Genealogische Notizen

Familienforschung kann spannend sein wie ein Kriminalroman. Wir möchten Euch teilhaben lassen an den aufregenden Geschichten, die wir in Kirchenbüchern und Archiven ausgraben. Taucht ein mit uns in vergangene Epochen und rätselhafte Verwicklungen, historische Lebensumstände und die Geschichte einer Region, die es heute so nicht mehr gibt: das frühere Ostpreußen.

Donnerstag, 1. März 2012

Die ältesten samländischen Bauernfamilien - geehrt 1937

Zitat aus: " Königsberger Allgemeine Zeitung, 1. Beiblatt Morgen-Ausgabe 12. März 1937"

Die Ehrung samländischer Bauern
Feier in der Königsberger Universität

Das deutsche Volk ehrt seine tief im Heimatboden verwurzelten Geschlechter. In der neuen Aula der Universität führte am Donnerstag die Landesbauernschaft Ostpreußen eine Ehrungsfeier alteingesessener Bauern- und Landwirtschaftssippen durch. Neben den Angehörigen dieser Familien hatten sich zahlreiche Ehrengäste der Partei und ihrer Gliederungen, der Wehrmacht und der Behörden eingefunden, darunter der Chef des Generalstabes des I. Armeekorps, Oberst  H o l l i d t, Treuhänder der Arbeit  S c h r e i b e r, Landrat Graf von der  S c h u l e n b u r g, SS-Standartenführer  S c h ä f e r, SS-Sturmbannführer  J a c o b s e n, Professor Dr. M i t s c h e r l i c h.

Nach einem Vorspiel des Streichorchesters der 18. SS-Standarte sprach Landeshauptabteilungsleiter I,  B e r g, die Begrüßungsworte. Er wies auf die enge Verbindung zwischen der Königsberger Universität und den alten Bauerngeschlechtern hin. Dem Landesbauernführer wurde ein Ehrenbuch überreicht, in dem die Geschichte und Stammreihe der alten Familien eingetragen wird. Die Vertreter der Familien trugen später handschriftlich ihre Namen ein. Im schlichten Braunhemd marschierten dann die Schüler der Bauernschule Ripkeim auf. Sie brachten das chorische Spiel von Müller-Schnick "Soldaten der Scholle" zu Gehör, das des deutschen Bauern Schicksal durch die Jahrhunderte schildert.

Landesbauernführer  S p i ck s c h e n  schilderte in seiner Ansprache die Geschichte des Bauerntums in Ostpreußen. Hart und tapfer habe sich der Bauer im Samland - von dort ging auch 1525 der Bauernaufstand aus - auf seiner Väter Scholle behauptet. Als Beweis eines unabhängigen Lebenswillens müsse die Tatsache angesehen werden, daß sich allen Kriegsfolgen und Bedrängnissen zum Trotz die Liebe zur Heimat durchsetzte. Ostpreußen sei ein Kolonialland und habe in seinen alten Bauerngeschlechtern, in deren Adern das Blut verschiedener Stämme fließe, eine lebendige Verbindung zum Stammland. Landschaftsweise soll, wie man weiter hörte, die Ehrung der alten Familien in Zukunft erfolgen. Der Landesbauernführer umriß noch die dem Bauern in unserer Zeit und vor allem in Ostpreußen gestellten Aufgaben. Pflug und Schwert, Bauer und Soldat, gehörten gerade hier zusammen. Es gelte einen festen Wall gegen die rote Flut zu bilden und den ostpreußischen Raum mit gesunden Menschen zu füllen.

Namentlich wurden nun die ältesten Sippen aufgerufen. Zu je fünf traten ihre Vertreter vor und empfingen aus der Hand des Landesbauernführers die vom Reichsbauernführer verliehene Urkunde und einen von der Landesbauernschaft Ostpreußen gestifteten Ehrenschild, der neben dem Namen und dem Alter der Sippe noch die Odalrune trägt.

Die Namen der geehrten Familien und das Jahr ihres ersten Vorkommens sind: ´
Porschien, Cobjeiten (1515), Legien, Mogaiten (1527), Kantelberg, Schlakalken (1527), Neumann, Bärwalde (1533), Bombien, Rantau (1569), Gromball, Kösnicken (1600), Dietrich, Cosnehnen (1606), Koeck, Widitten (1606), Nikulka, Neplecken (1616), Bloech, Transsau (1619), Hempel, Cropiens (1621), Homp, Littausdorf (1636), Anker, Neplecken (1644), Krompholz, Diewens (1663), Corinth, Wargienen (1668), Dagott, Paggehnen (1668), Lange, Thulpörschken (1673), Torreck, Neplecken (1675), Frey Cojehnen (1675), Lessel, Gabseiden (1676), Wohlgemuth, Gr.-Ladtkeim (1676), Possienke, Schuditten (1683), Lange, Paggehnen (1687), Trunz, Arissau (1693), Holstein, Drugehnen (1693), Brettschneider, Postnicken (1693), Sohn, Rogahnen (1710), Pluschkell, Rantau (1711), Godau, Cojehnen (1711), Link, Bärwalde (1715), Pustlauk, Augstupönen (1715), Godau, Kotzlauken (1717), Meyer, Wargienen (1720), Braun, Cumehnen (1730), Manske, Sensen (1733), Boehm, Michelau (1733), Vogel, Szillenberg (1734), Peterson, Gr.-Bärwalde (1736).
Darunter ein Foto, untertitelt "Mitglieder alten Bauerngeschlechts erhalten den Ehrenschild" <<

Ich habe diesen nunmehr vor ziemlich genau 75 Jahren erschienenen Zeitungsartikel nicht ganz ohne innere Widerstände abtippen können. Es fällt mir nicht leicht, den Text ganz sachlich mit historischer Distanz zu lesen. Die in den Zeilen deutlich zu Tage tretende gewalttätige Ideologie, die perfide Vereinnahmung von gesellschaftlichen Gruppen, historischen Umständen und genealogischer Forschung lösen selbst heute noch Abwehrreflexe bei mir aus.

Es erscheint aus heutiger Sicht ungeheuerlich, daß die Zeitgenossen unserer Groß- und Urgroßeltern im Sinne dieser Presseverlautbarung gedacht und empfunden haben können. Es erscheint heute schwer vorstellbar, daß Vorfahren sich auf solch einer Veranstaltung feiern ließen - ist aber so geschehen.

Es wäre durchaus denkbar, daß einige der älteren Geehrten zusammenzuckten bei der Benennung "Bauer". Denn, soweit ich das überblicken kann, gehen fast alle der genannten Familienbesitze zurück auf ehedem köllmische Eigentumsrechte. Die Köllmer waren privilegierte Landeigentümer, die früher als Freye bezeichnet, völlig unabhängig, fast wie adelige Gutsbesitzer ihre Höfe bewirtschafteten. Der Begriff "Bauer" hatte in Ostpreußen traditionell die Bedeutung erbuntertäniger Scharwerksbauer, der nur Land bewirtschaftet, welches ihm von adeligen Grundherren oder der Landesherrschaft gegen relativ hohe Abgaben und Dienstpflichten zur Bewirtschaftung überlassen worden ist. Zwar wurden die Bauern ab 1807 durch die Preußische Landreform "befreit". Die feine Unterscheidung hielt sich aber im Umgang bis in die Neuzeit. Der Anteil der sogn. Köllmer war im Samland überdurchschnittlich hoch. Das mag darauf zurückzuführen sein, daß die prußischen Ureinwohner des Samlandes sehr früh von der Ordensherrschaft als loyale Untertanen anerkannt und durch die Verbriefung ihrer seit alten Zeiten angestammten Besitzprivilegien honoriert wurden.

Richten wir nun den Blick ganz sachlich auf die oben genannten Familiennamen:
Viele davon sind mir bei meinen Forschungen begegnet. Nicht immer sind die oben genannten Angaben stimmig hinsichtlich Alter und/oder Zuordnung des Wohnortes. Oft finden sich noch ältere Wurzeln. Insbesondere zu folgenden der oben genannten Namen kann ich aus meinem umfangreichen Datenbestand detailiert Auskunft geben: Kantelberg, Bombien, Gromball, Dietrich, Bloech, Hempel, Corinth, Trunz, Brettschneider, Sohn, Boehm (Michelau), Peterson (auch Petersohn, nicht nur in Gr.Bärwalde, bereits 1640 in Sielkeim).

Ich freue mich wie immer über Anfragen und Hinweise (ViktorHaupt@aol.com).


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Sonntag, 4. Dezember 2011

Familiengeheimnisse, Gerüchte und rätselhafte Geschichten

Ella Haupt, 1980er Jahre
Meine Großmutter Ella HAUPT, geb. SCHMADTKE (*22.12.1895 in Canditten), verstarb im Alter von 92 Jahren am 6. August 1987. Damals reiste ich an der Ostküste der USA umher, monatelang ohne jeglichen Kontakt zur Familie in Deutschland. Telefonieren war teuer und eMail gab es noch nicht. Ich erfuhr erst nach meiner Rückkehr im Herbst 1987 von ihrem Tod. Während meiner USA-Reise habe ich teilweise Tagebuch geführt. Darin hatte ich auch die Beschreibung eines seltsamen Traums Anfang August vermerkt: Ich sah meine Großmutter mit starren Augen und geöffnetem Mund in ihrem Bett liegen und begriff ganz sachlich ohne größere Aufregung, sie müsse gestorben sein. Ich fand den Traum damals bemerkenswert, weil mich auf meinen Reisen ganz andere Dinge völlig ausfüllten und ich mit keinem Gedanken an Familienbelange dachte. Ich wunderte mich nicht weiter, als ich bei meiner Rückkehr von ihrem tatsächlichen Versterben erfuhr. Ich „wußte“ es ja bereits. Ich wunderte mich aber doch etwas, als mir mein Vater Jahre später einmal nicht ohne nachträgliche Entrüstung erzählte, Tante Irmgard hätte sich nicht überwinden können, Ella die Augen zu schließen und den Kiefer hochzubinden. Großmutter Ella sei in diesem Zustand in die Totenstarre gefallen.

Diese merkwürdige Koinzidenz beschwor die Erinnerung an Ellas Vater Ferdinand SCHMADTKE (*28.3.1865 in Grünwalde bei Landsberg, †3.1.1933 in Landsberg) herauf und die spukigen Geschichten, die sie über ihn erzählt hatte. Ich zitiere aus Ellas Aufzeichnungen, die sie im Jahr 1982 niederschrieb: >> Vater hatte einen Freund, der TBC-krank war und wußte, daß er bald sterben mußte. Mein Vater und noch ein Freund haben ihn oft besucht und weil nun jeder über den Tod andrer Meinung war, wurde abgemacht, daß der Tote kommen und erzählen solle, wie es ist. Als er gestorben war, kam er in der Nacht zu Vater. Der mußte aufstehen und erblickte eine helle Gestalt, die mit ihm redete und ihm sagte, er solle nicht mehr zu seiner Braut gehen, denn die heirate einen andern und vieles, was mein Vater später auch erlebt hat, auch über mich. Ich werde zwei Männer haben, es komme darauf an, wen ich heirate. Bei einem werde ich alles haben und bei dem andren werde ich Not leiden. Dies hat mir mein Vater erst erzählt, als ich mich entscheiden mußte. Nach dieser Aussprache mit dem Toten ist Vater mehrere Tage wie krank aussehend herumgegangen. Auf Fragen seiner Eltern und Geschwister gab es keine Antwort. Die Antwort auf die Frage, wie der Tod sei, beantwortete er so: „Es ist nicht so, wie du oder ich gedacht haben – es ist ganz anders!“ <<

Ferdinand Schmadtke
Ella meinte, ihr Vater Ferdinand sei „spökenkiekerisch“ veranlagt gewesen. Und sie war außerdem fest davon überzeugt, daß ihr der Vater geholfen hätte zu überleben, als sie 1945 auf der Flucht ihre Familie verlor und bis 1948 unter schrecklichsten Bedingungen im sowjetisch besetzten Ostpreußen festgehalten wurde. Sie träumte in jenen furchtbaren Jahren oft von ihrem verstorbenen Vater, der ihr im Traum mitteilte, wo sie noch etwas zu essen finden könne, wo sie sich vor Gefahren in Acht zu nehmen habe und – das Wichtigste – daß sie ihre Familie wiederfinden werde. Das habe ihr mehrfach aus dem Schlimmsten herausgeholfen. Ohne diese Traumgeschichten hätte sie sich einfach entkräftet in den Schnee sinken lassen und so oder auf andere Weise dem Leiden ein Ende gesetzt. An Gelegenheiten dazu fehlte es nicht.

Sollte etwas von diesen merkwürdigen Fähigkeiten auf mich gekommen sein? Der Verdacht liegt nahe. Ich träume jede Nacht heftig und oft mehr als mir gut tut. Wenn ich immer meine lebhaften Traumgeschichten aufschriebe, ich käme zu nichts anderem mehr. Einiges davon bleibt dennoch nachhaltig im Gedächtnis und führt gelegentlich zu seltsamen déjà-vue-Erlebnissen.

In Ellas oben zitierten Ausschnitt aus ihren Aufzeichnungen gibt es einen bemerkenswerten Satz: „Ich werde zwei Männer haben, es komme darauf an, wen ich heirate.“ Wer waren diese Männer? Einer davon war Wilhelm HAUPT (*31.12.1893 in Schippenbeil, †12.2.1946 in Lehnin/Brandenburg), mein Großvater. Mit ihm hatte sie 8 Kinder, das 7. in der Reihe war mein Vater. Aber bekanntermaßen gab es dann noch Onkel Walter (*16.12.1920, †1983), ihr allererstes Kind von dem großen Unbekannten, der gleichfalls um sie warb. Großmutter Ella hatte mehrfach und in Varianten davon erzählt, daß dieser Unbekannte aus verschiedenen Gründen ihrer Familie und ihren älteren Halbschwestern nicht genehm war. Der Wilhelm HAUPT schien solider zu sein, einziger Sohn eines stattlichen Hofbesitzers bei Schippenbeil. Der andere Kandidat konnte vermutlich weniger Garantien für ein auskömmliches Familienleben vorweisen, löste aber wohl tiefere Gefühle und größeres Begehren aus.

