherten Geschwister der Mutter der Erblasserin sind. Alle Beteiligten sind heute hochbetagt um die 80 Jahre alt oder älter. Alle zu klärenden Anliegen müssen entsprechend sorgfältig vorbereitet und aufwändig betreut werden. Alles ist etwas umständlich und mühsam, aber zu bewältigen.

Parallel zu den oben genannten Bemühungen nehme ich Kontakt auf zu der „Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht“, kurz WASt genannt. Der verschollene Halbbruder der Erblasserin wäre, wenn er noch lebte, ein vorrangiger Erbe. Cousinen und Cousins sind in der gesetzlichen Erbfolge nachrangiger. Daher ist es entscheidend, über den Verbleib des Horst Lothar Müller eine klare amtliche Aussage zu erhalten. Die WASt teilt nach ca. 3 Monaten mit, daß sie Fragen über diesen Mann Mangels Unterlagen nicht beantworten kann (www.dd-wast.de).

Im November 2009 wird der Haushalt der Verstorbenen aufgelöst. In enger Abstimmung mit dem Nachlasspfleger gelingt es, die Papiere und Fotoalben zu erhalten. Ich muß versichern, daß ich allen interessierten Erben den Zugang dazu ermöglichen werde. Zwischen den Papieren finde ich noch Originalunterlagen aus den frühen 1950er Jahren über die vergeblichen Nachforschungsversuche nach dem verschollenen Horst L. MÜLLER: unter anderem ein kurioses Antwortschreiben des Polnischen Roten Kreuzes in der Britischen Zone; Organisationen der polnischen Exilregierung in London existieren unter dem Schutz der Briten nach 1945 offenbar noch weiter.   Außerdem finde ich Hinweise auf SUPPLIETH-Geschwister, Geschwister des 1918 gefallenen Vaters.

Der Familienname SUPPLIETH ist äußerst selten in Deutschland. Das aktuelle Telefonbuch nennt knapp 30 Einträge dieses Namens deutschlandweit. Ich telefoniere etwa die Hälfte dieser Namensträger ab. Ich kann keine Verwandtschaft zu erbberechtigen Familienmitgliedern ermitteln. Bei genauerem Studium der ererbten Papiere finde ich zwischen alten Durchschriften von Lastenausgleichsanträgen aus den 1950er Jahren auch Hinweise auf ein Erbverfahren, in dem es um Wertpapiere eines ebenfalls 1945 verschollenen Walter SUPPLIETH geht. Walter war ein Bruder des Erich, mithin ein Onkel der Erblasserin. Dieser Onkel war Lehrer in Königsberg und Besitzer von Wertpapieren, die auch nach 1945 noch werthaltig waren. Die Erblasserin war damals erbberechtigt neben anderen benannten Verwandten. Und diese benannten Verwandten waren eine Cousine und ein Cousin aus der SUPPLIETH-Linie.

Ich schreibe an Meldebehörden, werde an Stadtarchive weitergeleitet und erfahre folgendes: der SUPPLIETH-Cousin ist kinderlos und verwitwet schon vor etlichen Jahren in Stendal verstorben. Die SUPPLIETH-Cousine lebte in Gelsenkirchen, verstarb 1984 und hinterließ zwei Söhne mit Namen WITTENBERG. Es gelingt, einen davon in Dortmund lebend aufzuspüren.

Im Frühjahr 2010 versuche ich, erstmals telefonisch Kontakt aufzunehmen, um zu überprüfen, ob es sich um die richtige Person handelt. Wie beginnt man so ein Gespräch? Hallo, ich will mal eben wissen, wer Ihre Eltern und Großeltern waren, möglicherweise haben Sie was geerbt...? Klingt nach einer primitiven Telefonabzocke. Ich habe mein Anliegen wohl überzeugend dargestellen können. Man bestätigt bereitwillig und erfreut meine Vermutung. Ich habe einen Erbberechtigten gefunden. Damit erschließt sich auch der Zugang zu den anderen Erben aus dem Familienzweig mit einem Anrecht auf insgesamt 50 % des Nachlasses.

Im November 2010 scheint die schwierige Nachweisfrage mit sehr viel Papier, mit vielen Beglaubigungsstempeln und notariellen Bestätigungen amtlich befriedigend beantwortet. Wir werden beim Nachlassgericht vorstellig, um einen Erbschein zu beantragen. Es wird stundenlang und peinlichst genau jedes einzelne Verwandtschaftsverhältnis überprüft. Wo ist z.B. ein Bruder meiner Mutter geblieben, der in dieser Erbgeschichte auch erbberechtigt wäre? Meine Mutter hat ihn im August 1947 im russisch besetzten Ostpreussen beerdigt. Warum gibt es darüber keine ordentlichen Papiere? Weil der tote Bruder nahezu mit bloßen Händen in Schaaken verscharrt werden mußte. Niemand hat davon Notiz genommen. Es starben sehr viele Deutsche in dieser Zeit. Keiner hat sie gezählt oder erfaßt. Die sowjetischen Sieger behandelten die eroberten Deutschen nicht sonderlich pfleglich. Tote wurden einkalkuliert, waren teilweise auch beabsichtigt. Erinnerungslast steigt ins Bewußtsein, verdrängte Trauer und Fassungslosigkeit über die hilflos erscheinenden Erklärungsversuche vor einem korrekten Sachbearbeiter. Noch eine eidesstattliche Versicherung wird nötig.

Wegen des verschollenen Halbbruders der Erblasserin genügt keine eidesstattliche Versicherung. Er muß amtlicherseits für tot erklärt werden. Das ist ein langwieriges gerichtliches Verfahren, geregelt nach Verschollenheitsänderungsgesetz von 1951. Meine Mutter stellt im November 2010 beim Amtsgericht Oldenburg den entsprechenden Antrag. Im Juli 2011 ergeht ein gerichtlicher Beschluß über die Todeserklärung, der im September 2011 rechtskräftig wird. Nun endlich kann der Erbschein beantragt werden. Ein neuer Termin, erneute peinlich genaue Prüfung sämtlicher Urkunden und Verwandtschaftsverhältnisse – keine Beanstandungen. Ende Oktober 2011 gibt das Nachlassgericht Kiel den lang erwarteten Erbschein aus. Meiner Mutter steht nach gesetzlich geregelter Erbfolge ein Achtel vom Gesamterbe zu.

Der Erbschein und weitere beglaubigte Kopien von Personaldokumenten müssen bei der kontoführenden Bank der Erblasserin vorgelegt werden. Die Bank verweigert die Auszahlung und besteht auf Kündigungsfristen der dort hinterlegten Nachlasssumme. Erst voraussichtlich Ende Februar 2012 werden die Erbanteile an die Erbberechtigten ausgezahlt werden können. Ich hoffe, daß die betagten Erbberechtigten weiterhin gesund bleiben. Die Erfahrungen dieser Erbgeschichte sollte alle noch lebenden alten Ostpreußen und deren Verwandte motivieren, für ein ordentliches Testament zu sorgen, um den möglichen Erben aufwändige und kostspielige Nachweisbeschaffungen und Jahre dauernde, mühsame Verfahren zu ersparen.

Was hat es nun mit diesem merkwürdigen Namen SUPPLIETH auf sich? Ich habe nie danach besonders gesucht, aber die SUPPLIETHs auf SUPPLIETHEN sind mir gelegentlich bei meinen Recherchen im Berliner Staatsarchiv begegnet. So bin ich neugierig geworden auf diese Familie:

Die bisher älteste Kunde gibt eine Besitzbestätigung des Ordens im Jahre 1410 für Hanicke zu Sapolitten. In dieser Urkunde wird bestätigt, daß der Pruße Hanicke 3 Besitzbriefe vorweist, die er in eine Urkunde zusammengefaßt haben möchte. Ein Brief lautet über 3 Haken und ist ausgestellt vom Obersten Marschalck des Ordens Seyfried von Danefeld. Der nächste über 2 Haken ist ausgestellt vom Obersten Marschalck Ulrich von Jungingen und der 3. Brief über 3 Morgen ist unterzeichnet von Johan von Urich Landvogt zu Samland. Alle 3 Besitzbriefe hat Hanicke (zu seinem bestehenden Besitz Sapolitten wahrscheinlich hinzu-) erworben. In Anerkennung seiner getreuen Dienste wird seine vorgetragene Bitte gewährt. In der Schlußformel heißt es:Zu ewigen Gedächtniß undt Besezung dieser Dingen hab[en] Wir unser Insigel an diesen Brieff laßen hengen der da gegeben ist uff dem Hause Königsbergk nach der Jahr Zahl unsers Herrn vierzehen Hundert undt danach im Zehenden Jahr, den Freytag nach Epiphanie, des seindt gezeuge unser viel lieber Bruder, Bruder Friedrich Schotte Hauß Kumptur zu Königsbergk, Bruder Albrecht Graff von ..lemunde, Bruder Dietterich unser Capplan, Conradt Steinheimer unser Compan undt viel Erbar Leuthe." Das Datum Freitag nach Epiphanie müßte im Jahre 1410 umgerechnet dem 7.Januar entsprechen. Die Urkunde wurde also noch vor der desatrösen Schicksalsschlacht bei Tannenberg/Grunwald ausgestellt, in der so viele Ordensleute umkamen. Die Abschrift ist mit der Überschrift „Hanß und Melchior Supplit Handtveste“ versehen. Die angegebenen Flächengrößen entsprechen nach heutigem Maß insgesamt etwa 50 Hektar.

Die nächste Kunde über diese Familie liegt aus dem Jahre 1520 vor: 
        >>Trotz der scheinbar guten Verhältnisse zum Orden hatte sich, wie aus einem Vorkommnis des Jahres 1520 hervorgeht, der alte Glaube gerade im Pobethenschen besonders stark erhalten. In diesem Jahre, während des Krieges zwischen dem Orden und Polen, befürchtete Hochmeister Albrecht eine Landung der letzteren an der samländischen Küste. Der in Pobethen ansässige Valtin Supplit, ein preußischer Freier, der aber noch für einen geheimen Waideler, einen Priester der altpreußischen Religion, gehalten wurde, ließ dem Hochmeister mitteilen, daß er wohl ein Mittel zur Beruhigung der geängstigten Bewohner besäße, worauf ihn dieser auch gewähren ließ.
        Im Beisein aller Einwohner opferte nun Supplieth am Rantauer Ufer einen schwarzen Bullen, worauf sich der Sage nach das Ufer derartig im Aussehen veränderte, daß die zu Polen haltenden Danziger Schiffe nicht zu landen wagten. Auf dieses Wunder hin wurde Supplieth hoch verehrt, leider blieben aber durch diese Opferung auch die Fische dem Strande fern, so daß die Boote fünf bis sechs Meilen weit in die See fahren mußten, wozu aber viele nicht den Mut hatten, da eine Anzahl bei dem Wagnis ertranken.
        Die Klagen über das Fernbleiben der Fische kamen auch zu Supplieth, der ein Versehen darin zugab, daß er bei seiner Opferung alles vom Lande gewiesen habe und dabei die Fische nicht ausgenommen habe: diese würden aber durch ein neues Opfer wiederkommen.
        Über diese Opferung berichtet Hennenberg in drastischer Weise:
        Es hat onser lieber fromer Gott ein zeitlang Fische in fülle bescheret / was theten aber gottlose ondanckbare Buben: Henckten die Fische mit den schwentze auff / steupten sie / sprechende: sie solten so bald nicht wider kommen. Was geschicht: Gott entzeucht ihnen seinen gnedigen Segen nicht onbillich / das sie der Fische wenig genug fingen / derhalben hetten sie den Segen Gottes gern widerumb gehabt / suchen ihn aber nicht recht / Sondern es schlagen sich sechs Dörffer im Pobetischen Kirchspiel zuhauff / ond wehlen anno 1531 einen Worsskaite / nach alter Preußscher gewonheit / keuffen zwolff tonnen Bier / nemen eine fette Saw / darüber der Worsskaite etzliche Abgöttische Gebete thut / ihre Abgötter anrufent / ihnen wider glück zugeben / darnach schlachtet er die Saw / in beisein des Volckes / beyderley Geschlechts / solcher sechs Dörffer / brattens / fressen / sauffen / bis in den siebenden tag. Das Eingeweide / knochen / ond was sonsten obrig / verbrannten sie mit Fewer.
        Auf Geheiß des Bischof von Polentz und des Vogtes von Drahe in Schaaken mußten alle an dem Opfer anwesenden Männer - es waren ihrer dreiundsiebzig aus acht Dörfern - in Pobethen Buße tun. Zu diesem Zweck mußten sie sich halb angekleidet in dder Pobethener Kirche einfinden, wo ihnen der preußisch redende Pfarrer aus Legitten das verderbliche ihrer heidnischen Gebräuche vorhielt; darnach erhielt Supplieth von jedem seiner Genossen zwei Rutenstreiche. Noch ein Jahr mußten sie jeden Sonntag vor dem Altar stehen und fleißig den Strafpredigten zuhören. Diese Strafausführungen waren im ganzen Samland bekannt geworden, und um sie anzusehen, strömten von überall Leute herbei, so daß noch weitere Pfarrer im Freien predigen mußten. << (Quelle: Das westliche Samland, Oscar Schlicht, Dresden 1922)

