Sonntag, 2. November 2008

Eyd von denen Heyrathenden Ausländern zu schwören

Circulare vom 28ten Junij 1766

Auf Sr Königl. Majestät Special Befehl wird folgender Eyd denen sich niederzulassen u: Heyrathenden Fremdlingen und Ausländer beiderlei Geschlechts nach vorheriger Demonstration zu schwören befohlen.

Berlin d. 4ten Junij 1766

Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen, einen leibl. Eyd, daß ich anderwärts nicht verheyrathet bin, so wahr mir Gott helfe, durch Jesum Xstum.

Hierüber muß der Prediger ein kurtzes Protocoll abfassen, dasselbe von dem Ausländer unterschreiebn lassen, ud: dem Kirchenbuche beifügen, hiernächst sonder Anstand provia proclamation verhalten.

(aus dem Kirchenbuch Laptau) - Martin

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