Meine Großmutter habe ich als eher sachlich vernünftig erlebt, keine überbordenden Emotionen, gelegentlich schimmerte ein Hang zur Melodramatik durch in ihren Erzählungen. Aber wenn sie noch im Alter von über 80 Jahren mit unterschwelligem Bedauern an eine nicht gelebte Liebe zurückdenkt, muß dieser unbekannte Mann doch auf seine Weise sehr bemerkenswert gewesen sein. Außerdem gilt zu bedenken, daß meine Großmutter zur Zeit dieser Affäre kein Backfisch mehr wahr, sondern nach damaliger Einschätzung schon fast ein „spätes Mädchen“ von 24 Jahren. Ellas Halbschwestern spielten eine ambivalente Rolle in der Geschichte. Zum besseren Verständnis sollte ich wohl vorher die Familienverhältnisse genauer aufrollen:

Johanna Schikorr
Johanna Friederike SCHIKORR (*22.9.1853 in Canditten, †16.12.1941 in Landsberg/Pr.Eylau), meine Urgroßmutter, war in erster Ehe verheiratet mit einem Herrn SCHIRMACHER in Canditten. Von ihm weiß ich keine weiteren Daten, nur das, was Großmutter Ella beiläufig berichtete. Leider gibt es keine Kirchenbücher mehr aus Canditten für diese Zeit, um genaueres zu erfahren. Aus dieser ersten Ehe stammen 4 Töchter: Hulda SCHIRMACHER, verehelichte BÖHNKE (*27.2.1887 in Canditten, 31.12.1949 für tot erklärt, verschollen in Königsberg); verehelichte LINDENAU; verehelichte KNORR; verehelichte SCHÖNFELDT. Vornamen und weitere Daten zu den unbenannten Schwestern sind nicht überliefert und mangels Quellen nicht mehr zu recherchieren.

Die verwitwete Johanna Friederike SCHIKORR angelt sich in zweiter Ehe 1894 einen jüngeren Mann: Ferdinand SCHMADTKE heiratet mit 29 Jahren, während Johanna gerade die 40 überschritten hat. Älteste Tochter aus dieser Verbindung ist die schon erwähnte Ella SCHMADTKE *22.12.1895, zweites und letztes Kind Frieda SCHMADTKE, beide in Canditten geboren.

Ella Schmadtke 1912
Hier sollte ich wieder einen thematisch passenden Auszug aus Ellas Erinnerungen ihrer Jugend in Canditten einfügen: >> Mutter, geborene Schikorr, war die einzige Tochter. Von den drei Brüdern bleib nur der Jüngste am Leben. Als der erste [älteste] Bruder zu den Soldaten kam, wurde ihm beim Exerzieren auf dem Kasernenhof schlecht und er mußte sich hinlegen. Der Tod trat nach ein paar Tagen ein und das Gleiche geschah auch beim zweitältesten Sohn. Die Großmutter [Dorothea Gotthilf SCHIKORR, geb. POTTRICK, *27.2.1825 in Windkeim, †30.3.1889 in Canditten] wäre bald vor Gram gestorben. Onkel Hermann [Schikorr], der jüngste, wurde vom Soldatenspielen befreit. Er war 12 Jahre im Dorf Canditten Bürgermeister. Ich kann mich noch gut an ihn erinnern. Seine erste Frau starb an TBC. Ich kenne nur die zweite Frau.
Mein Vater war auch Mutters zweiter Mann. Der erste Mann von Mutter ist auch an TBC gestorben. Mutter hatte zwei Onkels, die königliche Oberförster in der Rominter Heide waren und sich zu Besuch angemeldet hatten. Alles war vorbereitet und Mutter war auch sauber angezogen worden. Da kam ihre Freundin zu ihr und verlangte ein Stück Zucker, sonst sei sie giftig auf sie, also böse. Der Zucker stand hoch an der Wand auf einem Brett, denn sie hatten noch ein kleines Kolonialwarengeschäft. Mutter war noch klein und kletterte auf die untenstehende Mehltonne, wollte nach dem Zucker angeln. Da drehte sich der Deckel und sie fiel in die Mehltonne. Als man sie aus der Tonne gezogen hatte, kamen die Onkels und wollten das „Hannchen“ begrüßen. Sie versteckte sich hinter Mutters Rock und drehte sich immer mit Ihrer Mutter hinter dem Rock mit. Dies hat uns Mutter selbst erzählt.
Der Großvater Schikorr [Carl Ludwig SCHIKORR, *31.12.1821 in Gallingen, †2.6.1902 in Canditten] war ein Pferdeliebhaber und als er eines Tages sein gekauftes Pferd im Garten nochmal beschauen wollte, stolperte er über eine Baumwurzel und brach sich die Hüfte. Nun saß er in einem schwarz lackierten Korbstuhl, der eine Kopfstütze hatte, am Fenster. Von da konnte er die Dorfstraße entlangsehen, den Stock hatte er neben sich stehen. So fand ich ihn immer sitzen, wenn Mutter mich zu ihm schickte. Onkel Hermann mußte die Wirtschaft übernehmen. Er war aber zum Gärtner ausgebildet. So hat er einen großen Obstgarten angepflanzt. Die Äpfel wurden mit Handschuhen gepflückt, in Kisten gepackt und nach Königsberg in die Markthalle gebracht, wo jeder seinen Stand hatte und die Äpfel teuer verkauft wurden. Die andren Bauern haben immer gern über ihn gespottet, er hätte auf seinem Sand Gemüsebeete gemacht. Es waren Versuchsfeldbeete und wenn er nachher besseren Hafer usw. erntete, dann hieß es „dem glückt alles.<<

Wie ging es nun weiter mit der rätselhaften ersten Liebe meiner Großmutter?

Als nicht mehr zu übersehen war, daß eine Begegnung Folgen zeitigte, daß meine Großmutter in anderen Umständen war, fühlte sich die Familie genötigt, zwecks Rettung des Ansehens und Anbahnung geordneterer Verhältnisse energisch einzuschreiten. Meine Großmutter wurde umquartiert zu einer ihrer älteren Halbschwestern. Die Töchter aus erster Ehe von Johanna SCHMADTKE, verwitwete SCHIRMACHER, geb. SCHIKORR, waren schon jahrelang gut unter die Haube gebracht, wie man damals sagte. Bei einer dieser Schwestern, wo sie zu Gast war, so berichtete Ella mit verhalten melodramatischem Unterton, habe sie auf ihrem Nachttischchen eine Röhrchen mit Schlaftabletten vorgefunden. Sie habe aber nicht daran gedacht, dieser subtilen wie perfiden Aufforderung Folge zu leisten. Die Umstände sollte sich anders fügen. Halbschwester Hulda BÖHNKE, geb. SCHIRMACHER, wollte den unehelich geborenen Walter gern adoptieren, da es an eigenen Kindern fehlte.

Aus Ellas mündlich überlieferten Erzählungen, so wie ich sie erinnere: Während Ella zu Gast bei einer der Halbschwestern der bevorstehenden Geburt entgegensah, versuchte der Vater des Kindes herauszufinden, wo Ella geblieben war. Als er sie fand und besuchen wollte, sagte man ihm, Ella wolle nichts mehr von ihm wissen. Und Ella sagte man, das sei ja ein schöner Vater, der nach Bekanntwerden der Schwangerschaft nun nichts mehr von sich hören ließe. Auf diesen Mann sei kein Verlass.

Ella & Wilhelm Haupt 1921
So kam doch noch mein Großvater Wilhelm HAUPT zum Zuge, der bevorzugte Kandidat der Familie, aber nur zweite Wahl meiner Großmutter. Aus den Geschichten meiner Onkel und Tanten hörte ich immer wieder, Wilhelm HAUPT habe seine Ella - er sagte immer Ellen, weil er Ella zu gewöhnlich fand – er habe sie abgöttisch geliebt. Ob er wohl gemerkt hat, daß er „nur“ zweite Wahl war? Ob Ella es ihn gelegentlich hat merken lassen? Passende Gelegenheiten hätte es sicherlich dazu gegeben, wenn man an die tragische Existenz meines Großvaters denkt: das Scheitern als Gutsbesitzer, der Bankrott als Folge der Inflationszeit, die eher als schmachvoll empfundenen Inspektoren- und Verwalterstellen auf anderen Gütern und dann ab 1932 der mühsame Aufbau eines eigenen bescheidenen Besitzes, was nur noch -wegen des Bankrotts- auf den Namen meiner Großmutter möglich war.

Aber wer war nun der große Unbekannte und erste Mann im Leben meiner Großmutter? Ich selbst habe zu Lebzeiten meiner Großmutter nie zu fragen gewagt. Um ehrlich zu sein, kann ich mich nicht erinnern, je daran gedacht zu haben. Mit Anfang 20 war ich noch gänzlich unbewußt in die subtilen Tabus der Familie eingebunden. Ich wagte nicht, heikle Fragen zu stellen. Nicht wegen meiner Großmutter. Sie hätte mir vielleicht etwas erstaunt, aber sicherlich unumwunden und ohne falsche Scham Auskunft gegeben. Aber da waren die vielen älteren Geschwister meines Vaters. Und ich war nur das Kind vom Werner, dem 7. Kind der Reihe – Walter nicht mitgerechnet. Mir stand es einfach nicht zu, etwas zu hinterfragen, was nicht von vornherein die Billigung der Familie gefunden hätte. Ich dachte und empfand das damals nicht bewußt, sondern „funktionierte“ ohne zu reflektieren in diesem gewissermaßen ziemlich beschränkten Rahmen des Familiensystems.

Ob Walter Böhnke gewußt hat, wer sein leiblicher Vater gewesen ist? Ich habe wirklich keine Ahnung. Wenn er etwas wußte, hat er wohl bevorzugt, darüber zu schweigen. Offiziell ist er von den Böhnkes adoptiert worden und sie stehen als Eltern in seinen Papieren. Kein Hinweis auf seinen leiblichen Vater, sagen seine Kinder. Walter hat 2 Töchter aus erster Ehe und einen Sohn aus zweiter Ehe. Sie kennen den Vater ihres Vaters nicht. Alle Zeitzeugen, die man noch fragen könnte, sind bereits lange verstorben. Man kann nur kühne Rückschlüsse ziehen aus Walters physischer Erscheinung und seinem gewissen Charisma und Charme, um sich das sicherlich attraktive Auftreten seines Vaters vorzustellen.

Es bleibt die Frage: wer war der unbekannte Mann und was ist aus ihm geworden? Warum hat niemand vor mir diese Frage gestellt?

Wer mehr über Canditten wissen will (im 20. Jh. auch Kanditten, polnisch Kandyty), findet z.B. hier weiterführende Informationen: www.natangen.de/ 

Link zu Familiendaten SCHMADTKE:
http://gw.geneanet.org/viktorh_w?lang=de&m=S&n=Schmadtke&p=



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Samstag, 19. November 2011

Meine schwierigen Fälle: SEDDIG, LORENZ, SPEER

Wenn man meine Beiträge in diesem BLOG liest, könnte der beneidenswerte Eindruck aufkommen, daß ich alle meine Vorfahrenlinien bis tief in die Vergangenheit hinein ganz ohne größere Probleme verfolgen konnte. Das ist mir leider nur in Einzelfällen gelungen.

Meine Startposition war jedoch eine denkbar günstige. Glücklicherweise fand ich in der Familie noch genügend weit zurückreichende Ausgangsdaten, um problemlos in die Kirchenbuchrecherche einsteigen zu können. Ich habe aber auch schon vor Jahrzehnten begonnen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit immer wieder nachzufragen. Möglicherweise würde ich heutzutage nicht mehr so viel finden können, weil durch Todesfälle und unachtsame Haushaltsauflösungen viele für die meisten heute kaum noch lesbare Unterlagen endgültig dem Papiermüll übergeben wurden.

In den allermeisten Fällen gibt es für Ostpreussen keine Kirchenbuchquellen aus der Zeit nach 1874 bis 1945. Das liegt daran, daß ab Anfang Oktober 1874 in Preußen die Standesämter eingeführt wurden. Ab diesem Tag waren die Kirchen nicht mehr verpflichtet, jährlich Duplikate von sämtlichen Kirchenaufzeichnungen anzufertigen und an staatliche Stellen zu liefern. Die in den Kirchen verbliebenen Kirchenbücher sind in vielen Fällen durch die Kriegsfolgen verloren gegangen. Die an staatliche Stellen gelieferten Duplikate gelangten in Archive, die in Kriegszeiten an sichere Orte ausgelagert wurden und heute für Recherchen zur Verfügung stehen.

Aber nun zu meinen schwierigen Fällen:
Meine Großmutter Charlotte SCHWEICHLER (* 1907 in Willkeim, Kirchspiel Powunden, Samland; verstorben 1970 in Oldenburg/Holstein) trägt den Geburtsnamen SEDDIG. Ich habe sogar noch meinen Urgroßvater August SEDDIG kennen gelernt (*1878 in Willkeim; verstorben 1970 in Oldenburg/Holstein). Leider war ich damals zu jung, um die Fragen zu stellen, die ich heute gern an ihn richten würde. Durch einen glücklichen Fund bei Nachfahren einer Schwester jenes Urgroßvaters kam noch ans Licht, wer dessen Eltern waren.

Der Urur-Großvater sollte August Gottlieb Rudolph SEDDIG heißen und 1845 in Königsberg geboren sein. Lange habe ich die vielen Königsberger Kirchenbücher durchsucht. Zunächst ohne Erfolg, obwohl ich das genaue Datum wußte. Aber es gab zeitweilig bis zu 17 verschiedene Kirchen und Kirchengemeinden mit eigenen Kirchenbüchern. Nicht von allen sind für den fraglichen Zeitraum Unterlagen überliefert. Dann entdeckte ich im Staatsarchiv Berlin die sogn. Königsberger Kirchenbuch-Kartei (abgekürzt KKK). Diese Kartei wurde in der Nazizeit angefertigt, um die Ermittlungen für die Ariernachweise zu erleichtern. Dazu wurden alle Kirchenbucheintragungen in Königsberg von etwa 1800 bis 1874 systematisch auf Karteikarten erfaßt und alphabetisch sortiert. Nun kann man in vielen handlichen Ordnern nachschlagen z.B. Taufen weiblich Buchstabe Ka – Kr, oder Heiraten nach Brautnamen sortiert, Heiraten nach Bräutigamsnamen usw. Auf den Karteikarten findet man alle relevanten Angaben aus dem Kirchenbucheintrag mit dem Vermerk, in welcher Kirchengemeinde man den Originaleintrag finden kann. Ich sah mir also den Ordner Taufen, männlich, Buchstabe Se an. Und da fand ich die gesuchte Geburt.
Es war nur die Mutter vermerkt: Louise SEDDIG. Was heißt das? Ja richtig, es geht um eine uneheliche Geburt. Louise kam nieder mit ihrem Sohn August Gottlieb Rudolph SEDDIG in einem Hebammen-Institut in Königsberg-Altroßgarten am 9. August1845. Das Kirchenbuch enthält jedoch nur sehr dürftige Angaben: keine Herkunft, keine Paten (nur die Institutsleiterin), keine Vermutungen über den Vater, nichts weiter. Der Vorname LOUISE ist nicht wirklich hilfreich, um eine sonst unbekannte Mutter mit anderweitig auftauchenden SEDDIG-Familiendaten zu verknüpfen. Louise hieß damals vielleicht jedes 5. Mädel. Woher stammt Louise SEDDIG ???