Aus dem Jahr 1685 liegt eine inhaltsreiche Akte vor, die von Melchior Supplitt aus Supplitten berichtet, der mit seinem alten Vater (dem oben genannten Kirchenvorsteher Melchior Supplitt), mit dem Amtmann und der ganzen Nachbarschaft permanent im Streit liegt. Jahrelang brechen immer wieder Konflikte und Zwischenfälle aus, in denen sich nur Melchior SUPPLIETH immer wieder ungerecht behandelt sieht und er gelegentlich mit völlig überzogenen Maßnahmen zur Selbstjustiz greift. Dadurch eskalieren die Auseinandersetzungen und der Amtmann muß regulierend eingreifen. Es scheint, daß sich die ganze Welt gegen Melchior Supllitt junior verschworen hätte und er mit der ganzen Welt in ständiger Auseinandersetzung lebte - ein Alptraum für die Nachbarn, für die Behörden und Gerichte, die mit seinen Klagen überschüttet werden. Man nimmt ihn wohl nicht wirklich ernst, glaubt dem notorischen Querulanten nicht mehr und läßt seine Klagen länger unbearbeitet liegen, was diesen zu immer heftigeren Vorwürfen gegen die herrschaftlichen Amtsträger herausfordert. Am 2. und 3. August kommt es zu einem Ortstermin im Amt Grünhoff. Der dortige Amtmann muß sich verantworten vor den angereisten hohen Commissarii aus Königsberg, die die eskalierten Rechtshändel untersuchen und ein für alle Mal regeln sollen. In einem folgenden Beitrag werde ich die interessanten Akten im Wortlaut wiedergeben. Alles in allem ein Beispiel für eine vorbildlich reagierende preußische Justiz: korrekt und mit nahezu psychologischem Feingefühl begegnet man dem prußischen Kohlhaas, obwohl die Geduld der Beteiligten durch jenen Supplitt bis zum Äußersten strapaziert wird. Siehe auch : http://genealogischenotizen.blogspot.de/2011/12/klagen-des-melchior-supplieth-aus.html

In den sogn. Praestations-Tabellen (Steuerlisten) werden folgende Besitzer auf Suppliethen geführt:

1766  Friedrich SUPPLIETH 3 Hufen 6 Morgen 150 Quadratruthen
          George SUPPLIETH  3 Hufen 6 Morgen 150 Quadratruthen
          (zusammen ca. 105 Hektar)

1773  Friedrich u. George SUPPLIETH (Besitzgröße wie oben)
1778  wird Suppliethen so beschrieben:
Die cöl[lmischen] Einsaaßen der Dorfschaft Suppliethen geben ad protocollum, wie sie in der totalitaet 6 Huben 13 Morgen Land besäßen, von welchem drey Huben 13 Morgen in seinen apparten Grentzen und 3 Huben in den Grentzen der Dorfschaft Woythnicken lägen. Von diesem Lande zahlten jeder der zwey Frey Einsaaßen 2rthlr 25g 12½ s, wie solches in der angeschloßenen Praest.Tabelle näher nachgewiesen.
        Sind verpflichtet, zum Schloße, dem Amtshause, dem MertzKeller und dem Brauhause alle Baumaterialien conjunctim mit den anderen Freyen anzufahren, wozu beide eine Fuhre zusammen spannen, auch Handlanger zu stellen; Kirchen und Schulen Onera zu praestiren.
        Die Einwohner sind verpflichtet in der cöllmischen Pobethenschen Mühle zu mahlen, wovor Eigenthümer derselben einen Canonem an das Amt zahlet.
        Sie gehören zur Pobethenschen Kirche und zur Perteltnickenschen Schule.
Ein Radmacher Gottlieb Hübner, welcher unter denen Instleuten aufgeführet, hat Erlaubniß bis zum Absterben sein Gewerbe zu treiben, zahlet Schutzgeld an das Amt und Nahrungsgeld an die Accisecasse.

1778  sind die oben genannten Eigenthümer verstorben. Die Witwen führen den Hof weiter:
          Friedrich Supplieth Wittwe und George Supplieth Wittwe.
Auf dem Hof leben folgende Instleute: Melchior Roesnick, Gottlieb Hübner, Friedrich Ziegler bei der Wittwe Friedrich Supplieth. Johann Liedtcke, George Schwoebbe werden als Hirten beschäftigt.

1784  Samuel Gottlieb und Johann Ernst SUPPLIETH sind Besitznachfolger auf Suppliethen.
In den 1820er Jahren ist Suppliethen im Besitz von Samuel Gottlieb SUPPLIETH allein. Dieser besitzt noch weitere zugekaufte Flächen in der Nachbarschaft.

Um 1835 gerät Suppliethen in andere Hände. Ich vermute, daß es nach dem Tod des alten Samuel Gottlieb SUPPLIETH im Jahre 1828 im Zuge von Erbschaft und Teilung nach über 500 Jahren zum Verkauf des Familienbesitzes kam.

Die Namensträger leben hauptsächlich im mittleren westlichen Samland, in und um Pobethen. Siehe auch Adressbuch des Kreises Fischhausen von 1922: http://adressbuecher.genealogy.net/addressbook/547465e41e6272f5d04abf3c?offset=3150&start=S&max=25

Suppliethen: im Güteradressbuch von 1897 ist das Gut mit 197 Hektar eingetragen und liegt etwa 3 km südlich des Kirchdorfes Pobethen, etwa 20 km nordwestlich von Königsberg.

Mir liegen viele noch unveröffentlichte Daten zur Familie SUPPLIETH vor. Alle heutigen Namensträger sind wahrscheinlich auf die alte prußische Familie SUPPLIETH aus SUPPLIETHEN zurückzuführen. Gern beantworte ich Fragen und freue mich über Hinweise und Ergänzungen.

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Freitag, 25. November 2011

Erinnerungen an den Dorfkrug in Stombeck

Betty Schweichler 1938
Von verschiedenen Lesern meiner BLOG-Beiträge wurde ich gefragt, was denn in einem ostpreußischen Dorfkrug früher so getrunken wurde. Meine vor einiger Zeit erschienenen Geschichten über den Dorfkrug in Stombeck beleuchten weit in der Vergangenheit liegende Zeitumstände. Interessant ist aber auch, wie die Leute z. B. in den 1930er Jahren gelebt und gefeiert haben. Hierzu habe ich als Zeitzeugin meine Mutter befragt (Betty geb. Schweichler *1932 in Stombeck). Das hat sie berichtet:

Das Getränkeangebot:
Das Bier kam aus Königsberg-Ponarth. Die Bierflaschen trugen auf dem Verschluss die Signatur JPS (Brauerei Johann Philipp Schifferdecker). Im Volksmund hieß die Abkürzung auch: „Jeder Ponarther säuft“. Für den täglichen Bedarf gab es Flaschenbier. Zu größeren Veranstaltungen wurden Bierfässer bestellt.

Nicht-alkoholische Getränke:
Zitronen-Brause und Himbeer-Brause (mit echtem! Geschmack)
dunkles Bier/ Malzbier

Hochprozentiges - hauptsächlich von Teucke & Koenig aus Königsberg:
Korn
Rum (überwiegend für Grog)
Weinbrand (trank man gern mit einem Zuckerwürfel und Kaffeebohne)
Charlotte & Kurt Schweichler
Königsberger Kümmel

Wein und Sekt – nur für besondere Veranstaltungen

Liköre:
Königsberger Kaffeelikör
Aprikosen-Brandy
Kirsch mit Rum
Escorial Grün
Pfefferminzlikör
Bärenfang
Danziger Goldwasser

Neben den regelmäßigen Festen (Pfingsball, Feuerwehrfest, Fischerball) gab es Familienfeiern im Krug. Hochzeiten fanden hier statt, weil die privaten Wohnverhältnisse oft nicht ausreichten für viele Gäste. Für solche Feste wurde das Getränkeangebot den Wünschen der Gäste angepaßt und besonderes eingekauft. Dann gab es z.B. Sekt und Wein, aber auch „feinere“ Liköre, die im üblichen Alltagsgeschäft kaum nachgefragt wurden. Außerdem wurden Musiker und Aushilfskellner engagiert. Falls etwas von den feinen Fest-Getränken übrig blieb, bereicherten sie das alltägliche Angebot.

Die idyllische Lage des Kruges direkt am Haffufer lockte im Sommer auch Gäste von außerhalb an. Übernachtungsmöglichkeiten wurden jedoch nicht angeboten. Aber gelegentlich ließ mein Großvater junge Leute in der Scheune im Heu schlafen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß auf Tour waren.

Außerdem verkauften meine Großeltern im bescheidenen Umfang sogn. Colonialwaren und Naschereien, die auf dem Lande nicht selbst produziert werden konnten. Im Krieg wurde der Verkauf eingestellt, weil meine Großmutter die umständlichen Bezugsscheinformalitäten und Markenzählereien zu aufwändig für den nur nebenbei betriebenen Verkauf fand. Sie mußte sich ab 1942 um die ganze Wirtschaft allein kümmern, bekam "Fremdarbeiter" für die Landwirtschaft zugewiesen und fröhliche Feiern im Krug waren grundsätzlich verboten. Wegen der Behandlung der Fremdarbeiter gab es gelegentlich bedrohliche Auseinandersetzungen mit Parteigernegrößen, denen der familiäre menschlichen Umgang meiner Großmutter mit ihren Arbeitern nicht paßte. Man schaute gelegentlich überraschend vorbei und verprügelte die harmlos am Feierabend beieinander sitzenden Leute. Offenbar war man nicht zufrieden, wenn nicht überall Angst und Schrecken herrschte. Tragisch, daß der Initiator dieser Schlägereien ein Schwager meiner Großmutter war. Der politische Riß ging quer durch die Familie.

In den Kriegsjahren war das Angebot an Likören stark eingeschränkt (nur mit Bezugsschein). Bier und Korn konnte man wohl ohne Beschränkungen ausschenken. Gelegentlich gab es Sonderzuteilungen von Rotwein aus Frankreich.

Im Januar/Februar 1945 flüchtete die Familie des parteitreuen Schwagers aus Lobitten rechtzeitig in den sicheren Westen. Meine Großmutter erhielt aus der Richtung aber keinen Hinweis, keine Warnung, gar nichts, obwohl das ganz einfach per Telefon möglich gewesen wäre. Die Familien SCHWEICHLER aus Stombeck und SEDDIG aus Willkeim erlebten wie viele andere Bewohner die Schreckensjahre von 1945 bis Herbst 1948 im russisch besetzten Ostpreußen.

Auf der Beerdigungsfeier von Onkel Franz in Oldenburg/Holstein (Franz Bojahr 1888 – 1974, verheiratet mit Frieda geb. Schweichler, Schwester meines Großvaters) gab es noch Teilnehmer, die sich scherzend damit rühmten, sie hätten meinen Großvater, den Krüger Kurt Schweichler (1902 - 1999), einstmals auf einem Fest in Stombeck „blankgesoffen“: sämtliche Sektbestände sollen geleert worden sein. Es klang nach einer vergnüglichen, feucht-fröhlichen Erinnerung.

Erinnerungen. Mehr ist nicht geblieben. Stombeck existiert nicht mehr.


Der Krug in Stombeck, in der Mitte stehend Kurt Schweichler. Direkt hinter den am rechten Bildrand sichtbaren Bäumen bzw. hinter dem nördlichen Giebel des Kruggebäudes befindet sich das Haffufer.

Die ca. 10 Wohngebäude am Haffufer in Stombeck wurde in den 1970er Jahren aufgegeben und nach und nach abgetragen. Heute findet man nur noch mit Mühe einige Reste von Grundmauern.