Das ist eine seit vielen Jahren unüberwindlich erscheinende Sackgasse. Der in Königsberg geborene Urur-Großvater ließ sich in Willkeim nieder, gut 25 Kilometer nördlich von Königsberg und einen Kilometer vom Ufer des Kurischen Haffs entfernt. Warum? Existierten Familienbeziehungen in die Gegend? Nicht weit entfernt in dem Nachbardorf Schmiedehnen gab es seit vielen Jahrhunderten ein „Nest“ von SEDDIGs. Aber Louise konnte ich bisher nicht in den dort unübersichtlich wuchernden Familienclan einsortieren. Unübersichtlich, weil es nebeneinander über die Jahrhunderte in dem kleinen Dorf immer mehrere Familienzweige mit dem Namen SEDDIG gegeben hat, die für ihre Kinder oft gleichlautende Vornamen wählten und dadurch nur sehr schwer auseinander zu halten bzw. zu sortieren sind.

Aber bleiben wir noch etwas bei den mysteriösen SEDDIGs. 1647 wird in einem amtlichen Dokument Fritz SETTIG aus Schmiedehnen erwähnt, der noch Abgaben schuldig war. Den vorerst ältesten Nachweis fand ich in einer Amtsrechnungen des Amtes Neuhausen. So lautet der Originaltext von 1634:
Schmiedeinen: Dieses Dorff hatt 19 Huben 20 Morgen, davon hat der Krüger 1 Hube zum Kruge, zinnset davon Jährlichenn 12 mk 30ß und 3mk Freygeldt, daß er daß Haußbier schenckenn befreyet.
18 Huben 20 Morgen seind mit 11 Pauern besezet, die Zinßen von ieder Huben 13mk an gelde unnd scharwercken in allem gleich als Wilkeimen.
Merten Leydt, Hanns Nüßke, Jacob Hermann, Benedict Schwibe, Bernhardt Nißke, Mattheus Settich, Matthes Schakeet, Peter Mannien, Hannß Gedierß/Bedierß(?), Michell Lembke, Bötticher Broß/Groß von jeweils 1 Hube 20 Morgen.[in der alten Handschrift kann man ein großes B nicht unterscheiden von einem großen G]

Die SEDDIGs gehörten also seit Jahrhunderten zu den einfachen Bauern in Schmiedehnen. Es könnte gut sein, daß diese Familie zu den Prußischen Ureinwohnern zu zählen ist.

Ähnlich mysteriös wie der unehelich geborene Urur-Großvater August Gottlieb Rudolph SEDDIG bleibt die Herkunft seiner Ehefrau: Caroline Wilhelmine SPEER soll laut Familienquellen am 26.01.1850 in Stantau geboren sein. Stantau gehört zum Kirchspiel Quednau und liegt nur wenige Kilometer nördlich von der Stadt Königsberg. Eine Überprüfung im Kirchenbuch bringt mich nicht wirklich weiter. Ich finde keinen Eintrag, der wirklich paßt. Die Kirchenbuchblätter sind von oben bis unten ohne Leerzeilen ein Eintrag nach dem anderen vollgeschrieben. Man findet zunächst überhaupt keinen Anfang, keinen Einstieg, keinen Familiennamen in dem undurchdringlichen Zeilengemenge. Annähernd passend erscheint mir einzig der folgende Eintrag:

1850, Nr. 14: Wilhelmine Just[ine] Tochter der unverehel. Carol. BUTZKE in Stantau ist geb. d 16. Feb. m. 3 ½ Uhr get. den 24 ejd. Paten: Ferd. Lau, Emma Lau.

Es findet sich in den Jahren um 1850 kein Speer in Stantau, keine passendere Geburt. Hat die ledige Mutter vielleicht erst später geheiratet? Hat der Vater die Kinder nachträglich mit seinem Namen anerkannt? War die Urur-Großmutter auch von unehelicher Geburt?

Irritierend ist auch ein Zufallsfund im Kirchenbuch Schaaken:
18.01.1874 oo Carl LINDEMANN, Instmann im Amt Schaaken, Witwer, 31 Jahre heiratet
Amalie SPEER, 2 Tochter des Instm. Leopold SPEER in Stantau, Jgfr. 21 Jahre

Sollte das eine jüngere Schwester von meiner Urur-Großmutter sein? Aber warum finde ich in dem Kirchenbuch Quednau nichts? Stimmt die Abschrift nicht völlig überein mit dem ursprünglichen Original? Die gräßliche hingeschluderte Handschrift und die kaum lesbare Ordung läßt vermuten, daß der Schreiber kaum Lust verspürte, eine ordentliche Abschrift anzufertigen. Hat man vielleicht einige Einträge oder Seiten beim Abschreiben übersehen?

Den Namen der Urur-Großmutter Caroline Wilhelmine SPEER finde ich im Heiratseintrag der Urur-Großeltern im Kirchenbuch Powunden bestätigt. Ich suche also keine Spukgestalt einer mysteriösen Familiensaga. Sie muß ganz real existiert haben. Es kam jedoch des öfteren vor, daß die gebrauchten Vornamen von dem ursprünglichen Geburtseintrag mit der Zeit abwichen. Aus Helena Dorothea wurde häufig mal eine Eleonora, aus Auguste eine Justine.

Konsequent geht es rätselhaft weiter in diesem Familienzweig: mein Urgroßvater August SEDDIG, Stellmacher und Bauer in Willkeim, ist mit Ernestine LORENZ aus Twergaiten verheiratet. Sie sind 1905 vor den Traualtar getreten – also keine Möglichkeit, darüber noch etwas amtliches zu finden. Denn im Samland sind grundsätzlich keine Standesamtsunterlagen erhalten geblieben, ebenso keine Kirchenbücher nach 1874. Ernestine ist ebenfalls 1878 geboren. Aber vielleicht werden bereits vor 1874 Geschwister von Ernestine getauft. Dummerweise gibt es in dem kleinen Nest Twergaiten bei Powunden gleich 2 Familien mit dem Namen LORENZ. Welche sind nun die richtigen?

Aber zu der Zeit, als ich diese Geschichte klären wollte (im Jahr 2002), glaubte ich noch, einen Trumpf im Ärmel zu haben. Tante Lene lebte noch, die jüngste Schwester meiner Großmutter Charlotte SEDDIG. Sie wollte ich fragen, ob sie sich noch an die Namen ihrer Großeltern erinnere. Ich schrieb einen liebevollen Brief und erklärte mein Anliegen. Ich schrieb auch, ich wolle mich einige Zeit später bei ihr telefonisch melden, um mit ihr die Fragen persönlich zu erörtern, so daß sie sich nicht mit Schreiben bemühen müsse.

Das umständliche Vorspiel hat Gründe. Denn Tante Lene hat nach dem Tod ihres Vaters und ihrer ältesten Schwester (beide starben 1970) den Kontakt mit meinem Familienzweig über Jahrzehnte fast ganz abbrechen lassen. Darüber hinaus zog sie noch von dem bis dahin gemeinsamen Wohnort Oldenburg nach Bad Schwartau zu der mittleren noch lebenden Schwester, was soweit noch verständlich erscheint. Dahinter steckte aber, daß Tante Lene ein schlechtes Gewissen plagte und sie dem Umfeld ihrer verstorbenen ältesten Schwester unter keinen Umständen mehr begegnen wollte. Sie hatte sich das bescheidene Vermögen ihres Vaters allein angeeignet, ohne mit den anderen Geschwistern etwas abzusprechen. Meine Großmutter kämpfte zu der Zeit bereits mit einer Krebserkrankung, mit belastenden Chemo- und Strahlentherapien und starb wenige Monate später. Sie hat jedoch noch ganz bewußt erlebt, wie nach dem Tod ihres Vaters die Manipulationen von Lene ans Licht kamen und empfand es sehr verletzend, so von ihrer Schwester hintergangen worden zu sein. Tante Lenes Trauma war, immer irgendwie zu kurz zu kommen. Sie war die jüngste der Schwestern, der noch nachfolgende Bruder Richard kam bereits 1942 im 2. Weltkrieg als Soldat um. Sie wurde im Krieg mit einem Gutsbesitzer verlobt, mit August Behrendt aus Althof im Kreis Preußisch Eylau. Lene wollte aber nicht im Krieg heiraten, August überlebte den Krieg nicht, Lene blieb ein unversorgtes Fräulein, schlug sich mit Aushilfsjobs als Verkäuferin bis zur Rente durch und kümmerte sich um ihren Vater bis zu dessen Tode. Warum hat sie nicht ganz einfach gefragt, ob ihre Schwestern ihr die Erbteile überlassen wollten? Ich kann mir nicht vorstellen, daß meine Großmutter sich diesem berechtigten Anliegen hätte verschließen mögen.

Wie ging nun mein Kontaktaufnahmeversuch mit meiner Großtante aus? Ich mache es kurz: sie behauptete, sich nicht erinnern zu können. Ich testete im Gespräch ihr Erinnerungsvermögen mit Fragen zu belangloseren Sachverhalten, Ereignissen, die wir in meiner Kindheit gemeinsam erlebt hatten. Tante Lene hatte keine Probleme mit der Erinnerung, keine Alterssenilität. Aber sie wurde sehr wortkarg, die Unterhaltung geriet peinlich ins Stocken, wenn ich nach älteren Familienzusammenhängen fragte. Das erinnerte mich an einen früheren Versuch in den 1980er Jahren, als ich meine Eltern zu einem Familienfest nach Bad Schwartau begleitete. Ich nutzte damals den Anlass, um vorsichtig mit Tante Lene und ihrer Schwester Tante Grete ins Gespräch zu kommen. Sowie ich nach den üblichen Artigkeiten „zur Sache“ kam und nach Familienzusammenhängen fragte, wurden die Gesichter verkniffener und die beiden alten Damen wanden sich wie in Verlegenheit. Damals meinte man zu mir, daß sei alles so lange her, man habe Mühe sich zu erinnern und ich möge Verständnis haben und nicht an alten Geschichten rühren. Bald nach diesem ersten Versuch kursierten merkwürdige Gerüchte über mich in diesem Teil der Verwandtschaft: ich hätte ganz perfide versucht an Informationen zu kommen, wo ich noch jemanden beerben könnte. Tante Lene verstarb im Jahre 2003 und behielt ihre Familienkenntnisse auf ewig für sich. Tante Grete starb schon 1996. Mehr Tanten gab es nicht aus diesem Familienzweig.

Zusammenfassung: Recherchen in der Familie können an alten Geschichten rühren, die einen konstruktiven Umgang miteinander behindern und die Übermittlung von Informationen stören. Selbst allergrößtes Bemühen um ein taktvolles und einfühlsames Vorgehen hilft manchmal nicht wirklich weiter. Mir ist bewußt, daß alle Familiemitglieder mehr oder weniger stark traumatisiert wurden durch die Ereignisse in Ostpreußen im Jahr 1945 und den nachfolgenden Jahren. Meine Mutter und ihre Familie kam erst im Herbst 1948 nach über 3 Jahren Zwangsarbeit, fürchterlichen Mißhandlungen und langen Perioden von entsetzlichem Hunger aus „Russisch-Ostpreußen“ heraus. Man konnte es kaum fassen, wie man trotz der permanten Lebensgefährdungen doch noch irgendwie überlebte, wo doch so viele Nachbarn, Verwandte und Freunde elendig umkamen. Ich weiß, daß es sehr heikel ist, das Gespräch in eine Vergangenheit lenken zu wollen, die durch solch eine Horrorerinnerung blockiert sein kann. Meine vielfältigen Erfahrungen damit haben mir gezeigt, daß jene belasteten Gesprächspartner immer gern auf Fragen eingingen, die in eine noch unbelastete Zeit zurückreichen, vielleicht eine glückliche Kindheit berühren, angenehme Erinnerungen anregen. Eine konsequente Verweigerung habe ich nur bei Tante Lene erlebt. Hat sie möglicherweise von der unehelichen Geburt ihrer Großeltern väterlicherseits gewußt? Hätte sie so etwas als Makel empfunden ? Denkbar wäre es.

Zur besseren Übersicht der geschilderten Zusammenhänge:

1. Seddig, Louise, keine weiteren Angaben bekannt, * ca. 1815-20
1 Kind von Nr. 1
2. Seddig, August Gottlieb Rudolf, ev., * Königsberg 09.08.1845,
   + Willkeim, Ostpreussen 03.02.1930
   unehel. Geburt in Hebammen-Institut, Königsberg- Altroßgarten
   oo Powunden, Ostpreussen 27.09.1874 Karoline Wilhelmine Speer, * Stantau 26.01.1850, + Willkeim, Ostpreussen 1939

5 Kinder von Nr. 2
3. Seddig, Johanna Wilhelmine Amalie, * Willkeim, Ostpreussen 15.08.1875,
   + Königsberg, Ostpreussen 24.09.1931;   oo N.N. Klein, in Königsberg
4. Seddig, August, Stellmacher, Bauer, * Willkeim 13.01.1878, + Oldenburg/Holstein 19.05.1970
August ging bei seinem zukünftigen Schwager (Lorenz in Twergaiten) in die Lehre (Stellmacherei)
oo 01.01.1905 Ernestine Lorenz, * Twergaiten 26.03.1878, + Oldenburg/Holstein 18.12.1960
5. Seddig, Amalie; verehelichte Heller, in Königsberg
6. Seddig, Auguste; verehelichte Lange, in Königsberg
7. Seddig, Marie Henriette, * Plöstwehnen 22.08.1880, oo Berlin-Rixdorf 26.06.1909 mit Stephan Kuchta, Gärtner in Berlin (* Königsberg 1880, + Berlin 1952)

1 Kind von Nr. 3
8. Klein, Walter, bei der Feuerwehr in Königsberg

4 Kinder von Nr. 4
9. Seddig, Charlotte, * Willkeim 04.09.1907, + Oldenburg/Holstein 01.09.1970
    oo Powunden, Samland, Ostpreussen 07.07.1930 Kurt Schweichler, Landwirt, Gastwirt,
    * Stombeck 09.02.1902, + Oldenburg/Holstein 14.11.1999
10. Seddig, Grete, * Willkeim, Ostpreussen 26.02.1910, + Bad Schwartau 02.1996
oo 1934 Otto Hoffmann, Amtsvorsteher, * Lobitten 1900
11. Seddig, Helene, Verkäuferin, * Willkeim, Ostpreussen 05.09.1913, + Bad Schwartau 10.11.2003
12. Seddig, Richard, * Willkeim, Ostpreussen 19.05.1917, + Kursk 07.1942

3 Kinder von Nr. 9
13. Schweichler, Betty, ev., * Stombeck 13.01.1932
      oo Oldenburg/Holstein 12.04.1958 Werner Ludwig Haupt, Landwirt,
      * Rossen, Kr. Heiligenbeil, Ostpreussen 06.02.1929, + Oldenburg/Holstein 21.04.2008
14. Schweichler, Bruno, * Stombeck 27.06.1934, + Schaaken, Ostpreussen 08.08.1947
15. Schweichler, Dieter, * Stombeck 21.06.1939, + Oldenburg/Holstein 04.02.2019


Charlotte SCHWEICHLER, geb. SEDDIG,  1930er Jahre  in Stombeck
Helene SEDDIG, (Tante Lene)

Charlotte SCHWEICHLER, geb. SEDDIG






Ernestine u. August SEDDIG, Goldene Hochzeit 1955 in Thüringen

Lene Seddig, Betty Haupt, Charlotte Schweichler 1963
Wie immer freue ich mich über Fragen, Nachrichten und Kommentare zu allen hier vorgestellten Familiennamen und Sachverhalten.





