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Dienstag, 28. Dezember 2010

Heinrich von Schwichel 1), ein Glocken- u. Geschützgießer in Preußen zu Beginn des 16. Jh. und Urahn der ostpreußischen Familie Schweichler; ein genealogisch-campanologischer 2) Forschungsbericht


Ausgangspunkt meiner Ermittlungen ist zunächst die Kölmer- und Krügerfamilie Schweichler in dem kleinen Fischerdorf Stombeck am Kurischen Haff gewesen. Dort, ca. 25 km nördlich von Königsberg, ist meine Mutter geboren, dort hat diese Familie mehr als 150 Jahre den Dorfkrug und einen Hof von ca. 15 Hektar bewirtschaftet. Die Verhältnisse lassen sich in den Kirchenbüchern von Powunden und in Akten des Amtes Schaaken und Neuhausen gut rekonstruieren 3). 1792 kommt Johann Ernst Schweichler an das Kurische Haff, ein Kölmersohn aus Damerau (Kirchspiel Schaaken), und heiratet die einzige Tochter Sophia des kurz zuvor verstorbenen Hochzinsbauern in Willkeim und Schankwirtes in Stombeck Michael Gelaick. Johann Ernst gründet mit dieser Verbindung den Stombecker Zweig der Familie Schweichler.

In Damerau besitzt der Vater von Johann Ernst, Johann Friedrich Schweichler, einen kölmischen Hof von 3 Hufen. Wie sich ermitteln läßt, stammt Johann Friedrich aus Kalkeim im Kirchspiel Heiligenwalde. Er hat den Besitz in Damerau erst in den 1760er Jahren erworben und dort seine Familie gegründet.

Auf der Suche nach Informationen über den Familiennamen Schweichler findet sich in den APGs ein Aufsatz von Helmut Walsdorff zur Geschichte des Kirchspiels Heiligenwalde und über die Einwohner von Kalkeim 4). Darin entdecke ich weiterführende Hinweise zu Schweichler: daß sie dort seit dem 16. Jh. ansässig sind und der erste Besitzer des Familiengutes der Glocken- und Geschützgießer Heinrich von Schwichel ist. Es gelingt der eindeutige Nachweis, daß Johann Friedrich Schweichler aus Damerau in Kalkeim geboren ist. Durch die klar zu belegenden Besitzverhältnisse des fast 300 Jahre im Eigentum der Familie Schweichler stehenden Gutes in Kalkeim ist Heinrich von Schwichel eindeutig als Vorfahre anzusehen. Ich bin neugierig geworden und konzentriere meine Forschungen auf diesen Heinrich von Schwichel, fahnde nach weiteren Hinweisen in entsprechender Literatur und schaue in Originaldokumente im GStAPK 5). Wer ist dieser Heinrich, wie hat er gelebt, welche Lebenszeugnisse hat er hinterlassen, woher kommt er, in welche Familienzusammenhänge läßt er sich einordnen? Und wie ist aus von Schwichel dann der Name Schweichler geworden?

In der Altpreußischen Biographie finde ich den nächsten gedruckten Hinweis auf Heinrich: „van Swichel (von Schwichel), Henrich (Hinnerik, Heinrich), † nach 1537; v.S. war Büchsenmeister, Büchsen- und Glockengießer und von 1515 bis 1537 nachzuweisen. Er war vom Meister in Livland zum Hochmeister geschickt und von diesem als Diener auf Lebenszeit verpflichtet worden. Er erhielt im September 1515 Paßbriefe, um seine Frau, die sich damals in der Stadt Kampen aufhielt, mit Hab und Gut nach Preußen holen zu können. v.S. wurde 1516 dem Erzbischof von Magdeburg als Glockengießer namhaft gemacht und 1519 wieder nach Livland empfohlen. Er scheint jedoch in Preußen geblieben und nach der Säkularisation in die Dienste des Herzogs getreten zu sein. Denn er erhielt auf seine Bitte hin im März 1537 die Genehmigung, das Dorf Seken (auch Sefen geschrieben) bei Kreuzburg, das ihm zur Belohnung für seine Dienste verliehen war und das er seiner Schwachheit halber nicht mehr besetzen und halten konnte, an Crafft von Vestenberg zu verkaufen. Er beabsichtigte damals, mit seiner Familie in ein Haus zu ziehen, das er an einem nicht genannten Ort von Valentin Spilman gekauft hatte. Nach dem ersten Weltkrieg waren in Ostpreußen noch fünf vom ihm gegossene Glocken vorhanden, und zwar je eine in Marienthal, Krs. Rastenburg (1518), in Thierenberg, Krs. Samland (1522) und in Böttchersdorf, Krs. Bartenstein (1525) und zwei in Medenau, Krs. Samland (beide 1521).“ 6)

Es werden dazu Quellen benannt, die sich bei Herausgabe des Biographiebandes im sogn. Archivlager Göttingen befinden und heutzutage in das GStAPK eingegliedert sind. Außerdem wird auf das Buch „Beiträge zur ostpreußischen Glockenkunde“ von Richard Dethlefsen 7) verwiesen, worauf ich noch zurückkommen werde. Ich mache mich im Archiv in Berlin-Dahlem an die Arbeit, durchsuche Findbücher und fordere Akten zur Einsicht an. Die gefundenen Archivdokumente in Verbindung mit den Glockenfunden vermitteln folgendes Bild in chronologischer Reihenfolge:

 
19.07.1514
Wolter von Plettenberg 8) schreibt an den Hochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach 9) (nachfolgend abgekürzt HM), daß “Meister Heinrich umb furderliche vurschriffte ann Er/F/g/ [eure fürstliche Gnaden] ßeynnenthalben zu geben gepetenn, dyweile hre sich dann begin unß unde unßer gebittigere auffrichtig myth seynem ambthe ghehaltenn habenn wyr Im dye nicht wissenn zu weigerenn, ...”10) In den Dokumentensammlungen des Ordens in Preußen findet sich hier die erste Kunde über Heinrich. Er läßt sich, wie zu damaligen Zeiten üblich, von seinem Landesherrn in Livland dem Hochmeister des Ordens in Königsberg empfehlen. Nahezu gleichlautende Empfehlungsschreiben für alle Arten fürstlicher “Dienstleister” begegnen mir immer wieder bei meinen Recherchen. Einerseits zeigen sich auf diese Weise die Herrscher ihren Untergebenen gewogen (der Empfohlene hat darum gebeten und man gewährt die Bitte; der Fürst dient seine Untertanen nicht gegen ihren Willen anderen Herrschern an!), andererseits erweist man fürstlichen Nachbarn seine Freundschaft, indem man gutes Personal auch weiterreicht.

23.09.1514
W.v.Plettenberg meldet dem HM die Absendung des Büchsengießers Meister Heinrich; Tuckum, Sonnabend nach Mauricii 1514 11). Aus einem der regelmäßigen Berichte W.v.Plettenbergs an den HM in Königsberg kann ich nun rückschließen, daß Heinrich wohl Ende September 1514 auf einem der zwischen Livland und Preußen verkehrenden Schiffe in Königsberg eintrifft. Unter Livland versteht man ein Gebiet, welches die Städte Riga und Reval [Tallinn] umfaßt, welches in etwa den heutigen Staaten Lettland und Estland entspricht. Man mag einwenden, woher ich denn wisse, daß dieser Heinrich denn der gesuchte Heinrich von Schwichel sei. Wenn ich alle aufgefundenen Dokumente und Nachweise im Zusammenhang betrachte, wird die Schlüssigkeit eindeutiger. In den Schreiben aus Livland heißt es zunächst nur “Heinrich”, gelegentlich mit dem Zusatz Büchsengießer. In den folgenden Schreiben des preußischen Ordens finde ich zum ersten Mal und dann immer wieder den vollen Namen “Heinrich von Schwichel”. Es gibt in dem gesichteten Zeitraum keinen zweiten Meister mit diesem Vornamen. Außerdem bezieht sich ein späteres Schreiben des HMs auf Heinrich von Schwichel und die geschehene freundliche Empfehlung des Wolter v.Plettenberg. Auf die verschiedenen Schreibweisen des Namens komme ich später noch zurück.


12.09.1515
Sonntags nach Brigidy 12) : Brief an Burggmeister und der Stadt Campen, doch die Gemahell des lieben und getreuen Dieners Heinrich von Schwichell mit Hab und Gut folgen zu lassen und der Bestätigung der In-Dienst-Nahme des Heinrich von Schwichell auf Lebenszeit 13). Fast ein Jahr nach der letzten Erwähnung erfahre ich hier, daß Heinrich sich bei seinem neuen Dienstherrn wohl erfolgreich hat etablieren können. Es ist anzunehmen, daß er als Diener des ordensmeisterlichen Hofes im Königsberger Schloß untergebracht ist. Er hat sicherlich erfolgreich Büchsen (die Kanonen in der damaligen Ausdrucksweise) und nachweislich erste Glocken gegossen und wird daher vom HM in Dienst auf Lebenszeit genommen - man könnte in heutiger Sprache sicherlich sagen: verbeamtet!

Der Brief des HM an den Bürgermeister der Stadt Kampen ist im Originalwortlaut in vielerlei Hinsicht bedeutsam: “...wie er sich vor ettlicher Zeyt bey euch mit eynem elichem gemahell, der Ime Dan biß her vorgehalte, versehenn hab, nu hatt sich gemelter unßer Diener sein lebenlang zu unns Zu Dienst verschrieben und begeben, und uns mit fleissig demüttig Bethe, Ime ein genedige furschryfft an euch, damit Ime solcher sein gemahell, sampt Iren Hab und gutten volge mug zuthun gesucht, die wir Ime nicht haben wyssen abzuschlaenn, ...“

Es stellt sich zunächst die Frage, welche Stadt „Campenn“ gemeint sein könnte. Es geht hier eindeutig um eine ordentliche Stadt mit den damals üblichen Gremien der Selbstverwaltung mit Bürgermeister und Rat. Heutzutage fällt uns möglicherweise als erstes der Ort Kampen auf Sylt ein, der jedoch vor 500 Jahren die Suchkriterien bei weitem nicht erfüllt und womöglich noch nicht einmal existiert hat. In Holland gibt es eine Stadt Kampen an der Ijssel, an einem Zufluss zum Ijselmeer gelegen, eine wohlhabende Hansestadt mit jahrhundertealten Handelsverbindungen nach Preußen und in die baltischen Länder. Mit dieser Stadt führt der Orden seit hochmittelalterlichen Zeiten einen regen Schriftverkehr und erscheint mir daher als der einzige passende Ort.

Was erfahren wir noch aus dem oben genannten Schreiben: Heinrich ist seit „ettlicher Zeyt“ verheiratet mit einer „Gemahel“ in Kampen, welcher von ihrer Familie zunächst nicht in die Fremde nachzureisen gestattet wird. So muß sich Heinrich überzeugende Unterstützung von seinem Dienstherrn erbitten. Der möchte einen tüchtigen Gießer im Lande halten und veranlaßt den Bürgermeister der Stadt Kampen dahingehend zu kooperieren, daß „nicht volge lassen wollet dasselbig nicht gestatten und Euch damit Ime sein elicher gemahel volge mug, gutwillig beweißenn wollen wir in gleichem fall umb euch beschulde unnd in genaden erkennen dar vor.“ Man wolle sich im Gegenzug bei passender Gelegenheit ebenfalls gutwillig erweisen. Und die regelmäßigen Handelsbeziehungen geben dazu Gelegenheit. Es gibt immer wieder Auseinandersetzungen um säumige Zahlungen, rückständige Abgaben, gepfändete Handelsgüter und festgehaltene Schiffe.

Überzeugend für die sorgenvollen Schwiegereltern mag wohl die Versicherung der In-Dienst-Nahme durch den Hochmeister des Ordens gewesen sein. Wenn man dennoch die Tochter vor allem mit ihrem Hab und Gut, also einer nennenswerten Mitgift, nicht in den fremden Osten gelassen hat, mag sanfter Druck von seiten des Kampener Rates nachgeholfen haben.