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Montag, 29. August 2011

Die Familie HENSEL in Blöcken, Kirchspiel Caymen, Samland

Gläubiger und Schuldner, Zwangsversteigerung und Besitzverlust, aber auch Wiedererlangung desselben: Wie sich die Familie HENSEL im frühen 18. Jh. in Blöcken behauptet.
Blöcken, in früheren Zeiten auch Blecken oder Bloecken geschrieben, liegt im Kirchspiel Caymen (später: Kaimen) im östlichen Samland, etwa 20 Kilometer nordöstlich von Königsberg. Man könnte auch sagen, auf halbem Wege zwischen Königsberg und Labiau. Es gibt dort 6 cöllmische Höfe mit jeweils ca. 3,5 Hufen (etwa 55 ha), deren Eigentümer im 18. Jh. noch als „Preußische Freye“ bezeichnet werden. Es handelt sich durchgehend um Eigentum, das in Mittelalter nach sogn. preußischen Rechten den Ureinwohnern verbrieft wurde, worauf die Akten durch die Titulierung „Pr.Freye“ im 18. Jh. immer noch Bezug nehmen.

Außerdem leben dort noch 3 Bauern, die sich bereits aus der Erbuntertänigkeit haben lösen können. Sie werden daher als Hochzinsbauern bezeichnet. Sie zahlen mehr Abgaben als die Scharwerksbauern und sind dafür von gewissen Diensten und Pflichten gegenüber dem Cammeramt Caymen befreit.

1755 werden in der Praestationstabelle (PT) 1) , eine Art Steuerliste mit genau verzeichneten Besitzverhältnissen und den darauf lastenden Zahlungsverpflichtungen, folgende Freye in Blöcken genannt:

Johann George Hennig 6H 29M
(ein doppelter Hof, der in der nächsten PT wieder geteilt ist),
Michel Hennig 3H 15M,
Heinrich Hensel 3H 15M,
George Schultz 3H 15M,
Johann Martin Obernest 3H 15M.
Die Hochzinsbauern heißen Gottfried Klinger, Friedrich Haahn, Johann George Stawitz und haben jeweils 3 Huben in Besitz. In der nächsten PT haben sie jeweils nur noch 2 Huben. Diese abgenommenen Huben werden dem Dorfkrug als Land zugeschlagen. Im Dezember 1775 ersteigert der Cöllmer Johann Christoph Schweichler aus Senseln für seinen Bruder Reinhold den Krug mit den 3 Huben. Der Schweichler setzt sich gegen seine Mitbewerber Johann Gottlieb Engel(cke) aus Heiligenwalde, Friedrich Ernst Kadgien aus aus Pogauen und Christoph Schreck aus Cropiens mit dem höchsten Gebot durch (1.615 Mark 30 Groschen) 2) .

Neben diesen Besitzerfamilien leben 1755 noch 17 Instleute mit ihren Familien im Dorfe. Die Instleute haben kein eigenes Land. Sie arbeiten auf dem Besitz derer, die sie in Dienst genommen haben und wohnen in der Regel auch dort. Insgesamt umfaßt das Dorf mit seinen Ländereien eine Fläche von 29 Huben/Hufen und 29 Morgen (ca. 450 Hektar). Das ist die solide Basis für bescheidene Wohlhabenheit der dort ansässigen Landwirte.

Auf die PT von 1755 folgt erst wieder eine im Jahre 1780. Für die Jahrzehnte dazwischen ist keine PT überliefert. 1780 werden die Besitzverhältnisse folgendermaßen dokumentiert 3) :
 
Preuß. Freyen :
Johann Christof Hennig 3H 14M 150R hat sich eingeheyrathet, Privileg 1528  
Johann Jacob Tobien 3H 14M 150R
mit seiner Frauen vom vorhergehenden Wirth erhalten  
Albien Hennig 3H 15M von den Eltern Privileg 1528  
Heinrich Hensel 3H 15M wie vor 
Ernst Hempel 3H 15M olim Christoph Schultz; erkauft  
Ernst Obernest 3H 15M ererbt HochzinßBauren :
Krüger Reinhold Schweichler 3H
zur Erbpacht, Verschrbg vom 11.02.1777  
Christian Brettschneider 2H vom Vater angenommen, 27.05.1779  
Johann George Stawitz 2H wie vor  
Gottlieb Hahn, olim Brettschneider 2H Lt.Vergleich angenommen, 14.02.1770  
Wohnen alhier noch 19 Instleuthe, 1 Wittwe, 1 Schulmeister und 1 Hirth.  

Folgender Bericht fand sich in den Akten, der die nicht einfachen Lebensumstände eindrücklich schildert. Genügend Landbesitz allein reicht nicht, um ein ordentliches Auskommen zu finden, wenn die Umstände ungünstig sind: >> Die Dorfschaft Bloecken zeiget an, wie sie wegen der beständigen Überschwemmungen, die aus Mangel der Vorfluth entstünden, seit etlichen Jahren einen enormen Verlust leiden und ihr Heu verliehren müßen; das Adeliche Dorf Tymsdorff wäre verbunden, diese Vorfluth zu machen, allein solches thäte nichts, so viele Commissiones wären da gewesen, die alle ihre Beschwerden gegründet gefunden und es geschehe doch nicht das geringste, jetzt sey es nicht mehr auszuhalten, sie müßten durch dies Versäumnis der Nachbahren gäntzlich zu Grunde gehen und bitten umb eine nachdrückliche RechtsHülfe. Aber AmtMann Mahraun adstipuliret nicht nur in omnibus der Aussage dieser Dorfschaft, sondern füget hinzu, daß er nicht unterlaßen, sich dieser Sache anzunehmen; Acta Camerae würden solches mit mehreren beweisen; schon dreymahl wären Commissiones von Waßer-Bau-Verständigen zur Stelle gewesen, die es ausgemacht, daß die Vorfluth von denen Adelichen Tymsdorffschen Einsaaßen gemacht werden müßte; der LandRath von Ostau selbst wäre da gewesen, hätte versprochen, es solte geschehen, auch nachdrückliche ordres von der p.Cammer dazu gehabt, indeßen bleibe es in statu pressimo und würde keine Hand gerührt. Beamter weiß nicht, woran es lieget, dieses sonst gute Dorf würde durch diesen Umstand total ruiniret. <<
(aus Gerichtstagsprotocoll 24. Juli 1779 aus PT Caymen Nr. 2, Seite 69ff; siehe Anmerkung 2)

Vor diesem Lebenshintergrund spielt sich in der Familie HENSEL eine ungewöhnliche Geschichte ab, die sich in den Daten aus der PT und den Kirchenbüchern überhaupt nicht widerspiegelt. Es geht um Besitzverlust, um Pfändung wegen Schulden, aber auch um die Rückabwicklung der Pfändung Jahrzehnte später, weil das Verfahren juristisch nicht ganz einwandfrei umgesetzt wurde.
Anfang der 1690er Jahre heiratet Heinrich HENSEL Elisabeth OBERNEST. Heinrich ist 1650 in Sielkeim geboren. Sein Vater war dort Krüger. Die Ehe mit Elisabeth dürfte bereits seine zweite Ehe gewesen sein. Elisabeth entstammt einer in Blöcken alteingesessenen Familie der sogn. Preußischen Freyen. Die unbekannte erste Ehefrau stammte sicherlich ebenfalls aus Blöcken und müßte bei der Heirat mit Heinrich Hensel verwitwet gewesen ist. Nur so läßt sich ein amtliches Schreiben von 1694 erklären, in dem auf eine Bitte von Heinrich Bezug genommen wird, des Heinrichs Besitzübernahme von seinem Stiefsohn Michel Schleck(?) in Blöcken behördlich zu legitimieren. Offenbar kauft Heinrich HENSEL die 3,5 Huben (etwa 55 Hektar) in Blöcken vom Sohn seiner verstorbenen Frau aus deren erster Ehe und etabliert sich damit dauerhaft in jenem Dorf 4) .

Im Jahre 1708 geben die Archivakten wieder Kunde von Heinrich HENSEL in Blöcken 5) :
>> Friedrich König in Preußen p.
Lgtr~ Nachdem Uns der BürgerMeister in hiesiger Stadt Löbenicht Königsberg Martin Jeschke zu versehen gegeben, was gestalt Ihm Heinrich Hensel ein Frey zu Blecken unter dem CammerAmbte Caymen mit einer gewißen Schuldt bereits vier Jahre her verhaftet(?) ist, Er aber die Zahlung nicht erhalten können, und dannenhero umb Unsere Verordnung, wie der Beyschluß mit mehrerem zeiget, allerunterthänigst gebethen; Alß remittirn Wir die Sache an Dich, mit allergnädigstem Befehl, solche gründlich zu untersuchen, und obbemeld[e]ten Jeschke schleunige nachdrückliche Justitz +) zu administrirn, auch wann die Schuldt liquid ist, und sonst nicht entrichtet werden kann, als Debitorii Guth Blecken subhastirn zu laßen, jedoch nach entstandenem Both mit der Adjudication noch nicht zu verfahren, sondern Uns davon vorhero zu fernerer Verordnung wegen Unsers dabey … oberlehensherrlichen Interesse pflichtmäßig zu berichten. An dem p. d 27. Novbr. 1708

am Rande hinzugefügt +)
… ob da so zugleich die Caymensche Kirche gänzlich zu befriedigen sich erbietet
<<

Heinrich HENSEL hat also Schulden gemacht, sein Freygut und vielleicht auch andere Sachen mit fremdem Geld erworben und offenbar gar keine oder nicht hinreichend Schuldentilgung geleistet. Der Bürgermeister von Königsberg-Löbenicht zweifelt an der Kreditwürdigkeit und macht seinen nicht unerheblichen Einfluß geltend, um nun notfalls auch mit Zwangsmaßnahmen das verliehene Kapital zu sichern. Aus dem Caymenschen Kirchenbuch weiß ich, daß Heinrich HENSEL am 3. Sept. 1708 verstorben ist. Er hinterläßt die Witwe mit 6 Kindern (ursprünglich 8 Kinder, 2 sind 1708 schon verstorben): das Älteste ist 15 Jahre, das jüngste wenige Monate alt. Der Todesfall des Familienvaters mag den Ausschlag für den Bürgermeister gegeben haben, im November des Jahres 1708 energisch die Verbindlichkeiten einzufordern. Ein interessanter Nebenaspekt an der Geschichte: wie kommt ein scheinbar recht unbedeutender Landbesitzer zu einem Kredit eines Königsberger Bürgermeisters? Welche Beziehungen verhalfen zu solch einem Geschäftskontakt? Die Akten geben dazu keine Hinweise.

Zum Thema Kreditwesen im 17. - 18. Jh. läßt sich ergänzen, daß es in Preußen noch keine Banken im heutigen Sinne gab, bei denen man sein Geld anlegen oder Kapital ausleihen konnte. Wenn sich in den Kirchenkassen einige hundert Thaler angehäuft hatten, dann haben die Kirchenältesten das nicht benötigte Kapital gern gegen Zinsen und ordentlich überprüfte Sicherheiten ausgeliehen. Auch vermögende Privatpersonen verliehen Geld gegen Zinsen. Oder man legte sein Erspartes in Handelshäusern an, so wie zum Beispiel Immanuel Kant einiges Kapital im Königsberger Handelshaus der Kaufleute Green & Motherby arbeiten ließ. Ansonsten lieh und verlieh man Geld im engeren Kreis vertrauenswürdiger Bekannter oder der Verwandtschaft, so man denn Geld hatte.

Was passiert nun mit der Witwe HENSEL und den Kindern? Wird der Hof gepfändet? Darüber klärt uns ein weiteres Aktenstück aus dem Jahr 1721 auf 6) :
>> Actum Caymen d. 5ten July 1721
Im heutigen obgesetzten Tage geben sich die Henselschen Erben in hiesigem Königl. Ambte an, vorstellende, welchergestalt ihres seel. Vatern Freyguth zu Blöcken, als sie unmündig gewesen, von dem damahligen AmtsArendatore an den Michel Engelin auff Königl. hohen Consens zwar verkauffet worden, es finden sich selbte aber in diesem Kauff dermaaßen graviret, daß sie, da sie jetzt zum Verstande gekommen und mündig geworden, ohnumbgänglig erregtes Guth an sich zu bringen genöthiget seyen, sintemahlen Ire noch lebende Mutter in den Kauff gar nicht gewilliget, vielmehr dawieder protestiret, und das Guth an einen solchen Arendatoren vermiethen wollen, der zu Bezahlung ihrer Schulden gewißes Geld voraus zahlen und daßelbe davon liberiren, imgleichen ihr und ihren damahls unmündigen Kindern Unterhalt zu geben Willens gewesen, das Ambt aber hatt diese Conditiones nicht angenommen, sondern auff den Verkauff, auff Zureden des hiesigen P[f]arrern, gedrungen; über dieses auch hat das Ambt ihnen keinen Vormündern geordnet, vielmehr den Michael Tömler der zu Bezahlung der Schulden und umb das Guth beyzubehalten favorable Vorschläge thun wollen, abgewiesen und schlechterdings mit der Subhastation [Zwangsversteigerung] des Guths verfahren, welche auch nicht legal vorgenommen, zumahlen das Guth, da es auff 3en Cantzlen publiciret werden sollen, nur in hiesiger Kirchen alleine subhastiret worden; über dieses ist der Wittiben den Überbleib des KauffSchillings nicht ausgezahlet, noch hat der Käuffer die KauffSummam richtig und völlig erleget, sondern der Kirchen Rest stehet bis Dato, umb des Willen jedoch der Pfarrer größtentheils auff den Verkauff gedrungen; wenn der Wittiben aber hierin gleich dem Käuffer gefüget wäre, hätte sie das Guth woll mainteniren können, wes wegen die Henselschen Erben bitten den Käuffer Michael Engelin darüber zu vernehmen und ihn dahin zu bringen, daß er das erkauffte Guth, gegen Erlegung des KauffSchillings abtreten und Ihnen wiederumb einräumen möge.

Michel Engelin ist zugegen und höret der Henselschen Beybringung an, darauff ihnen remonstriret wird, wie er sich, wenn ihm sein Geld retradiret würde, zu Abtretung des Guthes leicht verstehen könne, derselbe aber will solches nicht eingehen, sondern beziehet sich auff die Königl. Confirmation des Kauff-Contracts.

Worauff dann denen Henselschen Erben aus dem Ambte zum Bescheide ertheilet wird, daß selbige ihre Nothdurfft Sr. Königl. Majestaet vortragen und in dieser Sache dero allergnädigste Decision erwahrten müßen, bevorab der KauffContract confirmiret und das Ambt den Käuffer zufolge deßen dabey zu schützen verbunden ist.
<<

Es hat also auch Verbindlichkeiten gegenüber der Kirchenkasse gegeben, die den Pfarrer veranlaßten, ebenfalls auf einen Verkauf des Besitzes zu drängen, um an das verliehene Geld zu kommen. Es erscheint eigenartig, daß weder der Bürgermeister Jeschke noch der Pfarrer und der Amtmann in Caymen ein offenes Ohr für die konstruktiven Vorschläge zur Erhaltung des Gutes im HENSELschen Besitz hatten. Lag es an einem irgendwie unlauteren Charakter des verstorbenen Heinrich HENSEL, daß die Gläubiger nach seinem Tode sich genötigt fühlten, so rigide zu agieren? Hat die Familie so außerordentlich über ihre Verhältnisse gelebt? Schauen wir in das nächste Aktenstück 7) :

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr!
Zwischengeschobener Aktenvermerk in anderer Tinte u. Schrift: Falß Capitain v.Götz nichts erhebliges wieder des Supplicanten beybringen einzuwenden hätte, solte das Oberburggräfl. Ambt den Supplicanten zu seiner Bezahlung executive verhelfen.
Ewr. Königl. Mayestaet muß ich in tieffster Unterthänigkeit gantz fußfällig vorstellen, wie daß meines seel. Vatern FreyGuth Blöcken, von 3 Huben 15 Morgen, vor 2527mk 10g subhasta verkauffet worden ist. Da aber aus der beyl. Veritas laut dem Commissorialischen Recess vom 23t Juny 1716 im Ambte Caymen baar 750 mk deponiret seyen, wovon meiner Mutter der verwittb. Henselin, von dem Capitain v.Götzen, als damahligen Arendatore des Ambtes Caymen 158mk 2g annoch gezahlet werden sollen, weil dieses quantum nach Auszahlung meines seel. Vatern Creditorum, alß ein Überschuß und Depositum im Ambte übrig geblieben, so der Capitain v.Götzen an sich genommen, und in seinem Nutzen verwendet, meiner armen Mutter aber, der verwittibten Henselin biß diese Stunde nicht befriediget hat. Alß bitten Ewr. Königl. Mayestät in tieffster Unterthänigkeit gantz fußfällig, selbige geruhen allergnädigst an das Oberbruggräfliche Amt gelangen zu laßen, daß mehr gedachter Capitain v.Götze, die in beyl. Veritas feststehende 158mk 2g nebst denen à tempore mores auffgelaufenen Interessen und Unkosten, meiner Mutter, imgleichen mir mein Lohn mit 13 thlr und 22mk 15g vor … zu bezahlen executive möge angehalten werden. Wovor in Unterthänigkeit ersterbe
Ewr.Königl. Mayestät allerunterthänigster Knecht
Heinrich Hensel Königsberg, d. 2. Feb. 1728 <<

Diesem Schreben liegt eine aufschlußreiche Abrechnung bei:
>> Actum Caymen, de. 16. Juny 1716.
Michel Englien hat an KauffSchilling vor das erkauffte Guth Blöcken von 3 Huben 15 Morgen der Henselschen im Ambt erleget : 2527 Mk 30ß

Darauf hat das Ambt gezahlet:
dem Hrn Bürgermeister Jeschke 798 mk 30ß
Capital der Caymischen Kirche 750 mk
Interesse der Caymischen Kirche 315 mk
dem Devien zu Blöcken 50 mk
Capital dem Kuncke von Tiemsdorff 100 mk
Interesse dem Kuncke von Tiemsdorff 18 mk
dem Schrade von Salvethen 50 mk
Schultzen Unmündigen 196 mk
baar im Ambte deponiret 250 mk
Summa 2527 mk 30ß

Die im Ambte deponirete 750 mk werden folgender Gestalt berechnet:

230 mk 3ß oder 51 rtl 13g an Auslagen ab 1713 eingebracht 19 mk 51ß oder 4 rtl 37 g noch an Auslagen in der 1716. Rechnung in gemeinen eingebracht 300 mk denen Vormündern der truschen Unmündigen zu Poßnicken, Gottfried Hintzen empfangen. 549 mk 54 ß Summa Bleiben noch dem Ambte zu bezahlen 200 mk 6ß

werden belegt
32 mk haben die truschen Vormünder in Commissione bezahlt bekommen
10 mk der Wittwen Henselsche im Ambt vom Herrn Pfarrer baar empfangen
158 mk 6ß der Wittwen Henselsche vom Hrn vGötzen annoch zu praetendiren.
200 mk 6ß

In Commissione beschloßen. Caymen d 23. Juny 1716 AvHesse.
<<
Dann folgt noch dieses Schreiben in der Akte:
>> Friedrich Wilhelm König in Preußen p
Lgetr. [Liebe Getreue] Demnach uns Heinrich Hensel vermittelst des Beyschlußes allerunterthängst klagend zu vernehmen gegeben, wasmaßen der Capitain von Götze, alß ehmahliger Arendator des Ampts Caymen, von denen Geldern, die seine Mutter damahlen in besagten Ampte deponiret gehabt, 158mk 6g an sich genommen, und bis diese Stunde nicht restituirt habe, wie auch ihm annoch 13rt 2~ 15g an rückständigen Lohn restire, so befehlen Wir euch hierdurch in Gnaden, gedachte von Götze darüber zu vernehmen, und, wann er dawieder nichts zu recht beständiges anzuführen hatt, denselben zu Bezahlung sothaner Forderungen exemptive anzuhalten. d. 5. Feb. 1728
AevSchlieben vLesgewang M~vBredow
<<

Ganz klar, der ehemalige Amtman von Caymen Herr von Götze muß die rückständige Summe endlich auszahlen. Wir erfahren aus der beiliegenden Abrechnung aber auch, wie verschuldet der HENSELsche Hof nun wirklich gewesen ist. Ich kann allerdings nichts sachliches zur Rentabilität des Besitzes beitragen, kann nicht beurteilen, wie berechtigt die Zweifel an der Bonität der HENSELs waren, weil mir die möglichen Erträge und Preise der damaligen Zeit für landwirtschaftliche Produkte nicht bekannt sind. Zur Erläuterung: die sogn. Interessen auf obiger Abrechnung sind Zinsen auf geliehenes Kapital. Heinrich HENSEL hat offenbar auch Kapital von Vormündern zur Verfügung gestellt bekommen, welches in der Abrechnung berücksichtigt wird. Die sogn. „truschen Vormünder in Poßnicken“ dürften die Vormünder für die Familie des in Postnicken verstorbenen Hans Trusch gewesen sein. Der Postnickensche Krüger Gottfried HINZ war ein Schwager des Hans Trusch. Der in der Abrechnung genannte DEVIEN (sonst auch Dewien oder Dewin) überrascht mich, weil ich die Familie nur aus Bothenen kenne (aus der eine meiner Ururu-Großmütter stammt).

Aus den Kirchenbüchern und Praestations-Tabellen geht hervor, daß Heinrich HENSEL junior (* 14.8.1698 in Blöcken) ohne Zweifel den Besitz seines Vaters Heinrich HENSEL senior nach einer „Zwischennutzung“ von etwa 12 Jahren durch jenen oben erwähnten Engelin weiterführt. Engelin hat nach Rückzahlung der Kaufsumme den Hof wohl anstandslos geräumt. Heinrich HENSEL junior bekommt auf diesem Hof 14 Kinder aus 2 Ehen, 6 von ihnen versterben früh. Seine Ehefrauen stammen aus den Cöllmerfamilien SCHULZ in Gallgarben und KLINGER aus Lobitten. Soweit bekannt gehen die Kinder ebenfalls Ehen ein mit altbekannten samländischen Cöllmerfamilien aus der unmittelbaren oder auch weiträumigeren Nachbarschaft: SCHWEICHLER aus Senseln (Kirchspiel Caymen), NÖPPERT aus Gallgarben (Kirchspiel Schaaken), KADGIEN aus Rogahnen (Kirchspiel Heiligenwalde).

Außerordentlich bemerkenswert an dieser Geschichte ist zum einen, wie verläßlich damals das Preußische Rechtssystem bzw. die Verwaltung funktionierte und zum anderen, wie zielstrebig und erfolgreich die Familie HENSEL die Wiedererlangung ihres Besitzes betrieben hat. Eine offene Frage bleibt, woher oder wie sie die Mittel erlangt hat, den Besitz zurückzukaufen. Man kann nur annehmen, durch beharrliche Arbeit und sparsames Haushalten, möglicherweise auch durch Erbschaften und Mitgiften. Es kommt zumindest nicht noch einmal zu einer Pfändung wegen Überschuldung.

Die Genealogie der Familie HENSEL ist mir vom 17. bis ins 19. Jh. bekannt. Viele beteiligte Seitenlinien und auch etliche andere der in diesem Aufsatz erwähnten Namen sind bei mir genealogisch erfaßt. Ich freue mich über einen Austausch und gebe gern Auskunft.


Verwendete Quellen mit Signaturen des Staatsarchivs Berlin:

1)GStAPK, XX.HA, Caymen PT Nr.1 (1755)
2)GStAPK, II. HA, Ostpr.III, Nr. 737
3)GStAPK, XX.HA, Caymen PT Nr.2 (1780-86)
4)GStAPK, XX. HA, EM126d Nr. 68
5)GStAPK, XX. HA, EM126c Nr. 39
6)GStAPK, XX. HA, EM126c Nr. 39
7)GStAPK, XX. HA, EM126c Nr. 55

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Sonntag, 22. März 2009

Ortsfamilienbücher, bequeme Quellen zur Familienforschung in Ostpreussen

Der eine oder andere Leser wundert sich vielleicht, wie es heute noch gelingen kann, Familiengeschichte in Ostpreussen so tiefgreifend und umfassend zu erforschen. Ich hätte vor Jahren auch nicht gedacht, daß es noch so viel Quellenmaterial für diese Region gibt. Als erstes gehört immer auch eine Portion Glück dazu. Die ersten Schritte führen zu den Fragen: gibt es noch Kirchenbücher für die betreffende Region, findet man noch in der eigenen Familie ausreichend Daten, um an die Kirchenbuchdaten anschließen zu können, die oftmals im Jahr 1874, dem Beginn der standesamtlichen Registrierung in Preussen, enden.

Voraussetzung für einen Einstieg in die Kirchenbücher und später dann in die Aktenrecherche weiterführender Archive ist eine gute Kenntnis der alten Schriften, ein gutes Lesevermögen. Aber man kann es auch einfacher haben. Einige Forscher haben Kirchenbücher vollständig abgeschrieben, bereits nach Familiennamen sortiert und als sogenannte Ortsfamilienbücher (OFB) veröffentlicht.

Für einige meiner Forschungsregionen habe ich das Glück, auf solche Ortsfamilienbücher zurückgreifen zu können. Nur wer sich selbst einmal viele Jahrhunderte durch Kirchenbücher gekämpft hat, kann ermessen, was für eine Arbeitserleichterung das bedeutet. Andrerseits kann sich wohl kaum jemand vorstellen, der sich nicht selbst durch mitunter nur schwer zu entziffernde Schriften gequält hat, was es heißt, ein Jahrhunderte umfassendes Kirchenbuch abzuschreiben und die vielen Schreibvarianten der Familiennamen, die vielen oft mehrdeutigen Eintragungen, in eine verläßliche Ordnung und Beziehung zu setzen.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, für welche Regionen bereits solche Ortsfamilienbücher vorliegen, schaue bitte unter diesem Link:
www.plew.info/ofb_allgemein.htm

In Kürze erscheint von Patrick Plew das OFB Heiligenwalde, welches wir mit Spannung erwarten. Martin, mein Bruder, hat das KB Heiligenwalde bereits vor einigen Jahren durchgesucht, um unsere SCHWEICHLER-Genealogie in Kalkeim und umliegenden Orten zu ergründen. Aber mit den Jahren sind viele neue Fragen aufgetaucht, haben sich viele neue lose Enden ergeben, die einen erneuten Einstieg in das KB erfordern würden - mal ganz abgesehen von den alten Fragen, die durch die erste Recherche unbeantwortet blieben. Wir wissen, daß unser Urahn Heinrich von SCHWICHEL das Gut in Kalkeim im Kirchspiel Heiligenwalde 1542 erwarb und wir wissen, daß es fast 300 Jahre im Besitz der Familie blieb. Es gibt viele Filiationen in umliegende Güter und Orte, von denen wir zwar Kenntnis haben, aber oft nicht genau wissen, wie sie zusammengehören, weil die ersten Jahre der Kirchenbuchaufzeichnungen häufig so uneindeutig sind und sichere Zuordnungen erschweren.

Außerdem kann eine Recherche in den Verfilmungen der Mormonen oft unerfreuliche Überraschungen mit sich bringen: eventuell sind rechte und linke Kirchenbuchseite getrennt auf verschiedenen Filmen aufgenommen und es gibt keine Möglichkeit, an zwei Plätzen gleichzeitig mit beiden Filmen zu arbeiten. Das heißt, man findet auf der linken Seite einen Geburtseintrag mit Namen zum Vater und der Mutter und das Taufdatum und rechts stehen nur die Paten und das Geburtsdatum. Oder der Name des Vaters ist links, der Name der Mutter nur rechts zu finden und die restlichen Angaben sind nach Gutdünken des Schreibers auf die Seiten verteilt. Wenn da der Pfarrer die Zeilen etwas schräg nach rechts unten abfallen läßt oder sonstwie nicht ganz geradeaus schreibt, sind Fehler in der Zuordnung fast kaum zu vermeiden.