Noch ein weiterer, sehr bedeutender Gesichtspunkt spricht für die Stadt Kampen in Holland: dort lebt der zu seiner Zeit ungemein erfolgreiche Glocken- und Geschützgießer Geert van Wou oder Meister Gherardus de Wou (1450-1527). Aus campanologischer Sicht ist er der bedeutendste Meister seiner Zeit. Er hat Glocken in Osnabrück, Hamburg, Stendal, Lüneburg, Kalkar, Münster, Xanten, Erfurt, Recklinghausen, Braunschweig, Hagen/Westf. gefertigt, um nur die wichtigsten im heutigen Deutschland zu nennen. Geert van Wou ist berühmt für seine vollkommen klingenden, harmonisch gestimmten Glocken. Meister Geert unterhält auch Geschäftsverbindungen zu Wolter von Plettenberg nach Livland. Um 1501 werden Geschütze dorthin geliefert, die in Auseinandersetzungen mit angreifenden Russen zum Einsatz kommen. Taugliche Kanonen, die nicht bei den ersten Schüssen zerbersten und auch einigermaßen treffsicher einzusetzen sind, können kriegsentscheidend sein. Außerdem ist zu erwähnen, daß 1509 Johannes Schonenborch, ein Stiefsohn des Geert van Wou, in Riga Glocken gegossen bzw. dorthin geliefert hat 14).

Aus diesen Zusammenhängen läßt sich vermuten, daß Heinrich von Holland aus nach Livland gelangt ist und daß er bei Geert van Wou seine Fähigkeiten erworben und mitgearbeitet haben könnte. Auch aus glockenkundlicher Sicht läßt sich diese Vermutung bestätigen. Der Vergleich des Herstellungsstils und die noch 1919 vom preußischen Landeskonservator Richard Dethlefsen betonte besondere musikalische Qualität der Glocken deuten auf den berühmten holländischen Lehrmeister, auch wenn Dethlefsen diese Zusammenhänge offenbar unbekannt gewesen sind.

Der in campanologischer (glockenkundlicher) Hinsicht sensationell erscheinende Zusammenhang zwischen Heinrich von Schwichel und Geert van Wou läßt sich jedoch bisher nicht durch eindeutigere schriftliche Quellen belegen. Eine Forschungsreise nach Holland in das Gemeentearchief Kampen hat leider keine sachdienlichen Funde zu Tage befördert.

Es gibt dort aus der in Frage kommenden Zeit nicht viel Material, keine leicht zu recherchierenden Einwohner- oder Steuerlisten, keine Ratsprotokolle mit Verweisen auf den Eingang eines hochmeisterlichen Schreibens aus Preußen. Mitarbeiter von Geert van Wou werden in den spärlichen Kampener Quellen in der betreffenden Zeit 1500-1515 nicht erwähnt. Wenn denn der weithin unbekannte preußische Glockengießer Heinrich von Schwichel überhaupt in campanologischer Fachliteratur Erwähnung findet, dann bisher ohne jegliche Zuordnung zu einem Meister.

1515 ist die erste von Heinrich gegossene Glocke in Böttchersdorf, Kreis Bartenstein, nachzuweisen. Sie trägt die Minuskelinschrift: santa barbar[a] heis ich de lebengen robich de tode beklach ich heinrich von svichel gos mich m ccccc xv 15) Näheres zur Glocke ist leider unbekannt.

In dieser Zeit soll Meister Heinrich auch als Gießer einer Glocke in Groß Ottenhagen im Kreis Königsberg Land tätig gewesen sein. Die Kirche hatte drei Glocken: eine kleine ohne Inschrift, eine aus dem Jahre 1606 und eine aus vorreformatorischer Zeit mit der folgenden Inschrift: Hilf / got / maria / ich rot / Al En / cristen / Selen / got/ gebot / jodoc /m.v.re.iii / bin / ich / gen(a)nt /allen elenden / sellen / sei / frei / meiner / clang16) Die Angaben „maria ich rot“ statt „maria berot“ sowie die merkwürdige Jahreszahl lassen Lese- und Übertragungsfehler der nicht mehr erhaltenen Glocke vermuten. Da Meister Heinrich zudem diesen Inschrifttypus in der Regel nicht verwendete, bleibt seine Urheberschaft fraglich.17)

In das Jahr 1515 läßt sich auch eine Glocke in Heiligenwalde im Kreis Königsberg datieren: IN GOTTES LOB EVICKLICH / ALLEN GELAUBIG SELLEN / TROSTLICH BIN GEFREIT ICH / EIN HURKINT EIGET MICH / MCCCCCCXV. 18) Diese Glocke wurde 1855 umgegossen und der Glockenspruch glücklicherweise festgehalten. Auffällig ist hier der absolut unübliche Text mit zu vermutenden autobiographischen Anteilen. Auch wenn der Name des Gießer nicht enthalten bzw. nicht aufgeschrieben ist, so lassen sich im Gesamtzusammenhang Bezüge herstellen, auf die ich noch zurückkommen werde.

Zusammen mit dem Brief nach Kampen (Sept. 1515) werden für Heinrich Paßbriefe für seine Reise zur Heimholung seiner Ehefrau ausgestellt: Sonnabent und tag brigidy, Ist unnßrem Hoff Diener lieben unnd getreuenn, mayster Haynrich von Schwichell, Buxengiesser, ain Paß Brieff uber Sehe gegebenn worde ...” und „Montags nach Brigidy Ist unßerm Buchsengiesser und lieber getreuer, Maist[er] Heinrich von Schwichell, In seinen gescheffte und farht, gen der statt Campann ein Paßbrieff gebenn word[en] uber sehe [über See], ...”19)
 
11.06.1516
Schreiben an den Erzbischoff von Magdeburg: „ ...uns bericht unser Buxen Meister und gießer, lieber und getreuer Hainrich von Schwichell, wie E / L / ettliche glocken daruber ein große gefallenn soll In willens zugiessen lassenn, wo dem alßo ist an euer lieb unßer freundlich bethe, dieselbige wolle nymanns anderst dan gemelte unßern Büxsengießer solch arbait zugießen vergonnen dann er von vorhofft und hatt sich auch dermasse mich glocken und büxsen giessen woll und genug samlich bey uns beweist das Ime gott das glück darzu auch verleyhen werdt E / L / wolle uns zu diesem Wilffarn sendt wir In vertrawen er werdt euer lieb auch beheglich dermassen erstheunen, das wolle wir uns diesel(b) E / L / freuntlich verdienen ...” 20) Hervorzuheben ist: ...und hatt sich auch dermasse mich glocken und büxsen giessen woll und genug samlich bey uns beweist... ! Der hochmeisterliche Hof ist offenbar völlig überzeugt von Heinrich´s Fähigkeiten beim Glocken- und Kanonenguß. An dieser Stelle sei angemerkt, daß sich der Guß für Glocken und Kanonen vom Material kaum unterscheidet. Für beides braucht man Bronze, eine Legierung aus Kupfer und Zinn in einem Verhältnis von etwa 80 zu 20. Für Glocken muß der Zinnanteil geringfügig höher sein, sonst wäre der Klang zu dumpf. Für Kanonen ist wiederum ein etwas höherer Kupferanteil entscheidend für die Haltbarkeit. Bruchteile von Prozentpunkten in der Legierung und die Reinheit der jeweiligen Erze sind die entscheidende Basis für die spätere Brauchbarkeit und Qualität. Hinzu kommt die bis ins letzte Detail ausgeklügelte Form, so daß die gewünschte Funktion, ein harmonischer Klang in vielleicht sogar vorgegebener Tonhöhe oder ein präziser Schuss, realisierbar ist. Beide, Schreiber und Empfänger des obigen Dokuments, tragen nicht nur den gleichen Namen, sondern sind auch nah miteinander verwandt:

Erzbischof Albrecht ist der 6 Jahre jüngere Bruder des brandenburgischen Churfürsten Joachim I. in Berlin. Er kam 1490 im Schloß zu Cölln an der Spree zur Welt und steigt zu einem der mächtigsten Männer im Reich auf: seit 1513 Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt, seit 1514 Erzbischof und regierender Churfürst von Mainz, 1518 geht auch der Kardinalshut an ihn. Gleichzeitig stehen ihm die Primaswürde und die Rechte eines Erzkanzlers im Reich zu. Erzbischof Albrecht ist nach dem Kaiser der bedeutendste Mann im Reich! Durch die Ämterhäufung vereinigt sich in seiner Person geistliche und weltliche Macht in bisher nie gekanntem Umfang. Die Ämterhäufung ist mit unangemessen hohen Zahlungen in die päpstliche Kasse nach Rom verbunden, die nur durch forcierten Ablassverkauf zu sichern sind, was letztlich den Zorn Luthers mit den bekannten Folgen hervorruft.

Hochmeister Albrecht entstammt dem fränkischen Zweig des Hauses Hohenzollern, wurde in Ansbach im gleichen Jahr (1490) geboren und 1511 sicherlich wegen seiner Verwandtschaftsbeziehungen zum polnischen Königshaus auf den Hochmeisterstuhl berufen.

Beide Albrechts sind Cousins und haben einen gemeinsamen Großvater: Albrecht III. Achilles (1414-1486), Churfürst in Berlin und Markgraf von Brandenburg-Ansbach. Die Väter beider Albrechts sind die Brüder:

- Johann Cicero (1486-99), Churfürst von Brandenburg in Berlin residierend und

- Friedrich II. (1460-1536), Marggraf in Ansbach und Kulmbach. Friedrich II. hat mit seiner Gemahlin Sophia von Polen (Tochter König Kasimirs von Polen und Elisabeth von Habsburg) 17 Kinder, versucht nach dem Tod seines Bruders 1499 -erfolglos- Regentschaftsansprüche auf den Churfürstenthron in Berlin durchzusetzen und wird 1515 wegen seines über die Maßen aufwendigen Lebensstils von zweien seiner älteren Söhne in der fränkischen Plassenburg ab- und gefangengesetzt. Zu der Zeit ist das 8. Kind aus jener Linie, Albrecht, bereits seit 4 Jahren Hochmeister in Königsberg.

10.07.1516
Erzbischof Albrecht läßt seinem Cousin, dem HM, antworten: „...Euer Liebden schreiben von wegen des Buchssengiessers Heinrichs von Sweichel haben wir sampt euer liebd[en] bitt, bekomen, und wissen von keynen glocken die wir zu giessen lassen bedacht, noch zu haben bedurffen, hirinnt isd kein arbeit der wegen bey uns verhanden, Es ist aber ettwann unser Capittel zu Magdeburg wol willens gewest ein groß glocken zugiessen lassen, ob se darzu aber noch gesynnet oder nicht wissen wir nicht, wie das nu einen furdgang bey ynen haben wurde, Wollenn wir e.l.[Euer Liebden] zu fruntschafft und gefallen die diesser furbitt mitt dem besten eindrucke sein, dann e.l. fruntliche dinste und willefarung zuerzeigen, sind wir alzeitt zuthun geneigt Dan zu Halle uff Sanct Moritzburg donnstags nach Kiliani anno -XVI21)

Hier deutet sich das erste Mal die spätere Lautverschiebung im Namen Schwichell an. Statt der in der Anfrage vorgegebenen Schreibweise Schwichell antwortet man aus Halle wie selbstverständlich mit der Schreibvariante Sweichel. Festzuhalten bleibt, die Gießerkarriere findet beim Erzbischof keine Fortsetzung, zumindest nicht nach den bisher aufgefundenen Quellen.

30.07.1517
Es schreibt der Rat der Stadt Danzig an den HM wegen strittiger Forderungen des ehrwürdiger fürstlich Gnaden Buchsenmeister Heinrich von Schwigchel genannt. Die „KyrchenVeters Sanct Joannis pffarkyrchen bynnen unser Stat bey dehn er noch hundert und LX mk vormeynt awßstehende zuhaben... “ sind mit der gegossenen Glocke nicht zufrieden und verweigern die Zahlung der Restsumme. Der HM als Heinrich´s Dienstherr hat den Rat der Stadt Danzig aufgefordert, die Sache zu klären. Aus der Antwort ist nicht ersichtlich, beim wem nun ein Fehlverhalten zu suchen ist. Wollen die Kirchenväter ihre Kasse schonen und reden wortreich das Geläut schlecht oder hat Heinrich tatsächlich eine mißklingende Glocke geschaffen? Fest steht, Heinrich hat für St. Johannis in Danzig irgend wann zwischen 1515 und 1517 eine Glocke gegossen.22)

Dienstags nach Burchardi 1517
Der HM läßt an W.v.Plettenberg nach Livland schreiben: „Nach dem uns Euer lieb eynenn Büchsengiesser mith Namen Hainrich vonn Schwichgel uff unser begeren zugefertigt welcher sich In seiner arbeytt und Kunst ein Zeyttlangk genugsam bey unns beweist, derhalbe wir Ime darumbe gethan, und vorheisthen das er sich sein lebenlangk zu uns und unsren Ordenn vorsprochen, Dieweyll er aber denn meren tayll, unßer arbeytt als mith Büchsen giessen zu diesen mall geendet, Ist derwegen an E / L / unnßer freuntlich bethe wer E / L / oder die Herren In E / L / gebiette was von Buchssenn zugießen vor hetten, dieselbigen dem gedachte Maister Hainrich von Schwichgell und sunst Nymanns zugiessen vorgonen ...”23) Heinrich hat „denn meren Tayll unßer arbeytt als mith Büchsen giessen zu diesem mall geendet“ und der livländische Landmeister wird aufgefordert, alle anstehenden Gießerarbeiten nur an Heinrich zu geben. Aus Livland ist im Jahr 1517 aber keine diesbezügliche Anforderung eingegangen.