All diese Schwierigkeiten und Fehlerquellen werden bei der Erschließung der Kirchenbücher eines Kirchspiels zu einem OFB von Profis bewältigt und gelöst. Als Forscher kann man nun bequem "die Ernte einfahren", muß sich nicht mit gräßlichen, kaum lesbaren Schriftstilen, mit Tintenflecken über wichtigen Namen, mit fast zur Unkenntlichkeit verblichenen Schriften, durch Wasserflecke verlaufene Tinte oder falsch belichteten Filmen herumschlagen. Üblicherweise heißt es sonst immer: erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Mit einem OFB fällt der erste Teil fort, es bleibt das reine Vergnügen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, die Ausgabe für das OFB lohnt sich immer.

Siehe auch: http://genealogischenotizen.blogspot.com/2011/12/die-konigsberger-kirchenbuchkartei-eine.html
Weitere OFBs: http://www.online-ofb.de/ 

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Samstag, 28. Februar 2009

Grenzstreitigkeiten in Arissau 1720

In Ostpreussen besteht länger als anderswo eine durchweg agrarisch geprägte Gesellschaft. So wundert es nicht, daß sich an der existenziellen Frage des Grundbesitzes und der Grenzverläufe auch Streitigkeiten entzünden, die dann wiederum Eingang finden in Gerichts- und letztlich Archivakten.


Arissau ist ein zum Kirchspiel Thierenberg gehörendes Dorf, mitten im westlichen Samland gelegen. Die Familie TRUNZ besitzt dort um 1720 ein größeres Bauerngut und, wie es aus den Akten hervorgeht, das damals schon seit über 100 Jahren. Die TRUNZens leben noch viele Generationen lang auf ihrem Hof von 8 Hufen (ca. 130 Hektar). Es sind Cöllmer, freie Bauern, die über Jahrhunderte eine selbstbewußte Heiratspolitik betreiben, d.h. nur innerhalb ihres Standes Ehen eingehen. So bin ich über die weitverzweigte Cöllmer- und Krüger-Familie meiner Mutter auch mit der samländischen Cöllmerfamilie TRUNZ über verschiedene Linien mehrfach verwandt. Es gibt auch eine Verbindung mit Verwandtschaftslinien väterlicherseits: ein TRUNZ-Abkömmling heiratet im 19. Jh. eine Krügerstochter NITSCH aus Kröligkeim (im südwestlichen Kreis Gerdauen gelegen).


Im Jahre 1720 wird der angestammte Besitz der TRUNZens in Arissau durch einen -wodurch auch immer- mißgünstigen Nachbarn gefährdet. Dieser Nachbar Michael Rekindt behauptet, daß ihm einige Hufen des Besitzes der TRUNZens zustünden, daß es durch unübersichtlichen Erbgang, durch schlecht dokumentierte Besitzwechsel in früheren Generationen zu Gewohnheitsrechten gekommen sei, die für den Nachbarn TRUNZ von Vorteil und für ihn zum Nachteil gewesen seien und es nun an der Zeit sei, diese Ungerechtigkeit auszugleichen.

Im Zuge dieser Anschuldigungen werden zunächst Entscheidungen von lokalen Behörden zu Ungunsten der TRUNZens in Arissau gefällt. Christoph TRUNZ muß mit ansehen, wie sein Nachbar in einer Nacht- und Nebelaktion seine Felder mit angeworbenen Arbeitern aberntet. Die Streitigkeiten eskalieren, es kommt zu Tätlichkeiten, die auch alle anderen Einwohner des Dorfes mit einbeziehen, je nach dem, wer für wen Partei ergreift.

Christoph TRUNZ wendet sich mit Hilfe eines Advocaten an die preußischen Gerichte und an seinen König. Friedrich Wilhelm I. spricht ein Machtwort und ordnet an, daß am status quo nichts voreilig verändert werden darf, bis das zuständige Gericht den Fall nach Recht und Gesetz entschieden hat. Die endgültige Entscheidung des königlichen Hofgerichts in Königsberg fehlt in der Akte. Aber es ist als sehr wahrscheinlich anzunehmen, daß Christoph TRUNZ als Sieger in diesem Rechtsstreit hervorgeht, zumal sich sein Kontrahent Michael Rekindt im Zuge dieser Auseinandersetzung zu unangemessenen Affekthandlungen - nicht nur gegen seinen Nachbarn, sondern auch gegen Beamte des Königs- hat hinreißen lassen.

In dem Konflikt spielt auch John von Collas (1678 - 1753) eine Rolle: seine (voreilige) Entscheidung zu Gunsten des Rekindt wird jedoch vom König aufgehoben und an die zuständigen Gerichte deligiert. Collas war königlich preußischer Oberstleutnant, königlich preußischer Oberingenieur und Kammerrat, vielseitiger Gelehrter und berühmter Baumeister. Collas entstammte einer alten französischen Hugenottenfamilie, wurde noch als Jean de Collas in der französischen Hugenottenhochburg Sedan geboren, muss 1685 nach der Aufhebung des Edikts von Nantes mit Vater und Geschwistern als verfolgte Hugenotten im Gefolge des Prinzen Wilhelm von Oranien (1650–1702) in die Niederlande fliehen. 1688 zieht die Collas-Familie mit dem Prinzen weiter nach London. Im Herbst 1701 kommt John von Collas als 23-jähriger im Zuge einer Asien-Reise zusammen mit Reichsgraf Heinrich XXIV. von Reuß-Plauen nach Königsberg. Im Winter 1701/1702 ist er Gast des Generalleutnants Graf Joachim Heinrich Truchseß von Waldburg in Langheim, Kreis Rastenburg, wo er mit den hervorragendsten Vertretern ostpreußischer Adelsgeschlechter bekannt wird. Collas entschließt sich 1703 zur Aufgabe der Asien-Reise und zu dauerndem Aufenthalt in Ostpreußen und erwirbt deshalb zunächst das Gut Dommelkeim im Samland (in der Nähe von Arissau). Er heiratete in Königsberg am 30. April 1716 Charlotte Pelet, aus dem Hause Weißenstein-Glaubitten (1700-1751). Joh(a)n von Collas, geboren als Jean de Collas, dürfte mit dem 8 Jahre älteren Jean de Bodt (1670-1745), Architekt des Berliner Zeughauses, bekannt gewesen sein: Beide flohen 1685 als verfolgte Hugenotten im Gefolge Wilhelms von Oranien, dann gingen sie 1688 gemeinsam mit ihm nach London und beide kamen als Architekten um 1700 nach Preußen - Bodt 1699, Collas 1701.
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Doch nun gebe ich meine buchstabengetreuen Aktenabschriften dem vielleicht neugierig gewordenen Leser zur Kenntnis. Ich denke, der eine oder andere kann meine Begeisterung über diesen Fund nachempfinden, welcher einen so lebendigen Eindruck einerseits über das damalige Dorfleben und Empfinden vermittelt und andrerseits offenbart, wie 1720 das preußische Justizsystem funktioniert. Na, und dann ist da noch die eigenthümliche Sprache in Stil der damaligen Zeit...

Allerdurchlauchtigster Großmachtigster König, allergnädigster Herr. - Eingegangen 27. July 1720 -Ewr. Königliche Mayestät werde ich bey jetzt geschloßenem Hoffgericht genöthiget, allerunterthänigst vorzutragen, welchergestalt ich und meine Vorfahren von unendlichen Jahren einige Huben Acker und Wiesen, bey dem Dorff Arissau fischhausischen Ambts in possessione gehabt, die ich über 40 Jahr, von Jahr zu Jahr gesäet, geaugstet und gerrecket habe, jetzo findt sich aber ein Frey im Dorff, Michel Rickindt, welcher mir einige Stücke strittig machet, und also ob selbige von seinem Vorfahren vertauschet wären, angiebet. Nun hatt die Sache auf Befehl E.Königl. Mayestaet teutschen AmbtsCammer, das Ambt Fischhausen mit Zuziehung des LandMeßers Reimers, untersuchet und gemäß ihrem Bericht befunden, daß mir Unrecht geschehe; nach der Zeit hatt der Rickindt den OberIngenieur und CammerRath von Collas zur Untersuchung bequemet, der aber in specie wegen Anzahl der Wirths im Dorff unrichtig informiret worden, daß Er an statt 8 Huben mir 6 angeschlagen, und meiner Stücke dem Rickindten, des Rickindten aber mir zugesprochen ; dabey auch eine Straffe á 20 thlr gesetzet, der dawieder sprechen würde. Ich habe mich deshalb bey der AmbtsCammer beschweret, welche die Sache nochmahls ans Ambt remittiret, welches mir auch einen nähern Beweiß offen gelaßen, allein durch Articul übergeben und in Termino, welchen das Amt denen Zeugen ad divendu testimoniu aufgegeben, die Zeugen sistiret habe, und sie redlich wollen verhören laßen, ist anstatt des Zeugsverhörs dieser praejudicirliche Abscheid sub.A. publiciret, davon ich aber an E.Hochadl.Hoffgericht habe appeliren müßen.
E.Hochadl.Haubt-Ambt hatt mir die Appellation ganz verscheiden wollen; E.Hochadl.Hoffgericht aber hatt durch beygeliegendes Compulsoriale, welchem auf den AmbtsBericht noch ein anderes gefolget expressé die Appellation mir nachgegeben, und die Acta heraufgefordert, wie Sie denn auch allbereits introduciret sind, indeßen hatt der Rickindt pendente Appellatione meine strittige Stücke de facto besäet, augstet de facto in der Nacht meine Wiesen, da Er Soldaten für Arbeit angenommen, will auch meinen Acker recken, und begehet pendente Appellatione, weil das Hoffgericht geschloßen, ein Attentatu über das andere. Es werden E.Königl.Mayestaet aus denen beylagen et c. ersehen, daß der Rickindt circa Collationem Actoru, obgleich sine sententia, a rebus judicatii, selbst appeliret habe, daß, neu Gewalt mit Gewalt solte vertrieben werden, Tod und Mordschlag daraus entstehen könte. Ich will auch solches nicht wagen, weil mein Sohn und der Schultz im Dorff, die sich beym Säen des Rickindten auf meinem Acker, in etwas mit Worten nur wiedersetzet, mit schwerer Thurm Straff im Ambt sind angesehen worden, und nichts destoweniger ist es wieder alles Recht, auch wieder unser Landrecht, daß pendente Appelatione dergrleichen attentata und Novationes solten gestattet werden. Weil ich und meine Vorfahren aber, die Stücke Acker quaestionis mehr denn 100 Jahr in possessione gehabt, und die Sache dennoch, wie es die beylagen Zeugen, würklich in Appellatione stehet, und die, wiewoll im Ambte gantz incomplet geschriebene Acta, im Hoffgericht ad justificandu liegen, alß nehme ich meine Zuflucht zu E.Königl. Mayestaet Gnaden Thron, dehmühtigst bittende, mich in meiner uhralten possession pendente Appelatione zu schützen, und an das Haubtambt Fischausen in Gnaden per Rescriptu gelangen zu laßen, daß Selbiges dem Michael Rickindten alles augsten und rencken auf meinen die Zeithero beseßenen Stücken und Wiesen bey 100 thr. irremissibler Straffe, denen Invaliden zum besten, inhibire, auch diejenige, die sich zu solcher Arbeit auf denen Stücken brauchen laßen wollen, davon mit Nachdruck abzuziehen und alles, in Statu quo, wie es ante motu Processu gewesen, zu laßen, damit das Regale Appellandi nicht vermehret, ein jeder aber bey dem Landrecht und denen Landes Constitutionabus, und folglich bey dem Seinigen geschützet werden möge. Wegen des Schadens, den mir der Rickindt indeßen per modu attentati zugefüget, reservire ich mir mein Recht hinkünfftig bey E.Hochadl.Hoffgericht auszuführen, getröste mich aber in diesem Stück Königl. Schutzes und Gnade, alß Ewr. Königlichen Mayestaet allerunterthänigster Knecht Christoph Truntz, cöllmischer Einsaaß in Arissau

Christoph Trunz muß sich direkt an die königliche Verwaltung in Königsberg wenden, weil das Hofgericht Sommers über geschlossen bleibt. Er schreibt nicht selbst, sondern hat einen Advocaten beauftragt, in seinem Namen sein Recht zu verteidigen. Auf sein Schreiben wird folgendes angeordnet:
Friedrich Wilhelm König in Preußen p.Lgetr. [Liebe Getreue] Du ersiehest aus dem beyschluß mehrers Inhalts, was bey uns Christoph Truntz, cölmischer Einsaß in Arissau, wegen seiner mit dem Michael Rickindten habenden Rechtssache, und der von diesem vorgenommenen Attentaten, allerunterthänigst vorgestellet und gebeten hat. Gleichwie nun pedente appelatione billig alles in statu quo bleiben muß; also hast du durch deshalben die behörige Verfügung zu machen, und dem Rickindten alle fernere attentaten ernstlich und bey Strafe zu untersagen. D.31 July 1720 ~ 5 Unterschriften: Laucken, AvRauschge, ?vTettau, LvOstau, Wallenrod
An den Voigten zu Fischhausen
daß er dem Rickindten alle Attentaten wieder den Christoph Truntz, cöllm. Einsaßen in Arissau, bey Straffe untersagen solle.