31.10.1517
Heinrich meldet dem HM, daß der Büchsengießer Meister Peter die 160 Mark für gelieferte Arbeiten noch nicht erhalten habe. Wenn der HM seinem Herrn Dalheimer befehlen wolle, die Summe auszuzahlen, wolle Heinrich sie für Peter in Empfang nehmen. Königsberg an aller heiligen Abend 1517. Mit diesem Brief tritt Heinrich das erste Mal selbst in Erscheinung. Er unterzeichnet selbstbewußt: Williger Untherthan - Meister Heinrich von Schwichelen.24) Die Umstände lassen vermuten, daß er gut ausgebildet ist, selbstverständlich auch schreiben kann, daß er den Umgang mit hohen Herrschaften und Amtsträgern gewohnt ist und sich deshalb in einem eigenhändigen Schreiben für einen Gießer-Kollegen verwendet, mit dem er vielleicht für gewisse Aufträge cooperiert hat. Dokumente zu den sogn. Buchsen, den Kanonen, die Heinrich sicherlich viel zahlreicher als Glocken gefertigt haben mag, sind nirgends mehr zu finden.

1518
Heinrich gießt eine Glocke in Marienthal (in der Nähe von Drengfurth, Kreis Rastenburg) mit der Inschrift: + sancta · maria · heis · ich · henrich · von · svichel· gos · mich · m · ccccc · xviii .25) Die Glocke paßt von ihrer Art und Schrifttypus deutlich zu der erwähnten Glocke in Böttchersdorf von 1515.

Im Januar 2010 erreicht mich völlig überraschend eine Nachricht aus Polen, daß diese Glocke noch wohlerhalten an ihrem ursprünglichen Ort hängt 26), der heute Kosakowo heißt. Bisher ist es die einzige Kunde dieser Art. Ob die anderen Glocken Heinrichs, die Dethlefsen 1919 in seiner Glockenkunde noch beschreibt, den 2. Weltkrieg überstanden haben, muß nach Lage der Dinge bezweifelt werden. Als Beispiel für das Schicksal der Kirchenglocken im russisch besetzten Ostpreußen mag hier die Situation in Medenau stehen: „Trotz der heftigen Kämpfe in der Umgebung blieb die Kirche unversehrt. 1947 aber brannte sie bei dem Versuch, die Glocken zu entfernen aus und wurde kurz darauf gesprengt. Seit dem sind nahezu unverändert Fragmente der Nordmauer, des Turmes und des Chores erhalten.” 27) In Medenau hat Heinrich 1521 Glocken gegossen (siehe weiter vorn in der chronologischen Reihe).

03.03.1519
Dietrich von Schönburg berichtet dem HM aus Reval : „Gnedigster Herr, Meyster Heinrich, e.f.g. Buchsengiesser, der ist hie zu Revell bey mir gewesen und mich befragt, wo es e/g/ nit entkegen wer, so wer er willens etlich glocken hir zu Revell anzunemen und zugissen, hab ich von e/g/ wegen dißen bescheide geben dz Ime in keinen Weg zuvorgonnen sey an andere ende sich zuvorbinden ein zeit lang zupleiben, vermeint er doch, dz ers mit dem bescheide thun woll, Das er die glocken zwischen hie und pfingsten, wolt annemen unnd so Im dan e.f.g. zu ... Zeit zuschrieb, so wolt er alle ding sten und liegen lassen und zu e/g/ komen.28) Die Zeit drängt, Preußen befindet sich in Kriegsvorbereitungen und gute Gießer werden nun wieder nötig gebraucht. Der HM hat seit seinem Amtsantritt 1511 noch keinen Lehenseid vor seinem Onkel König Sigismund von Polen abgelegt, hat sich immer wieder mit Ausreden um die ungeliebte Zeremonie gedrückt. Seit 1466 hat das dezimierte, aber noch selbständig gebliebene Ordensland seine Souveränität an die polnische Krone verloren. 1519 hilft auch keine noch so herzliche Verwandtschaftsbeziehung mehr. Der König verliert allmählich die Geduld, will des Einflusses über das Ordensland Preußen nicht verlustig gehen. Der HM glaubt sich einer Auseinandersetzung gewachsen und läßt es darauf ankommen. Seit dem verhängnisvollen Bürgerkrieg 1453-66 suchen die HMs das Ordensland so gut es geht zu stabilieren und hoffen nach Möglichkeit die Souveränität und die im Frieden von Thorn 1466 an Polen gefallenen Gebiete zurückzuerlangen.

27.05.1519
Dieses Schreiben enthält im wesentlichen Instruktion für den Abgesandten des HMs Michael v. Drahe für seine Mission an Wolter von Plettenberg, um zur Kriegsrüstung gegen Polen Geld und Proviant zu begehren und die sogn. Kommunikation mit dem Moskowiter; Königsberg 1519 Freitag nach Cantate.29) In dem viele Seiten umfassenden Schriftstück befindet sich auf der vierten Seite unten folgender schwer zu lesender kleiner Absatz: „Irem maister Jacobenn dem alten Buchssenmaister und Hainrichen vonn Swichelt dem Buchssengisser anzusagen das sie sich uffs f... l..ß.. zu m g f begeb~ wolen.” Offenbar wird an eine auszusprechende Ermahnung zur schleunigen Rückkehr an Heinrich und einen Büchsenmeister Jacob erinnert.

[07.07.?]1519 30)
Aus der Kanzlei des HMs geht folgendes Schreiben an Heinrich in Reval: „ Ist Heinrich Buchssen glocken giesser izt zu Revell, geschrieben, wir habenn Dein schreiben empfangen und wyssen deynem Knechte Heinrichen In keinen Wege zuerlauben sich von hynne auß diesem unserm Dienste zu Dir zu begeben nach dem wir sein nicht entperen konnen, derhalben schicken wir dir hieneben, wie Du gebetten hast, ein baß brieff Ubersehe, Darauff Du ettlich last Gemutlich nach Deinem gefallen In unserem Namen zu wege magst bringen und hieher schaffen, und dieweyll wir Deyner perßonn gannz nodturfftig und Dich bey uns wyssenn wollen, Ist an Dich unßer beger Du wolst Dich nicht hindern lassen, ... zu uns hieher begeben und nicht aussenpleyben31) Heinrichs Knecht darf nicht nach Reval nachreisen. Heinrich möge nicht länger „aussenpleyben“. Der Ton bleibt zwar erstaunlich wohlwollend, aber dennoch dringlich.

In einem der Revaler Missivbücher des 16. Jh. befindet sich eine Briefabschrift vom 21.07.1519: die Stadt Reval entschuldigt sich auf Bitte der Vormünder der St.Olai-Kirche beim HM wegen des langen Aufenthaltes von Glockengießer Heinrich in Reval. Im gleichen Text wird auch die Ursache, das Gießen von zwei Glocken für St. Olai, erwähnt.32) Eine andere Quelle berichtet, der Revaler Rat bittet 1519 den Bischof von Dorpat und Reval, er möge zur Einweihung der zwei neuen Glocken zu St. Olai erscheinen.33) Heinrich hat also sein Ausbleiben durch den Rat der Stadt entschuldigen lassen und wird wohl nach Fertigstellung des sicherlich lukrativen Glockenauftrags im Sommer 1519 mit „ettlich last” von Reval nach Königsberg zurückgesegelt sein. In Livland wird damals auch schwedisches Erz (Osemundt genannt) gehandelt, was für Rüstungsbedarf in Preußen von Nöten gewesen sein dürfte. Im damaligen Sprachgebrauch ist „Last“ auch eine Gewichtseinheit für schwere Güter. Die persönlichen Habseligkeiten Heinrichs sind sicherlich nicht damit gemeint.

1521-1525
In einem undatierten Bericht des Statthalters zu Brandenburg 34) an den HM über die Dörfer Penken, Waldheim, Seeben und Moritten bei Kreuzburg (Pr.Eylau) werden die Abgabenausfälle wegen wüster abgebrannter Bauernstellen erörtert, vermutlich verursacht durch den erst kürzlich beendeten Krieg, und daß ein Hans Ripp eines der ihm verpfändeten Dörfer gegen eines der anderen genannten tauschen wolle. Der letzte Absatz bezieht sich auf unseren Heinrich: „Und Nachtem Waldtkeim gantz wüst, hatt meister Heinrich der Buchßenngiesser auß Zulass des Stathelters Zu Brandenburgk dasselbig veldt einteyls besehet, helt auch der Stathalter darfur, Es mochte meister Heinrich seiner schulde halbenn myt ainem oder Zweienn dieser dorffernn zufridenn zustellenn sein, mocht mit der Zeyt widerumb ann E F G unnd denn ordenn komenn darauff moge E F G [eure fürstliche Gnaden] auch Bedacht seinn.”35) Aus dem Zusammenhang läßt sich schlußfolgern, daß Heinrich für seine Dienste als Gießer und vielleicht auch als Büchsenmeister, wie er gelegentlich tituliert wird, während des sogn. Reiterkrieges gegen Polen rückständige Entlohnung zu fordern hat, die nun durch die Ausgabe von Pfandgütern vergolten werden soll (Büchsenmeister sind gut bezahlte Spezialisten, die die Kanonen zielgenau zu bedienen wissen). Zu dem Zwecke besieht er sich mit Zulass des Statthalters die Felder in jener Gegend. Aus späteren Schriften ist nachvollziehbar, daß ihm das oben genannte Dorf Seeben überlassen wird, welches er dann bis ca. 1536 bewirtschaftet.

1521
Zwei Glocken sind in Medenau, Kreis Fischhausen, mit folgenden Inschriften nachweisbar: KATERINA § VOCOR § GRECIE § GEMMA § VRBE § ALEXANDRIA § COSTI § REGIS § VNICA§ FILIA § PER § E § HINRICHVUM § FVSOREM § O § REX § GLORIE § VENIE § CUM PACE § M § CCCCC § XXI und MARIA § MATER § GRACIE § MATER § MISERICORDIE § PRO § TVNCK § ANDREAS § SCHVTZ § PLEBANVS § HENRICH § VAN § SVICHEL § GOS § MICH § MVcXXI 36)

Im gleichen Jahr ist Heinrich auch in Schippenbeil, Kreis Bartenstein tätig gewesen. Hier hinterlässt er eine Glocke mit folgender bemerkenswerter Inschrift: ICH BIN SO VRI ALS DER WINT . DE MI EGHENT DAT IS VAN ARDEN EN HORKINT . HENRICH VAN SVICHEL GOS MICH . MCCCCCXXI Ihr Durchmesser betrug unten 2½, der Umfang 7½ Berliner Ellen. Der Größe wegen wurde sie nicht gezogen, sondern nur mit dem Hammer angeschlagen. Im selben Jahr ist noch eine mittlere Glocke gegossen worden, die aber bald einen Riss erhielt und dann umgegossen werden musste.“37)

Die genannte große Glocke wird bei Dethlefsen nicht mehr erwähnt, weil sie im 19. Jh. umgegossen wird und 1919 nicht mehr existiert. Es ließe sich noch hinzufügen, daß aus Briefen im GStAPK hervorgeht, daß in Schippenbeil zu Kriegszeiten nicht mehr intakte Glocken für die Geschützgießerei verwandt werden, die nach Kriegsende durch Heinrich wieder neu zu gießen sind. 38) Die so völlig aus dem üblichen Rahmen fallende Glockeninschrift gibt zu Spekulationen Anlaß. In dieser Stelle wird auf die sehr ähnlich lautende Inschrift der Glocke von Heiligenwalde aus dem Jahr 1515 hingewiesen (siehe weiter oben). Eine Nachfrage bei Campanologen bestätigt den absolut eigenständigen Gehalt der Glockenbeschriftung, welcher in dieser Art sonst nirgendwo anders bekannt zu sein scheint. Verbirgt sich hier ein verschlüsselter biographischer Hintergrund? Hat Heinrich von Schwichel(l/d/t) doch einen familiären Bezug zu dem im Raum Hildesheim ansässigen, ansehnlich begüterten Rittergeschlecht derer v. Schwicheldt39)? Helmut Walsdorff geht in seinem Aufsatz davon aus.40) Ich kann jedoch seine Vermutungen durch meine Recherchen nicht bestätigen, so sehr ich mich auch bemüht habe. Die publizierten Stammtafeln der Familie v. Schwicheldt 41) weisen keinen schlüssigen Bezug auf, obwohl der Vorname Heinrich darin mehrfach im 15. Jh. auftaucht.