Offenbar haben die Strafandrohungen keinen durchschlagenden Erfolg gezeitigt, denn Christoph Trunz wendet sich erneut an den König:

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr - eingegangen d. 28. Aug. 1720 -
Ewr. Königliche Mayestaet werden nicht in Ungnaden bemercken, daß ich mich abermahls vor dero geheiligtes Angesicht mit Thränen klagend niederwerfen muß. Den[n] ohngeachtet ich gemeinet, durch das allergnädigste Rescriptum sub.A. so viel zu erhalten, daß ich pendente Vite et Appellatione, meinen Acker in Arissau, wie ich ihn selbst auf etzliche 40, meine Vorfahren aber über 100 Jahr genutzet, biß E.Hochadl.Hoffgericht in der Sache gesprochen hätte, würde einaugsten [gemeint ist ernten] und rencken können, insonderheit die Stücke, die ich selbst besäet, so bin ich zwar so glücklich gewesen, daß teste Beyl. B. der Ambtschreiber dieser Königl. Allergnädigsten Verordnung zu folge, bey des Voigts und Tribunals-Raths von Tettauen Abwesenheit, dem Rickindten angedeutet, daß Er von dem Getreyde, was ich ausgesäet, nicht das geringste augsten soll, allein selbiger hatt durch zwey Tage hernach, die Verordnung sub. C. späth abends eingebracht darauf Er den Morgen darauf mit ohngefehr 15 Mann, darunter viele beurlaubte Soldaten gewesen, auf meine Äcker gegangen, das Getreyde, was ich theils selbst, theils der Rickindt, pendente Vite per modu attentati gesäet, weggehauen, zusammengerafft und in seine Scheune führen laßen, sich auch daran nicht gekehret, daß die Nachbahren im Dorff sich dawieder gesetzet und ich in specie auf die königl. Verördnung bezogen; Vielmehr die allerhäßlichste Expressiones, die ich mich allhie zu exprimiren schäme, bey der Untersuchung aber Selbige deutlicher vorzustellen mir reservire, wieder [wider] dieses hohe Rescriptu ausgestoßen, wozu sein Weib den Rock s.v. aufgehoben, und sich gleicher Schandwort vernehmen laßen, biß es endlich á verbis ad verbera gekommen, da der Rickindt und seine Adhaerenten auf die andern aus der Dorffschafft tapfer zugeschlagen, darüber einige verwundet, wie sich solches bey der Untersuchung weiter ausweisen wird. Wiewohl ich solches alles mit Gedult und unter tausend Zähren zusehen müßen, wie mein gesäetes Getreyde von meinem eigenen Acker, durch einen Frembden, sonst unnützen Wirth, in frembde Scheunen geführet ist, so habe ich solches dennoch nicht hindern können, weil allhie Gewalt vor Recht gegangen. Die Beyl. C. setzt hievon des OberIngenieurs und CammerRath von Collas Untersuchung fest, scheinet auch mehr wieder, alß vor mich zu sein; allein weil der Ober Ingenieur gegen cöllmische Leute, kein Judex competens, weniger seine Untersuchung und Eintheilung dieser Dorffschafft einzigen ingress finden kann, indessen Sie wieder der Dorffschafft Verschreibungen, Privilegien, Contributionis, Einrichtung, Quitbüchern und dergleichen läuft, deßen Eintheilung aus einer falschen relation eines interierten Landgeschworenen herrürht, dahero ich dawieder protestiret und die Appellation so gar an E.Hochadl. Hoffgericht interponirt und diese Untersuchung des Ober Ingenieurs und Cammer Rath von Collas das eigentliche Punctu Controversie ist, darüber beym Hoffgericht quaestionirt wird, so ist ja offenbahr, daß wenn eine Sache in statu quo bleiben soll, eine sententia a Judice Incompetenti oder a Judice prima instantiae lata, wenn davon appellieret worden, keine effectu Juris nach sich ziehen kann, sondern die gantze Sache muß in statu quo bleiben, wie sie ante motam vitem gewesen, und solchergestalt in Arissau müßen die Äcker bleiben, wie vor 40, 50 biß mehr den[n] 100 Jahren gewesen, biß E.Hoffgericht wird verabscheidet haben. Weil aber dieses Attentatu des Rickindten so gewaltsahm, enorm und groß, daß auch Tod und Mordschlag daraus entstehen können, weil einige mit Schußforcken dabey gestochen, andere auf eine andern Art blessiert sind, die vilipendent und der Ungehohrsamb wieder E.Königl.Mayestaet allergnädigste Verordnung absonderlich eine exemplarische Straffe meritiret, alß ist mein allerdurchlauchtigstes Bitten, E.Königl.Mayestaet wollen allergnädigst geruhen, dem Officio Fisci diese Untersuchung in Gnaden anzutragen, daß Selbiges sowoll die Contravention ratione attentati, alß in specie der Gewalt und vilipendent der Königl. Verordnung untersuche, und mich pendente Appelatione bey meiner Possession in soweit schütze, daß Es dem Rickindten anhalte, mir das auf meinen Wiesen geaugstete Heu sowoll, alß auch das auf meinem Acker geerndte Getreyde in continenti zu restituiren und in meine Scheun und Schoppen einzulieffern. Ich getröste mich in diesem billigen Gesuch meiner allergnädigsten Erhörung, der ich ersterbe
Euer Königlichen Mayestaet allerunterthänigster Knecht Christoff Truntz


Dieser Brief scheint zwar von Christoff Truntz unterzeichnet, ist jedoch wie bereits der erste Brief von dem Advocaten Thomas Saffrau in seinem Namen geschrieben worden. Auf der Rückseite befindet sich dazu im Adress- und Absenderfeld ein eindeutiger Hinweis. Das gesamte Schriftbild des ersten und zweiten Briefs stammt von derselben Hand.
Wir erfahren aus diesem Brief, daß es Verbalinjurien gegeben hat, in der zwischen den Parteien ein böses Wort zum anderen führte, die wiederum letztlich in Tätlichkeiten mündeten, an denen nach und nach wohl das ganze Dorf teilhatte.
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Die königliche Regierung verfügt daraufhin folgendes:
Friedrich Wilhelm König in PreußenLgetr. [Liebe Getreue] Es ist Christoph Truntz cölmischer Einsaß in Arissau, wegen seiner mit dem Michael Rickindten habenden Rechtssache und der darinn von dir gemachten Verfügung abermahlen bey uns mit einem dergleichen Memorial eingekommen, alß der Anschluß [gemeint sind die Beilagen] mit mehrern zeiget. Gleichwie nun unser Rescriptum vom 31 des verstrichenen Mohnahts July nicht dergestalt zu verstehen, wie es von dir in der Amptsverordnung vom 5ten hujus angenommen worden, sondern unsre Meynung dahin gegangen, daß Truntz bey seiner bisherigen Possession geschützet werde, und was er gehört auch einaugsten [ernten] solte, zumahlen das jenige, was in der Sache von dem Oberingenieur und Ampts-CammerRaht von Collas, vor dem solchs nicht gehöret, geschehen ist, Ihn aus sothaner possession nicht zu setzen vermag, sondern solches billig nach vorgängiger Untersuchung von dem ordentlichen Richter durch einen rechtlichen Spruch geschehen muß; also befehlen wir dir hierdurch in gnaden, die Verfügung zu machen, daß dem Supplicanten dasjenige, was Rickindt von denen Wiesen und dem Acker, so der Supplicant bishero in besitz gehabt, so fort restituiret werde, wie auch aufs genaueste zu untersuchen, was Rickindt vor Worte wider unser eingangs erwehntes rescriptum ausgestoßen, und sonsten bey der Sache weiter vorgegangen, folglich uns davon deinen unterthänigsten bericht gehorsambst abzustatten. D. 29. Aug. 1720
4 Unterschriften: Laucken, AvRauschge, LvOstau, Waldburg


An den Voigt zu Fischhausen in Sache Christoph Truntzen, cöllm. Einsaße in Arissau wegen seiner mit dem Michael Rickindt habenden Rechtssache und der von dem Voigten gemäß Verfügung.

Das ist der vorläufige Schlußpunkt in dieser heftigen Streitsache. Der Fortgang der Angelegenheit ist in der Akte nicht weiter dokumentiert. Aber wie bereits weiter oben ausgeführt, dürfen wir wohl beruhigt annehmen, daß Christoph Trunz seinen Besitz ungeschmälert weitergeführt hat. Bemerkenswert ist auch die prompte Reaktion der preussischen Behörden auf die Eingaben des Christoph Trunz.
John v. Collas hat sich nicht weiter in der Befriedung von Rechtshändeln profiliert, sondern ist unter anderem als ein Baumeister berühmter ostpreußischer Schlösser in die Geschichte eingegangen:   Jäskendorf im Landkreis Mohrungen (Ostpreußen), Schloss Finckenstein im Kreis Rosenberg (Westpreußen), Friedrichstein (1709–1714 für Graf Otto Magnus von Dönhoff nach Plänen des Berliner Zeughausarchitekten Jean de Bodt) und im ostpreußischen Landkreis Rastenburg das Schloss Dönhoffstädt (1710–1716 für Graf Bogislav Friedrich von Dönhoff in Anlehnung an Friedrichstein).
Die Akte ist unter der Signatur GStAPK, XX.HA,EM 34g Nr. 9 im Staatsarchiv Berlin-Dahlem zu finden.
In Ostpreussen besteht länger als anderswo eine durchweg agrarisch geprägte Gesellschaft. So wundert es nicht, daß sich an der existenziellen Frage des Grundbesitzes und der Grenzverläufe auch Streitigkeiten entzünden, die dann wiederum Eingang finden in Gerichts- und letztlich Archivakten.


Arissau ist ein zum Kirchspiel Thierenberg gehörendes Dorf, mitten im westlichen Samland gelegen. Die Familie TRUNZ besitzt dort um 1720 ein größeres Bauerngut und, wie es aus den Akten hervorgeht, das damals schon seit über 100 Jahren. Die TRUNZens leben noch viele Generationen lang auf ihrem Hof von 8 Hufen (ca. 130 Hektar). Es sind Cöllmer, freie Bauern, die über Jahrhunderte eine selbstbewußte Heiratspolitik betreiben, d.h. nur innerhalb ihres Standes Ehen eingehen. So bin ich über die weitverzweigte Cöllmer- und Krüger-Familie meiner Mutter auch mit der samländischen Cöllmerfamilie TRUNZ über verschiedene Linien mehrfach verwandt. Es gibt auch eine Verbindung mit Verwandtschaftslinien väterlicherseits: ein TRUNZ-Abkömmling heiratet im 19. Jh. eine Krügerstochter NITSCH aus Kröligkeim (im südwestlichen Kreis Gerdauen gelegen).


Im Jahre 1720 wird der angestammte Besitz der TRUNZens in Arissau durch einen -wodurch auch immer- mißgünstigen Nachbarn gefährdet. Dieser Nachbar Michael Rekindt behauptet, daß ihm einige Hufen des Besitzes der TRUNZens zustünden, daß es durch unübersichtlichen Erbgang, durch schlecht dokumentierte Besitzwechsel in früheren Generationen zu Gewohnheitsrechten gekommen sei, die für den Nachbarn TRUNZ von Vorteil und für ihn zum Nachteil gewesen seien und es nun an der Zeit sei, diese Ungerechtigkeit auszugleichen.

Im Zuge dieser Anschuldigungen werden zunächst Entscheidungen von lokalen Behörden zu Ungunsten der TRUNZens in Arissau gefällt. Christoph TRUNZ muß mit ansehen, wie sein Nachbar in einer Nacht- und Nebelaktion seine Felder mit angeworbenen Arbeitern aberntet. Die Streitigkeiten eskalieren, es kommt zu Tätlichkeiten, die auch alle anderen Einwohner des Dorfes mit einbeziehen, je nach dem, wer für wen Partei ergreift.

Christoph TRUNZ wendet sich mit Hilfe eines Advocaten an die preußischen Gerichte und an seinen König. Friedrich Wilhelm I. spricht ein Machtwort und ordnet an, daß am status quo nichts voreilig verändert werden darf, bis das zuständige Gericht den Fall nach Recht und Gesetz entschieden hat. Die endgültige Entscheidung des königlichen Hofgerichts in Königsberg fehlt in der Akte. Aber es ist als sehr wahrscheinlich anzunehmen, daß Christoph TRUNZ als Sieger in diesem Rechtsstreit hervorgeht, zumal sich sein Kontrahent Michael Rekindt im Zuge dieser Auseinandersetzung zu unangemessenen Affekthandlungen - nicht nur gegen seinen Nachbarn, sondern auch gegen Beamte des Königs- hat hinreißen lassen.

In dem Konflikt spielt auch John von Collas (1678 - 1753) eine Rolle: seine (voreilige) Entscheidung zu Gunsten des Rekindt wird jedoch vom König aufgehoben und an die zuständigen Gerichte deligiert. Collas war königlich preußischer Oberstleutnant, königlich preußischer Oberingenieur und Kammerrat, vielseitiger Gelehrter und berühmter Baumeister. Collas entstammte einer alten französischen Hugenottenfamilie, wurde noch als Jean de Collas in der französischen Hugenottenhochburg Sedan geboren, muss 1685 nach der Aufhebung des Edikts von Nantes mit Vater und Geschwistern als verfolgte Hugenotten im Gefolge des Prinzen Wilhelm von Oranien (1650–1702) in die Niederlande fliehen. 1688 zieht die Collas-Familie mit dem Prinzen weiter nach London. Im Herbst 1701 kommt John von Collas als 23-jähriger im Zuge einer Asien-Reise zusammen mit Reichsgraf Heinrich XXIV. von Reuß-Plauen nach Königsberg. Im Winter 1701/1702 ist er Gast des Generalleutnants Graf Joachim Heinrich Truchseß von Waldburg in Langheim, Kreis Rastenburg, wo er mit den hervorragendsten Vertretern ostpreußischer Adelsgeschlechter bekannt wird. Collas entschließt sich 1703 zur Aufgabe der Asien-Reise und zu dauerndem Aufenthalt in Ostpreußen und erwirbt deshalb zunächst das Gut Dommelkeim im Samland (in der Nähe von Arissau). Er heiratete in Königsberg am 30. April 1716 Charlotte Pelet, aus dem Hause Weißenstein-Glaubitten (1700-1751). Joh(a)n von Collas, geboren als Jean de Collas, dürfte mit dem 8 Jahre älteren Jean de Bodt (1670-1745), Architekt des Berliner Zeughauses, bekannt gewesen sein: Beide flohen 1685 als verfolgte Hugenotten im Gefolge Wilhelms von Oranien, dann gingen sie 1688 gemeinsam mit ihm nach London und beide kamen als Architekten um 1700 nach Preußen - Bodt 1699, Collas 1701.
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Doch nun gebe ich meine buchstabengetreuen Aktenabschriften dem vielleicht neugierig gewordenen Leser zur Kenntnis. Ich denke, der eine oder andere kann meine Begeisterung über diesen Fund nachempfinden, welcher einen so lebendigen Eindruck einerseits über das damalige Dorfleben und Empfinden vermittelt und andrerseits offenbart, wie 1720 das preußische Justizsystem funktioniert. Na, und dann ist da noch die eigenthümliche Sprache in Stil der damaligen Zeit...