Allerdings ist es in der damaligen Zeit undenkbar, daß ein Mitglied eines adelsstolzen, Burgen und Schlösser besitzenden Rittergeschlechts einen Handwerksberuf ergreift und dadurch seine Standesrechte in Frage stellt. Eine illegitime Geburt im Umfeld dieser Familie erscheint möglich, kann jedoch bisher nicht belegt werden. Der Diskussion des Namens muß hinzugefügt werden, daß im frühen 16. Jh. noch keine „genormten“ Formen hinsichtlich Adelsnamen bestehen wie in späteren Zeiten. Das Prädikat „von“ kann auch ganz schlicht auf einen Herkunftsort hinweisen, ohne notwendigerweise ein Kennzeichen von Adel darzustellen.

Der mittelalterliche erste Stammsitz derer v. Schwicheldt liegt im gleichnamigen Ort Schwicheldt bei Peine in Niedersachsen. Möglich, daß Heinrich sich einfach nach seinem Geburts- oder Herkunftsort nennt, was aber nicht notwendigerweise einen Bezug zum erwähnten Rittergeschlecht ausschließt. Wenn Heinrich seinen Namen tatsächlich mit einer legitimen Geburt und mindestens 16 adeligen Vorfahren hätte nachweisen können, so wären ihm im Ordensland Preußen oder auch in Livland ganz andere Karrierewege eröffnet worden. Allerdings muß man in den deutschen Ländern auch eine ordentliche eheliche Geburt nachweisen, um ein Handwerk den Regeln der Zunft gemäß zu erlernen. Vielleicht gelingt es Heinrich deshalb nur im fernen Holland, vielleicht mit der Zahlung eines nennenswerten Lehrgeldes aus der Kasse seines möglicherweise hochwohlgeborenen Vaters, einen anständigen Beruf zu erlernen. Die Familie v.Schwicheldt stirbt 1908 im Mannesstamm aus. Hat sich über einen illegitimen Abkömmling jener Familie ein sozusagen ostpreußischer Seitenzweig fernab der Stammlande länger gehalten?

1522
Der HM schreibt an den Bischof von Samland Georg Polentz 42), dass ihm zu Ohren gekommen sei, daß der Bischof einen Gießer im Samland Glocken gießen lasse, was er, der Hochmeister, kontraktlich Meister Heinrich versprochen habe.43) Der in der Abwesenheit des HMs die Regierungsgeschäfte in Preußen führende Bischof antwortet, dass Dietrich von Schönburg etwas zu milde und weitläufig vom Glockengießer berichtet habe und eigentlich sei er ja in seinem Bistum nicht verpflichtet, des HMs Kontrakte zu befolgen. Aber: Zo laß ichs doch nicht seiner person Sunder E F g [Eure Fürstliche Gnaden] Zugefallen also gescheen. 44) Das Schriftbild des Bischofs ist klein, regelmäßig und präzise. Es vermittelt einen sehr beherrschten, kühl sachlichen Eindruck. Er scheint nicht so viel von Heinrich gehalten zu haben und steht offenbar dem guten Ruf des Gießers im Umfeld des HMs kritisch gegenüber.
 
So kann Heinrich im selben Jahr in Thierenberg, Kreis Fischhausen eine Glocke mit einem Gewicht von 25 Zentnern gießen: MARGARETHA HETE § ICK HINERIK VON SVIGEL GOT § MICK IN DAT JAR M § CCCCC § VNDE XXII+ 45)

1549 tritt die Witwe Heinrichs durch einen Brief in Erscheinung (siehe weiter unten). Sie heißt Margareta. Ob die oben genannte Glockenwidmung auf Annordnung geschieht, oder ob Heinrich hier wieder Freiräume auszuschöpfen und persönliche Bezüge einzuflechten weiß, bleibt offen. Nun ist nur noch eine Glocke in Fleming, Kreis Rößel mit folgendem Spruch zu nennen: O sanna heis ich heinrich gos mich in deine menschen valde do wart ich gehanghen. Die Zuordnung zu unserem Meister Heinrich ist nicht belegt, könnte aber möglich sein. Die wiederum sehr eigenwillige Formulierung des Glockenspruchs läßt auf Heinrich als Urheber schließen. Die Glocke kann zwar nicht genau datiert werden, Dethlefsen rechnet sie aufgrund der Formensprache klar in vorreformatorische “gotische” Zeit.46) Zwei von Heinrichs Glocken stehen nachweislich auf der D-Liste der im Zweiten Weltkrieg als erhaltenswert eingestuften Glocken, d.h., sie sind nicht abgeliefert worden und haben sich zum Kriegsende wahrscheinlich noch am Ort befinden:47) die Glocke aus Böttchersdorf von 1515 und jene aus Thierenberg von 1522. Um so bemerkenswerter ist der Umstand, daß die Marienthaler Glocke, die nicht auf der Liste gestanden haben soll, noch heute am ursprünglichen Ort existiert.

Nach 1522 sind weiter keine Glocken von Heinrich dokumentiert. Vermutlich widmet er sich nun ganz und gar der Bewirtschaftung seines Landbesitzes. Wie weiter oben berichtet, wird ihm das Dorf Seeben bei Kreutzburg im Kreis Pr. Eylau verliehen.

06.10.1535
Heinrich erhält den Zulaß sich in der Stadt Königsberg (Kneiphof) niederzulassen. Doch er soll sich dafür im Gegenzug erneut verpflichten, seinem Herrn, dem früheren HM und jetzigen Herzog von Preußen „das ehr Inn allewege unnd zu jeder zeyt so offt Inn meynn gestr H. furdernn wirt, seynnenn F g volgenn solle“ Heinrich antwortet darauf:„Gnedigster H. e f gn [Herr, euer fürstliche Gnaden] ist one Zweyffell wol Indechtiglich das ich e f g als meynnenn gnedigstenn lande Fürsten unnd Herrenn Habe gelobet und zugesagt, mich Inn keynnenn Dienst zubegeben, ohne e f g wissenn und zulaß gnedigster Fürst und Herre, ich biet e f g wolt ansehenn meynne noth unnd armut, auch weibs unnd kinder, dye got mit gegebenn hat zu ernerenn, mit schwerer arbeit unnd mir gnediglichenn gunnen in e f g lannde anzunhemen eynnenn dynnst, dann meynne nharunge uff lannde, mir mechtig schwer ankumpt, alß das ich keynn gesinde uberkommen kann, uberkome ichs, so ists doch balde wider dafonn, auch mit ungetrawer[ungetreuer] Hanndt, ...”48)

Mit anderen Worten, Heinrich empfindet die Lebenssituation als Landbesitzer auf seinem Dorfe Seeben nicht vorteilhaft und schaut sich nach anderen Einkunftsquellen um. Mit dem Zulaß, sich in der Stadt niederzulassen, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Die in unserer Zeit sehr jämmerlich erscheinende Selbstdarstellung ist allgemein typisch für jedwede Art von zeitgenössischen Bittbriefen an den Fürsten.

05.03.1536
Heinrich schreibt an Herzog Albrecht: „Ich thu E G [Euer Gnaden] meyn beschwer demutig wisse, das ich armer das Dorff Seffen, welches mir E G vor meyne Dinst gegeben nicht bedrücken vil weningher besetzen kan, ursach, dan ich zu schwach yn der narung sey, darüber ist das gesynde untrew und ganz ungehorsam, welches mir vil mühe und arbeit macht, der wege ich armer gar zu rück gekomen, das ich armer den Zyns vort an nicht erlagen kan. Derhalb bitt ich gantz unterthenig EFG wolten meyn beschwer gnediglich Beherzigen, und mir arme auß gnade vergönnen das obgedacht Dorff dem Amptmann Hern Festenberger zuvorkaufen weil es yn seyner grenzen gelegen und bitte auch über dasselbige dorff eyn gnedig vorschreibunge, damit der Käuffer versichert mag seyn; Weiter Ist hie wil ich E G nicht bergen, das ich eyn heusleyn von Her Valentin Spilman gekauft habe, daryn E F G zubegeben gesynet zu lange tagen Im E F G lande zu bleiben tu[.] Nu kan ich aber dem Hrn Valentin Spilman den Kauff nicht halten, es sey dan das E G mir arme den Zusagebriff auß gnad gebe damit ich zur ausweisung kommen mag der wege bitte ich E F Durchlauchtigkeyt wollen mich arme nicht unterwege lassen.”49)

Nachdem Heinrich ein halbes Jahr zuvor die Zuzugserlaubnis für Königsberg erhalten hat, folgt nun der nächste Schritt. Er hat den Amtmann Crafft von Festenberg als Kaufinteressenten für sein Dorf Seeben gefunden, bittet um einen anständigen Besitztitel, damit der Käuffer versichert mag seyn und berichtet von einem Hauskauf. Der Verkäufer des Stadthauses Valentin Spilmann ist in Königsberg als Schöffe bekannt. 1512 ist er Scheppenkämmerer, 1513 Aldermann im Zweiten Garten, 1520 Scheppenmeister, 1526 Aldermann im Ersten Garten. Im Junkerngarten wohnten zu damaliger Zeit nur Leute mit bürgerlichen Ehrenrechten, Ratsleute, Scheppen (Schöffen), Reeder und Kaufleute. Handwerker und Kleinhändler hatten keinen Zutritt.50)

Dieser letztgenannte Brief Heinrichs ist nicht nur als Abschrift, wie die zuvor zitierte Antwort auf die Erlaubnis in der Stadt zu leben, sondern im Original erhalten und erscheint wie von eigener Hand geschrieben. Das Schriftbild und der Stil ist, im Vergleich mit anderen Briefen dieser Zeit, recht individuell, ziemlich klar und direkt formuliert. Auftragsschreiber haben, so finde ich, seinerzeit formelhafter geschrieben. Heinrich setzt die Landesverwaltung taktisch klug ein wenig unter Zugzwang. Aus einem Aktenvermerk entnehme ich, daß er Seeben nur zu “schlechten” magdeburgischen Rechten besitzt und erst nachträglich für den Verkauf urkundlich verbrieft bekommt. In den Akten lassen sich zur nachträglichen Verschreibung des Dorfes Seeben (fälschlich dort Seken oder Seffen geschrieben) nur Entwurfsschreiben finden. 51) Die Größe des Besitzes, die Anzahl der Hufen soll durch den zuständigen Amtmann erst rückgemeldet werden und ist offen gelassen worden. Damit seine Sache beschleunigt wird, vergißt Heinrich nicht, von seinem bereits getätigten Kauf in der Stadt zu berichten und bittet um den Zusagebrief, die Genehmigung seines Verkaufs, um den Kaufvertrag mit dem ehrbaren Kaufmann Spilmann erfüllen zu können. Die Abwicklung des Verkaufs von Seeben wird wohl noch bis mindestens 1537 gedauert haben, wie sich aus der Datierung der verwaltungsinternen Anfrage wegen der Seebener Hufenanzahl erschließt. Es irritiert mich jedoch, daß die Zuzugserlaubnis in Kbg-Kneiphof gegeben wird, während das vom Kaufmann Spilmann erworbenen Haus offenbar in Kbg-Löbenicht steht (in späteren Quellen heißt es genauer: ein Melzenbräuhaus zu Königsbergk, im Löbenicht die Borck genant). Wie auch immer, Heinrich hat sich in Königsberg mit einem Gewerbe im Umfeld der immer schon einträglichen Bierbrauerei ernährt.

12.05.1542
Der Rentmeister Georg Ogelin 52) bekommt vom Herzog Albrecht Land in Kalkeim verliehen, welches er sogleich mit Heinrich von Schweicheln gegen dessen (Mälzenbräuer-)Stadthaus in Königsberg-Löbenicht tauscht „Georg Ogelins wechsel brieff mit Heinrich von Schweicheln gethan Anno 1542”53) . Der Rentmeister hat es wohl vorgezogen, direkt in der Stadt Besitz zu erwerben. Heinrich muß nach wie vor gute Kontakte zum herzoglichen Hof gehabt haben, daß er hier sofort reagiert. Da Wohnhäuser oder Scheunen auf dem Kalkeimer Gut abgebrochen, ausgebessert oder neu errichtet werden müssen, wird es frei von Diensten und Abgaben für Heinrich und die nachfolgende Generation ausgegeben. Danach unterliegt es den üblichen Pflichten ohne allerdings das magdeburgische Recht 54) einzuschränken. Die einzeln genau benannten Flächen in Haken und Hufen ergeben nach heutigem Maß eine Größe von insgesamt etwa 120 Hektar.

In späteren Dokumenten werden für das Gut etwas übersichtlicher 7 Hufen und 1 Morgen Land angegeben 55). Der größte (nicht adelige) Hof im Dorfe Kalkeim und in der Region bleibt für die folgenden 3 Jahunderte im Familienbesitz. Die Nähe zu Königsberg und die begehrte Lage in den fruchtbaren Pregelniederungen scheinen Heinrich nach 6-7 Jahren Stadtleben endlich zufrieden gestellt zu haben. Erst 100 Jahre später erwerben die Döhnhoffs sozusagen in der Nachbarschaft, auf der anderen Seite des Pregel, ausgedehnten Landbesitz, auf dem dann 1717 das weithin bekannte Schloss Friedrichstein entsteht. In der Verschreibung erscheint 1542 der bisherige Name Schwichel in einer moderneren Schreibweise: Schweichel heißt es dort mehrfach. Die oberdeutsche Lautverschiebung von i nach ei in der Namensschreibweise setzt sich im 16. Jh. allmählich in Preußen durch, während sich im niedersächsischen Raum die niederdeutsche Schreibweise Schwicheldt bis in die Neuzeit hält. Der ständige Import von Verwaltungsfachkräften aus der fränkischen Region prägt die Kanzleisprache in Preußen nachhaltig.

Heinrich hat auf seinen frühen Glocken noch die ganz eindeutig niederdeutsche Schreibvariante van Swichel benutzt. Zu Beginn des 16. Jh. wird er mit der niederdeutschen Sprache von Holland bis Livland noch gut zurechtgekommen sein. In Livland wird niederdeutsch teilweise noch in den Kanzleien geschrieben. Oberdeutsch als Amtssprache setzt sich dort zögerlicher als in Preußen durch.

1549
Die Witwe Margareta von Schwichel schreibt an Herzog Albrecht: „...nun aber meyn seliger man gestorben und ich alß mit wissen meyner beyder vormunder alß Im selbigen gutt setze wie will mir armen Wit[i]bfrawen sehr schwerlich zu erhalten. So will mich nuhmals EFG Hauptman zu Waldaw Wolff Geyler zu scharrwerk zwingen und dryngen welchs ich formals befreyet und noch Bynn, wie daß die Verschreibung clar anzeigt, auff die ich mich thu Ziehen. Dar Zu auch gnedigster Fürst und Her hat mein ehlicher man und ich etwan einen teich oder seh gehabt. Dar Inne vor unserer notturfft gefisschet zu unserm tische. So von wir auch Jar ierlich, vier marck mussen Zynsen. Die selbige fisscherey entzocht uns der Hauptman auch. Dadurch ich denn mit den meynigen merklichen nachteyll zu meyner narung leyde. Darumb gnedigster Fürst und Her Bitte ich arme verlassene Wit[i]bfrau EFG mit gantzer Demuth EFG wolten mir armen Frauen und den meynen so gnedig erscheynen und dem Hauptman von Waldaw befelen und gnediglich dahyn weysen daß ich arme Witbfrau mit den meynen uber unser befreyhung erhalten megen werden und darüber zu keynem scharrwerk wider billigkeit gedrungen werden. Da neben auch, bey der fysscherey so wir allezeit bis her, umb den Zinß ierlich gehabt, auff EFG bewell[Befehl] bleyben und erhalten mogen werden...”56)
Der Brief ist im Original undatiert, wurde aber von Archivaren mit einem Bleistiftvermerk “1549” versehen. So kann man nun annehmen, daß Heinrich zwischen 1542 und 1549 verstorben ist. Vermutlich versucht der Waldauer Amtmann 57) bereits kurz nachdem er vom Tode Heinrichs Nachricht erhalten hat, die Einnahmen und Dienstleistungen zugunsten seines Amtes auf Kosten der Privilegien dieses großen Freigutes zu erhöhen. Aber die Verschreibung sagt eindeutig aus, daß auch noch die auf Heinrich folgende Besitzergeneration frei von Diensten und Abgaben bleibt und Scharwerkspflichten auch künftig nicht zu fordern sind. So wird Witwe Margareta sicherlich eine Bestätigung ihrer selbstbewußt verteidigten Rechte erhalten haben.

Obwohl die Verschreibung vorsieht „mit pferdt und harnisch, nach dieser landes gewonheit zu allen geschreien, herfarten und Landtweren, von wie dick und offt sye erfordert werden, zu dienenn schuldigk sein”, verliert die auf solcherart verliehenen Freigütern lastende Pflicht zur Landesverteidigung mehr und mehr an Bedeutung. Die Freien sind oft unvollkommen gerüstet und wenig geübt in kriegerischen Auseinandersetzungen. Söldnerheere kommen in Mode. Daher gehen die Amtsverwaltungen allgemein dazu über, als Ersatz für die kaum mehr benötigten Verteidigungspflichten andere Dienste zu fordern. Das löst jedoch landesweit zahlreiche Proteste aus.

Die Lebensdaten des Heinrich von Schwichel können nach den vorliegenden Erkenntnissen folgendermaßen eingeschätzt werden: Geburt um 1480 vermutlich im Raum Niedersachsen, Heirat vielleicht zwischen 1510-13 in Kampen in den Niederlanden, Tod in den 1540er Jahren in Kalkeim (ca. 15 km östlich von Königsberg nördlich des Pregel gelegen).


In der Gesamtschau erschließt sich ein beeindruckend bewegtes Leben. Ausgebildet in den wirtschaftlich und künstlerisch hoch entwickelten Niederlanden gelangt Heinrich vermutlich über Aufträge seines Meisters Geert van Wou zunächst nach Livland. Er nutzt die räumliche Distanz, um dort wahrscheinlich erstmals eigenständig als Gießer zu arbeiten. Im Herbst 1514 kommt Heinrich nach Königsberg und wird Zeuge einer ziemlich unruhigen Zeit: die Strukturen des mittelalterlichen Ordensstaates haben sich überlebt, der junge Hochmeister strebt nach eigenständiger Souveränität, 1520 gibt es Krieg mit Polen wegen des noch nicht abgelegten Lehenseides, beide Länder erschöpfen sich in zermürbenden Scharmützeln ohne einen die Machtfrage entscheidenden Sieg, 1525 folgt die Umwandlung des Ordenslandes in ein weltliches Herzogtum in Verbindung mit der Reformation in Preußen - alles an sich grundstürzende Umbrüche mit revolutionärer Sprengkraft, die dennoch erstaunlich friedlich gemeistert werden. Aus dem hochmeisterlichen Hof in Königsberg, der einer zölibatären Männergesellschaft ohne dynastischem Kalkül vorgestanden hat, wird eine herzogliche Residenz mit “Frauenzimmern” und nun auch besonderem Interesse an vorteilhafter Heiratspolitik, an repräsentabler Prachtentfaltung, an Kunst und Kultur einer Epoche, die man später Renaissance nennen wird.58)

ca. 1575-85
In einer Akte betitelt „Verzeichnis der Zins- und Scharwerksleistung sowie Besoldung der Amtsdiener im Kammeramt Waldau 1585” finde ich neben vielen Beschwerden der Freyen im Cammeramt Waldau eine kleine Verwaltungsnotiz über Heinrichs Gut in Kalkeim: Heinrich von Schweicheln - Seine hantfest ist geschr d 12 may an 42[.] Dieser Heinrich und dem negst besitzer deß gutts ist deß scharwergs um in hauser zu bauden und allte zu brechen od zu bessernn gefrey vor aber nach derselben absterb[en] sollen die nachkömlinge solches (auch unschedlich und unnachteilig ihrer Magdeburgischen Rechte) wi oft und wohin si gest... werd[en] auch den gebürliche dinst zu thun vorbunden sein[.] Der Sohn ist nu noch am lebenn.59)

Also sind noch keine der geforderten Dienste zu leisten. In aller Regel handelt es sich bei den genannten Arbeiten z.B. um Ausbesserungsarbeiten an „öffentlichen Gebäuden“ wie dem Amtsschloss in Waldau, der Schule oder Kirche sowie Wegebesserungsarbeiten. Die Freien wehren sich dagegen, weil sie berechtigterweise eine Statusminderung befürchten. Sie wollen nicht auf die Stufe abhängiger Scharwerksbauern herabsinken, die damals je nach Bedarf zu immer mehr Diensten gezwungen werden.

1613
Durch einen Landmesser werden Grundstücke im Amt Waldau neu vermessen und die Flächen überprüft. Dabei kommt heraus, daß dem Schweichelschen Gut in „Kalkeyhm“ eine Hube und 2 ½ Morgen an Fläche fehlt. Offenbar kann niemand mehr nachvollziehen, wie es dazu gekommen ist. Amtlicherseits wird die Richtigkeit des Messergebnisses bestätigt. Der Besitzer Peter Schweichel führt darob Klage bei seinem Churfürsten Johann Sigismund 60) und bittet um Ausgleich des Mangels: „...Wann dann Gnedigster Churfs: undt Herr, bey Hochlöblicher seeligen Albrecht Marggraffenn RegierungsZeiten, Deroselbenn gemahlen großVater, mein Seeliger Lieber Vater Heinrich vonn Schweicheln, solch mein in besizhabendes gutt, Durch einen Wechsell Undt Tausch, gegenn Abtretung eines Melzenbräuhauses, zu Königsbergk, im Löbenicht die Borck genant, ann sich gebracht, Undt die Zeit seines lebens, Wie einem getreuren Diener oblieget, ein Büchßenmeisterdinst bedienet, Ich auch in meiner Jugendt, Erstliches an E: Churfs: Durch: Hoffe in Preussenn bey der damals Regierendenn Herrschaff, sowoll ann andern Fürstenn Undt Herrnn Höffen, mich gleichßfalß inn Diensten gebrauchen lassen, Aber In solchenn Verenden Dienstenn, ein gutten Theil meiner gesundtheit auffgesezt, wie Ichs 83 undt in erreichtenn Jharen befünd, Alß gelanget ann E: Churfs: H: mein Undterthenigstes bitten, sie geruhenn; sich denn Gnedigstenn Churfürstenn, Undt Herrnn zuerzeugen, Undt mir noch benanten Mangell zu meinen gutte zu ersezenn, ...“61)

Ich erfahre aus diesem mit erfreulich zahlreichen biographischen Einsprengseln durchsetzten Schreiben, daß Peter ein Sohn des Heinrich ist, der wohl in der vorgenannten Amtsnotiz der 1580er Jahre als „ist nu noch am lebenn“ erwähnt wird. Dieser hat nun im Jahr 1613 ein wahrlich hochbetagtes Alter von 83 Jahren erreicht, ist somit ca. 1530 in Seeben geboren und hat Büchsenmeisterdienste in Preußen und bei anderen Fürsten geleistet. Er stellt kühn einen Bezug über seinen Vater Heinrich von Schweicheln bey Hochlöblicher seeligen Albrecht Marggraffenn RegierungsZeiten, Deroselbenn gemahlen großVater zur aktuellen Herrschaft her. „Deroselben Gemahlen Großvater“ spielt auf Anna von Preußen und Jülich-Kleve-Berg an, die 1594 als Tochter Herzog Albrecht Friedrichs von Preußen und Enkelin Herzog Albrechts nach Berlin verheiratet wird.

Die Gattin Kurfürst Johann Sigismunds bringt dem Kurfürstentum Brandenburg als väterliches Erbe das Herzogtum Preußen ein. Hinzu kommt von mütterlicher Seite das ebenfalls sehr begehrenswerte Herzogtum Jülich-Kleve-Berg am Niederrhein ganz im Westen des Reiches, welches nach siegreich bestandener Erbauseinandersetzung ebenfalls unter die Berliner Herrschaft fällt.