Allerdurchlauchtigster Großmachtigster König, allergnädigster Herr. - Eingegangen 27. July 1720 -Ewr. Königliche Mayestät werde ich bey jetzt geschloßenem Hoffgericht genöthiget, allerunterthänigst vorzutragen, welchergestalt ich und meine Vorfahren von unendlichen Jahren einige Huben Acker und Wiesen, bey dem Dorff Arissau fischhausischen Ambts in possessione gehabt, die ich über 40 Jahr, von Jahr zu Jahr gesäet, geaugstet und gerrecket habe, jetzo findt sich aber ein Frey im Dorff, Michel Rickindt, welcher mir einige Stücke strittig machet, und also ob selbige von seinem Vorfahren vertauschet wären, angiebet. Nun hatt die Sache auf Befehl E.Königl. Mayestaet teutschen AmbtsCammer, das Ambt Fischhausen mit Zuziehung des LandMeßers Reimers, untersuchet und gemäß ihrem Bericht befunden, daß mir Unrecht geschehe; nach der Zeit hatt der Rickindt den OberIngenieur und CammerRath von Collas zur Untersuchung bequemet, der aber in specie wegen Anzahl der Wirths im Dorff unrichtig informiret worden, daß Er an statt 8 Huben mir 6 angeschlagen, und meiner Stücke dem Rickindten, des Rickindten aber mir zugesprochen ; dabey auch eine Straffe á 20 thlr gesetzet, der dawieder sprechen würde. Ich habe mich deshalb bey der AmbtsCammer beschweret, welche die Sache nochmahls ans Ambt remittiret, welches mir auch einen nähern Beweiß offen gelaßen, allein durch Articul übergeben und in Termino, welchen das Amt denen Zeugen ad divendu testimoniu aufgegeben, die Zeugen sistiret habe, und sie redlich wollen verhören laßen, ist anstatt des Zeugsverhörs dieser praejudicirliche Abscheid sub.A. publiciret, davon ich aber an E.Hochadl.Hoffgericht habe appeliren müßen.
E.Hochadl.Haubt-Ambt hatt mir die Appellation ganz verscheiden wollen; E.Hochadl.Hoffgericht aber hatt durch beygeliegendes Compulsoriale, welchem auf den AmbtsBericht noch ein anderes gefolget expressé die Appellation mir nachgegeben, und die Acta heraufgefordert, wie Sie denn auch allbereits introduciret sind, indeßen hatt der Rickindt pendente Appellatione meine strittige Stücke de facto besäet, augstet de facto in der Nacht meine Wiesen, da Er Soldaten für Arbeit angenommen, will auch meinen Acker recken, und begehet pendente Appellatione, weil das Hoffgericht geschloßen, ein Attentatu über das andere. Es werden E.Königl.Mayestaet aus denen beylagen et c. ersehen, daß der Rickindt circa Collationem Actoru, obgleich sine sententia, a rebus judicatii, selbst appeliret habe, daß, neu Gewalt mit Gewalt solte vertrieben werden, Tod und Mordschlag daraus entstehen könte. Ich will auch solches nicht wagen, weil mein Sohn und der Schultz im Dorff, die sich beym Säen des Rickindten auf meinem Acker, in etwas mit Worten nur wiedersetzet, mit schwerer Thurm Straff im Ambt sind angesehen worden, und nichts destoweniger ist es wieder alles Recht, auch wieder unser Landrecht, daß pendente Appelatione dergrleichen attentata und Novationes solten gestattet werden. Weil ich und meine Vorfahren aber, die Stücke Acker quaestionis mehr denn 100 Jahr in possessione gehabt, und die Sache dennoch, wie es die beylagen Zeugen, würklich in Appellatione stehet, und die, wiewoll im Ambte gantz incomplet geschriebene Acta, im Hoffgericht ad justificandu liegen, alß nehme ich meine Zuflucht zu E.Königl. Mayestaet Gnaden Thron, dehmühtigst bittende, mich in meiner uhralten possession pendente Appelatione zu schützen, und an das Haubtambt Fischausen in Gnaden per Rescriptu gelangen zu laßen, daß Selbiges dem Michael Rickindten alles augsten und rencken auf meinen die Zeithero beseßenen Stücken und Wiesen bey 100 thr. irremissibler Straffe, denen Invaliden zum besten, inhibire, auch diejenige, die sich zu solcher Arbeit auf denen Stücken brauchen laßen wollen, davon mit Nachdruck abzuziehen und alles, in Statu quo, wie es ante motu Processu gewesen, zu laßen, damit das Regale Appellandi nicht vermehret, ein jeder aber bey dem Landrecht und denen Landes Constitutionabus, und folglich bey dem Seinigen geschützet werden möge. Wegen des Schadens, den mir der Rickindt indeßen per modu attentati zugefüget, reservire ich mir mein Recht hinkünfftig bey E.Hochadl.Hoffgericht auszuführen, getröste mich aber in diesem Stück Königl. Schutzes und Gnade, alß Ewr. Königlichen Mayestaet allerunterthänigster Knecht Christoph Truntz, cöllmischer Einsaaß in Arissau

Christoph Trunz muß sich direkt an die königliche Verwaltung in Königsberg wenden, weil das Hofgericht Sommers über geschlossen bleibt. Er schreibt nicht selbst, sondern hat einen Advocaten beauftragt, in seinem Namen sein Recht zu verteidigen. Auf sein Schreiben wird folgendes angeordnet:
Friedrich Wilhelm König in Preußen p.Lgetr. [Liebe Getreue] Du ersiehest aus dem beyschluß mehrers Inhalts, was bey uns Christoph Truntz, cölmischer Einsaß in Arissau, wegen seiner mit dem Michael Rickindten habenden Rechtssache, und der von diesem vorgenommenen Attentaten, allerunterthänigst vorgestellet und gebeten hat. Gleichwie nun pedente appelatione billig alles in statu quo bleiben muß; also hast du durch deshalben die behörige Verfügung zu machen, und dem Rickindten alle fernere attentaten ernstlich und bey Strafe zu untersagen. D.31 July 1720 ~ 5 Unterschriften: Laucken, AvRauschge, ?vTettau, LvOstau, Wallenrod
An den Voigten zu Fischhausen
daß er dem Rickindten alle Attentaten wieder den Christoph Truntz, cöllm. Einsaßen in Arissau, bey Straffe untersagen solle.


Offenbar haben die Strafandrohungen keinen durchschlagenden Erfolg gezeitigt, denn Christoph Trunz wendet sich erneut an den König:

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr - eingegangen d. 28. Aug. 1720 -
Ewr. Königliche Mayestaet werden nicht in Ungnaden bemercken, daß ich mich abermahls vor dero geheiligtes Angesicht mit Thränen klagend niederwerfen muß. Den[n] ohngeachtet ich gemeinet, durch das allergnädigste Rescriptum sub.A. so viel zu erhalten, daß ich pendente Vite et Appellatione, meinen Acker in Arissau, wie ich ihn selbst auf etzliche 40, meine Vorfahren aber über 100 Jahr genutzet, biß E.Hochadl.Hoffgericht in der Sache gesprochen hätte, würde einaugsten [gemeint ist ernten] und rencken können, insonderheit die Stücke, die ich selbst besäet, so bin ich zwar so glücklich gewesen, daß teste Beyl. B. der Ambtschreiber dieser Königl. Allergnädigsten Verordnung zu folge, bey des Voigts und Tribunals-Raths von Tettauen Abwesenheit, dem Rickindten angedeutet, daß Er von dem Getreyde, was ich ausgesäet, nicht das geringste augsten soll, allein selbiger hatt durch zwey Tage hernach, die Verordnung sub. C. späth abends eingebracht darauf Er den Morgen darauf mit ohngefehr 15 Mann, darunter viele beurlaubte Soldaten gewesen, auf meine Äcker gegangen, das Getreyde, was ich theils selbst, theils der Rickindt, pendente Vite per modu attentati gesäet, weggehauen, zusammengerafft und in seine Scheune führen laßen, sich auch daran nicht gekehret, daß die Nachbahren im Dorff sich dawieder gesetzet und ich in specie auf die königl. Verördnung bezogen; Vielmehr die allerhäßlichste Expressiones, die ich mich allhie zu exprimiren schäme, bey der Untersuchung aber Selbige deutlicher vorzustellen mir reservire, wieder [wider] dieses hohe Rescriptu ausgestoßen, wozu sein Weib den Rock s.v. aufgehoben, und sich gleicher Schandwort vernehmen laßen, biß es endlich á verbis ad verbera gekommen, da der Rickindt und seine Adhaerenten auf die andern aus der Dorffschafft tapfer zugeschlagen, darüber einige verwundet, wie sich solches bey der Untersuchung weiter ausweisen wird. Wiewohl ich solches alles mit Gedult und unter tausend Zähren zusehen müßen, wie mein gesäetes Getreyde von meinem eigenen Acker, durch einen Frembden, sonst unnützen Wirth, in frembde Scheunen geführet ist, so habe ich solches dennoch nicht hindern können, weil allhie Gewalt vor Recht gegangen. Die Beyl. C. setzt hievon des OberIngenieurs und CammerRath von Collas Untersuchung fest, scheinet auch mehr wieder, alß vor mich zu sein; allein weil der Ober Ingenieur gegen cöllmische Leute, kein Judex competens, weniger seine Untersuchung und Eintheilung dieser Dorffschafft einzigen ingress finden kann, indessen Sie wieder der Dorffschafft Verschreibungen, Privilegien, Contributionis, Einrichtung, Quitbüchern und dergleichen läuft, deßen Eintheilung aus einer falschen relation eines interierten Landgeschworenen herrürht, dahero ich dawieder protestiret und die Appellation so gar an E.Hochadl. Hoffgericht interponirt und diese Untersuchung des Ober Ingenieurs und Cammer Rath von Collas das eigentliche Punctu Controversie ist, darüber beym Hoffgericht quaestionirt wird, so ist ja offenbahr, daß wenn eine Sache in statu quo bleiben soll, eine sententia a Judice Incompetenti oder a Judice prima instantiae lata, wenn davon appellieret worden, keine effectu Juris nach sich ziehen kann, sondern die gantze Sache muß in statu quo bleiben, wie sie ante motam vitem gewesen, und solchergestalt in Arissau müßen die Äcker bleiben, wie vor 40, 50 biß mehr den[n] 100 Jahren gewesen, biß E.Hoffgericht wird verabscheidet haben. Weil aber dieses Attentatu des Rickindten so gewaltsahm, enorm und groß, daß auch Tod und Mordschlag daraus entstehen können, weil einige mit Schußforcken dabey gestochen, andere auf eine andern Art blessiert sind, die vilipendent und der Ungehohrsamb wieder E.Königl.Mayestaet allergnädigste Verordnung absonderlich eine exemplarische Straffe meritiret, alß ist mein allerdurchlauchtigstes Bitten, E.Königl.Mayestaet wollen allergnädigst geruhen, dem Officio Fisci diese Untersuchung in Gnaden anzutragen, daß Selbiges sowoll die Contravention ratione attentati, alß in specie der Gewalt und vilipendent der Königl. Verordnung untersuche, und mich pendente Appelatione bey meiner Possession in soweit schütze, daß Es dem Rickindten anhalte, mir das auf meinen Wiesen geaugstete Heu sowoll, alß auch das auf meinem Acker geerndte Getreyde in continenti zu restituiren und in meine Scheun und Schoppen einzulieffern. Ich getröste mich in diesem billigen Gesuch meiner allergnädigsten Erhörung, der ich ersterbe
Euer Königlichen Mayestaet allerunterthänigster Knecht Christoff Truntz


Dieser Brief scheint zwar von Christoff Truntz unterzeichnet, ist jedoch wie bereits der erste Brief von dem Advocaten Thomas Saffrau in seinem Namen geschrieben worden. Auf der Rückseite befindet sich dazu im Adress- und Absenderfeld ein eindeutiger Hinweis. Das gesamte Schriftbild des ersten und zweiten Briefs stammt von derselben Hand.
Wir erfahren aus diesem Brief, daß es Verbalinjurien gegeben hat, in der zwischen den Parteien ein böses Wort zum anderen führte, die wiederum letztlich in Tätlichkeiten mündeten, an denen nach und nach wohl das ganze Dorf teilhatte.
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Die königliche Regierung verfügt daraufhin folgendes:
Friedrich Wilhelm König in PreußenLgetr. [Liebe Getreue] Es ist Christoph Truntz cölmischer Einsaß in Arissau, wegen seiner mit dem Michael Rickindten habenden Rechtssache und der darinn von dir gemachten Verfügung abermahlen bey uns mit einem dergleichen Memorial eingekommen, alß der Anschluß [gemeint sind die Beilagen] mit mehrern zeiget. Gleichwie nun unser Rescriptum vom 31 des verstrichenen Mohnahts July nicht dergestalt zu verstehen, wie es von dir in der Amptsverordnung vom 5ten hujus angenommen worden, sondern unsre Meynung dahin gegangen, daß Truntz bey seiner bisherigen Possession geschützet werde, und was er gehört auch einaugsten [ernten] solte, zumahlen das jenige, was in der Sache von dem Oberingenieur und Ampts-CammerRaht von Collas, vor dem solchs nicht gehöret, geschehen ist, Ihn aus sothaner possession nicht zu setzen vermag, sondern solches billig nach vorgängiger Untersuchung von dem ordentlichen Richter durch einen rechtlichen Spruch geschehen muß; also befehlen wir dir hierdurch in gnaden, die Verfügung zu machen, daß dem Supplicanten dasjenige, was Rickindt von denen Wiesen und dem Acker, so der Supplicant bishero in besitz gehabt, so fort restituiret werde, wie auch aufs genaueste zu untersuchen, was Rickindt vor Worte wider unser eingangs erwehntes rescriptum ausgestoßen, und sonsten bey der Sache weiter vorgegangen, folglich uns davon deinen unterthänigsten bericht gehorsambst abzustatten. D. 29. Aug. 1720
4 Unterschriften: Laucken, AvRauschge, LvOstau, Waldburg


An den Voigt zu Fischhausen in Sache Christoph Truntzen, cöllm. Einsaße in Arissau wegen seiner mit dem Michael Rickindt habenden Rechtssache und der von dem Voigten gemäß Verfügung.

Das ist der vorläufige Schlußpunkt in dieser heftigen Streitsache. Der Fortgang der Angelegenheit ist in der Akte nicht weiter dokumentiert. Aber wie bereits weiter oben ausgeführt, dürfen wir wohl beruhigt annehmen, daß Christoph Trunz seinen Besitz ungeschmälert weitergeführt hat. Bemerkenswert ist auch die prompte Reaktion der preussischen Behörden auf die Eingaben des Christoph Trunz. 
John v. Collas hat sich nicht weiter in der Befriedung von Rechtshändeln profiliert, sondern ist unter anderem als ein Baumeister berühmter ostpreußischer Schlösser in die Geschichte eingegangen:
  • Jäskendorf im Landkreis Mohrungen 
  • Schloss Finkenstein im Kreis Rosenberg,
  • Friedrichstein im Kreis Königsberg (1709-14 für Graf Otoo Magnus von Dönhoff nach Plänen des Berliner Zeughausarchitekten Jean de Bodt)
  • Schloss Dönhoffstädt im Landkreis Rastenburg (1710-16 für Graf Boguslaus Friedrich von Dönhoff in Anlehnung an Friedrichstein)
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Die Akte ist unter der Signatur GStAPK, XX.HA,EM 34g Nr. 9 im Staatsarchiv Berlin-Dahlem zu finden.
     
 

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