Peter erhält wohl die ihm fehlende Fläche Landes. In der Akte finde ich außerdem Lage- und Vermessungsskizzen. Die Flächen des Schweichlerschen Gutes reichen von Kalkeim bis nach Altsitt und bis an das Pregelufer. Aber schon wenige Jahre oder Jahrzehnte später wird einem Nachbarn in Kalkeim, dem Wangnick, eine Hufe verkauft. Vielleicht hat das ersatzweise zugestandene Land eine ungünstige Lage gehabt und der neu in Kalkeim ansässige Besitzer mag zahlungsfähig und vergrößerungswillig gewesen sein. Seit Mitte des 17. Jh. verzeichnen die Amtsregister nur noch eine Fläche von 6 Huben und 1 Morgen im Besitz der Schweichels. Dennoch bleibt es der mit Abstand größte nichtadelige Besitz in der Region. Aus Schweichel wird allmählich Schweichler. Ab dem 18. Jh. hat sich diese Schreibweise etabliert, die nur noch im 19. Jh. gelegentlich durch besonders korrekt schreiben wollende Pastoren vorübergehend zu Schweigler variiert. Das in ostpreußischer Mundart eher weich wie J oder CH gesprochene G wollen die gebildeten Herren nun mit spitzer Feder korrigieren, auch wo es gar nicht vorhanden gewesen ist.

Die Peter Schweichel nachfolgenden Generationen haben nur noch ganz bodenständig das Familiengut bewirtschaftet. Gießer oder Büchsenmeister im Dienste der Landesherrschaft oder fremder Fürsten ist nach bisherigem Kenntisstand niemand mehr geworden. Es ist jedoch anzunehmen, daß etliche gut ausgebildete Sprößlinge dieser Familie in der nahe gelegenen Stadt Königsberg in der Verwaltung, in Handel und Gewerbe andere Karrierewege eingeschlagen haben. In den folgenden Jahrhunderten taucht der Name Schweichler oder auch die Variation Schweichel vereinzelt in herausgehobenen Positionen auf. Diese Fäden müssen noch weiterverfolgt werden.

Die Kirchenbuchaufzeichnungen im für Kalkeim zuständigen Kirchspiel Heiligenwalde beginnen im Jahr 1671, enthalten jedoch vor 1700 meist unpräzise Angaben, so daß sich verwandtschaftliche Beziehungen oft nicht verlässlich zuordnen lassen. Bei den Geburten fehlen die Namen der Mütter, in den Heiratsregistern werden nur knappe Namensangaben gemacht ohne Nennung der Eltern oder des Alters der Ehepartner. Immer wieder gleiche Vornamen ohne zusätzliche Anhaltspunkte erschweren oft eine eindeutige Identifizierung. Im Sterberegister fehlen Vornamen und Altersangaben. Seit Beginn der Kirchenbuch-Aufzeichnungen gibt es aber schon mehrere Schweichler-Linien in verschiedenen Orten des Kirchspiels und auch außerhalb, so daß es schwierig wird, frühe Filiationen nachzuvollziehen. Sekundärquellen sind daher nicht nur für die Zeit vor den Kirchenbuchnotaten von großer Bedeutung, sondern auch danach unerläßlich, um die Generationenfolge zu rekonstruieren und Mißverständnisse aufklären zu helfen. Im GStAPK in Berlin finde ich in den Akten des Etatsminsteriums, in Waldauschen Cammeramtsrechnungen und Akten des Amtes Neuhausen, in den Präestationstabellen und Mühlenconsignationen zahlreiche Hinweise.

Für Heiligenwalde liegt seit 2009 ein von Patrick Plew herausgegebenes Ortsfamilienbuch 62) vor, was ebenfalls noch einmal von großer Hilfe gewesen ist, Lücken in der eigenen Recherche zu schließen oder ungewisse Zusammenhänge zu bestätigen.

Der heutzutage in Deutschland recht seltene Familienname Schweichler 63) ist in Ost- und Westpreußen etwas häufiger anzutreffen und weit verbreitet gewesen. Für alle diese Namensträger mit Ursprung in Ostpreußen ist der hier vorgestellte Heinrich von Schwichel als Urahn zu vermuten.





Dieser Aufsatz von mir erscheint gedruckt in der Reihe „Altpreußische Geschlechterkunde“ (APG) in dem Band des Jahres 2011. Die APGs und auch eine Vielzahl anderer Schriften über das Forschungsgebiet werden herausgegeben vom >>Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen<< (VfFOW), der im Jahre 1925 in Königsberg gegründet wurde und dessen Mitglied ich bin. Siehe auch http://www.vffow.de/

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Anmerkungen :

    1) Folgende zeitgenössische Schreibweisen sind nachweisbar: von Schwichell, von Schwichelt, von Schwicheldt, von Schweichel, van Swichel, van Swichell, van Swichelt. Der Klarheit halber verwende ich in diesem Aufsatz durchgängig die Schreibweise von Schwichel.
    2) Campanologie = Glockenkunde
    3) Stombeck und die sogn. Powundischen Probsteydörfer unterstanden ursprünglich dem Amt Neuhausen. Die Neuhausensche Enklave am Kurischen Haff kam erst in den 1730er Jahren an das Amt Schaaken.
    4) APG 1982, S. 107ff (Altpreußische Geschlechterkunde, herausgegeben vom VfFOW)
    5) Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem
    6) Altpreußische Biographie, Bd. II, 1967, S. 719
    7) Richard Dethlefsen: Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919
    8) * um 1450, Landmeister des Dt.Ordens in Livland, + 28.02.1535
    9) *17.05.1490 in Ansbach, 1511 37. HM des Dt.Ordens, 1525 1. Herzog von Preußen, + 20.03.1568 in Tapiau

    10) GStAPK, XX. HA, OBA 20153
    11) GStAPK, XX. HA, OBA 20220
    12) In den ersten Jahrzehnten des 16. Jh. wird das Datum noch in dieser Form genannt: in Bezug auf kath. Namensheilige. Erst nach der Reformation setzt sich in Preußen die Nummerierung der Tage in Bezug auf einen Monat durch.
    13) GStAPK, XX. HA, OF 37 S.48
    14) C.N.Fehrmann: De Kamper Klokgieters, Kampen 1967, S.114-115, 214, 290
    15) Richard Dethlefsen: Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.8 - Die dort angegebene Inschrift heinrich von buchlt ist ein Lesefehler - siehe dazu: Altpreußische Biographie, Bd.II, 1967, S.719: "Der im Denkmalamt aufbewahrte Abklatsch läßt deutlich svichel erkennen. Ebenfalls wird das robich in rov ich zu korrigieren sein."
    16) W.Dignath/H.Ziesmann: Die Kirchen im Samland, 1987, S.62. Anm.: Dieser Inschrifttypus ist im übrigen ostdeutschen Raum weit verbreitet und lautet vollständig: "HIlf Gott, Maria berot (=berate), daß was ich beginne, ein gut Ende finde". Die unvollständigen Zeichen nach "jodoc(us)" werden möglicherweise noch zum Gießernamen gehört haben.
    17) Jahrbuch für Glockenkunde 2007/2008, S.486 ff
    18) Dignath/Ziesmann (wie Anm. 16), S.73
    19) GStAPK, XX. HA, OF S.353
    20) GStAPK, XX. HA, OF S. 3
    21) GStAPK, XX. HA, OBA 20937
    22) GStAPK, XX. HA, OBA 21469
    23) GStAPK, XX. HA, OF 39, S.222
    24) GStAPK, XX. HA, OBA 21574
    25) R. Dethlefsen: Beiträge zur osptr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.9
    26) eMail von Krzystof Woloszscak aus Ke,trzyn (Rastenburg)
    27) www.plew.info/verteiler_regionen.htm#Medenau
    28) GStAPK, XX. HA, OBA 22373
    29) GStAPK, XX. HA, OBA 22485
    30) Tag und Monat kann ich nicht verläßlich rekonstruieren, ich habe einen archivalischen Bleistiftvermerk übernommen.
    31) GStAPK, XX. HA, OF 42, S.393
    32) Tallinna Linnaarhiiv, Mitteilung Dr. Juhan Kreem
    33) Gotthard v.Hansen: Die Kirchen und ehemaligen Klöster Revals, 1885, S.207
    34) gemeint ist hier natürlich das Städtchen Brandenburg am Frischen Haff in (Ost-)Preußen
    35) GStAPK, XX. HA, OBA 27644
    36) R.Dethlefsen, Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.9
    37) Gustav Liek: Die Stadt Schippenbeil mit der Berücksichtigung des Kirchspiels und der Umgegend, Kbg. 1874, S.236; sowie Daniel Heinrich Großmann, Gesammelte Nachrichten von der ostpreußischen Stadt Schippenbeil, Kbg.1778, S.104.
    38) GStAPK, XX. HA, OBA 24146: 11.09.1520 Heinrich v.Kittlitz an HM wegen Verwendung v. Kirchenglocken zu Schippenbeil u. Leunenburg zum Geschützgießen; auch teilweise OBA 24191.
    39) Seit dem Mittelalter nachweisbares Adelsgeschlecht in Niedersachsen, welches 1792 in den Reichsgrafenstand erhoben wird und mit Graf Kurdt v.Schwicheldt 1908 im Mannesstamm ausstirbt.
    40) Helmut Walsdorff: Die Einwohner von Kalkeim in APG 1982, S.107ff
    41) F.Vogel: Versuch einer Geschlechts-Geschichte des Reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt, Celle 1823
    42) Georg von Polentz (1478 - 1550), Bischof von 1518 bis 1550.
    43) GStAPK, XX. HA, OF 49, S.39a
    44) GStAPK, XX. HA, OBA 25791
    45) R.Dethlefsen, Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.5; die Inschrift ist vermutlich fehlerhaft abgelesen: NETE steht bei Dethlefsen statt HETE; SVIGEP müßte SWICHEL oder vielleicht SWIGEL heißen.
    46) R.Dethlefsen; Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.6
    47) Jahrbuch für Glockenkunde 2007/2008, S. 486ff
    48) GStAPK, XX. HA, Ostpr. Fol. 1134 (1535, Ratbuch von Kneiphof), S.150 Brief in Abschrift im Ratbuch
    49) GStAPK, XX. HA, EM 83b, Nr.10; Originalschreiben von Heinrich von Schwichel
    50) APG 1934, S.57
    51) GStAPK, XX. HA, EM 83b, Nr.10
    52) Der Rentmeister ist in der Landesverwaltung für die Finanzen zuständig.
    53) GStAPK, XX. HA, Ostpr.Fol. 915, S.406, Rückseite beginnend
    54) Im Original: zu Magdeburgischen rechten unnd beyden Kynden, erblich unnd ewiglich zubesytzen = in männlicher und weiblicher Linie vererbbar!
    55) Hufen oder Huben, Flächenmaß in Preußen: 1 Hube = 30 Morgen = 16,81 ha (bis 1577); 17,339 ha (ab 1577-1721); 1 Haken = 20 Morgen = 2/3 Hufen = spezielles Maß für Landbesitz der prußischen Ureinwohner. Die Bezeichnung geht zurück auf den traditionellen prußischen Hakenpflug, mit dem man weniger zu bearbeiten schaffte als mit einem Scharpflug der deutschen Siedler.
    56) GStAPK, XX. HA, EM 102d3 Nr. 4: Bitte der Wittwe Heinrich von Schwichens um Erhaltung ihrer Privilegien
    57) Waldau, ca. 15 km östlich von Königsberg, ist der Sitz des zuständigen Cammeramts
    58) Wulf D. Wagner: Das Königsberger Schloß, eine Bau- u. Kulturgeschichte, Band 1, Regensburg 2008
    59) GStAPK, XX. HA EM 102h3, Nr. 16, S.50, letzter Briefbogen der Akte, undatiert

    60) *1572, Kurfürst von Brandenburg seit 1608, + in Berlin 1619
    61) GStAPK, XX. HA, EM 102g1, Nr. 17; die Akte ist falsch betitelt: statt Peter heißt es dort Paul Schweichel Grenzsachen
    62) Patrick Plew: OFB Heiligenwalde siehe www.plew.info/ofb_heiligenwalde.htm
    63) Deutschlandweit aktuell 80 Telefonbucheinträge auf den Namen SCHWEICHLER, worunter etliche Doppelnennungen auftauchen.

    Ergänzend wäre noch anzumerken, daß die Bezeichnung Cöllmer/Kölmer oder das Adjektiv cöllmisch/kölmisch einen Besitzer kennzeichnet, der sein Land zu vollen Eigentumsrechten inne hat und darüber völlig eigenständig verfügen kann. Der Begriff geht zurück auf sogn. culmischen Recht, benannt nach der Stadt Culm, eine der ersten Stadtgründungen des Dt.Ordens in Preußen.



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